Operation Ölzweig

sommersonne

Well-Known Member
Was evtl. aus den Frauen und Kindern wenn sie dann hier sind, werden soll. Ewig einsperren, hoffen das sie sich ändern werden oder was sonst?
Findest du das kein Problem?
 

HayatGüzel

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Von Kurden bewacht? du solltest aufpassen was du schreibst. Ypg, Pkk sind Terroristen.. Kurden sind Kurden du kannst Ypg, Pkk nicht einfach Kurden nennen. Kein wunder dass ihr in der Türkei von vielen Kurden nicht gewählt werdet. respektlos nr 1 gegen die Kurden aber hoffen immernoch mehr Kurdische wähler..

Und über Deutsche IS Frauen möchte ich nur sagen; Wenn ihr von Ypg-Pkk bewacht werdet dann braucht ihr eh kein angst haben, denn ihr arbeitet ja manchmal zusammen : )
 

EnRetard

Well-Known Member
Was evtl. aus den Frauen und Kindern wenn sie dann hier sind, werden soll. Ewig einsperren, hoffen das sie sich ändern werden oder was sonst?
Findest du das kein Problem?
Es gibt eine klare Richtung vom Bundesgerichtshof: Mit Terroristen Kinder kriegen und in Rakka die Bude putzen, das reicht nicht für Strafverfolgung. Sie müssen schon aktiv mitgemacht haben.
"Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat die generelle Strafverfolgung von Frauen abgelehnt, die sich dem "Islamischen Staat" angeschlossen haben. Nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" argumentieren die Richter, dass es nicht reiche, sich am "Alltagsleben im Herrschaftsgebiet" des IS zu beteiligen, damit werde man nicht automatisch Mitglied der terroristischen Vereinigung. Vielmehr brauche es eine direkte Unterstützung des IS." https://www.tagesschau.de/inland/bgh-zu-is-101.html

Keine Sippenhaft!
 

EnRetard

Well-Known Member
Von wem denn sonst? Aliens?

Kurden sind Kurden du kannst Ypg, Pkk nicht einfach Kurden nennen.
Ist verkürzend, das stimmt. Aber man sagt ja auch "Türken" oder "Russen", wenn man Angehörige von deren Streitkräften meint. Und so hat es @Berfin1980 eben auch in diesem Fall gehalten. Aber präziser wäre es natürlich gewesen, von den Streit- oder Sicherheitskräften Rojavas zu sprechen.

Kein wunder dass ihr in der Türkei von vielen Kurden nicht gewählt werdet. respektlos nr 1 gegen die Kurden aber hoffen immernoch mehr Kurdische wähler..
Wer, "ihr"? :mad:
Der Umstand, dass es konservativ-religiöse Kurden gibt, die islamistische Parteien wählen, ist ein alter Hut.
 

sommersonne

Well-Known Member
Es gibt eine klare Richtung vom Bundesgerichtshof: Mit Terroristen Kinder kriegen und in Rakka die Bude putzen, das reicht nicht für Strafverfolgung. Sie müssen schon aktiv mitgemacht haben.
"Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat die generelle Strafverfolgung von Frauen abgelehnt, die sich dem "Islamischen Staat" angeschlossen haben. Nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" argumentieren die Richter, dass es nicht reiche, sich am "Alltagsleben im Herrschaftsgebiet" des IS zu beteiligen, damit werde man nicht automatisch Mitglied der terroristischen Vereinigung. Vielmehr brauche es eine direkte Unterstützung des IS." https://www.tagesschau.de/inland/bgh-zu-is-101.html

Keine Sippenhaft!
Ich weiss. Es wird aber schwer heraus zu bekommen sein wer was gemacht hat oder nicht gemacht hat. Deshalb Problem. Jedenfalls für mich, ich würde da nicht gern der Entscheider sein. Zum Glück kann ich aber mit der Schulter zucken.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Ich weiss. Es wird aber schwer heraus zu bekommen sein wer was gemacht hat oder nicht gemacht hat. Deshalb Problem. Jedenfalls für mich, ich würde da nicht gern der Entscheider sein. Zum Glück kann ich aber mit der Schulter zucken.
Entscheider ich bin verwirrt, die gibt es doch nur in Asylverfahren? :confused:

Für die Rückkehrer gibt es spezielle Abteilungen mit besonders dafür geschulten Ermittlern. ;)

Zumindest werden sie nicht wie in der bagdadischen Justiz üblich kollektiv inhaftiert und abgeurteilt in Schnellverfahren.

Da hat die Selbstverwaltung eine andere Herangehensweise, weil auch Kinder involviert sind.
 

EnRetard

Well-Known Member
Ich weiss. Es wird aber schwer heraus zu bekommen sein wer was gemacht hat oder nicht gemacht hat. Deshalb Problem. Jedenfalls für mich, ich würde da nicht gern der Entscheider sein. Zum Glück kann ich aber mit der Schulter zucken.

In der Strafverfolgung ist das ziemlich klar: Den Betroffenen muss etwas nachgewiesen werden. Sie müssen nicht beweisen, dass sie nur Kinder aufgezogen haben. Allenfalls könne man sie nach dem neuen Gummiparagrafen als "Gefährderinnen" festhalten. Aber wenn sie mit drei Kindern im Schlepptau erscheinen, stelle ich mir auch das schwierig vor. Eher dürften sie für längere Zeit keine Windel wechseln, ohne dass diverse Dienste das mitkriegen.
 
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