"Operation Vorschlaghammer"

S

sintostyle

Guest
AW: "Operation Vorschlaghammer"

Klar, einerseits gut, wenn man auch mal gegen das Militär klagen kann, andererseits seh ich in diesem Fall nur eine Kampagne der AKP, weil das Militär ja den laizistischen Staat verteidigt und gegen eine schleichende Islamisierung kämpft... ich kann mich gut daran erinnern, als Bülent Ersoy das Militär kritisiert hat, hier erfolgte keine Rückendeckung durch die AKP oder von sonstiger politischer Seite im Gegenteil!!! Aber Bülent Ersoy ist ja als Transe auch unbequem für die meisten....
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: "Operation Vorschlaghammer"

Klar, einerseits gut, wenn man auch mal gegen das Militär klagen kann, andererseits seh ich in diesem Fall nur eine Kampagne der AKP, weil das Militär ja den laizistischen Staat verteidigt und gegen eine schleichende Islamisierung kämpft... ich kann mich gut daran erinnern, als Bülent Ersoy das Militär kritisiert hat, hier erfolgte keine Rückendeckung durch die AKP oder von sonstiger politischer Seite im Gegenteil!!! Aber Bülent Ersoy ist ja als Transe auch unbequem für die meisten....

In dem von mir zuletzt verlinkten Artikel wird auf den Vorwurf der 'Hexenjagd' eingegangen. Hinweise die zur Aufdeckung des Militärputsches führten, kamen aus den Reihen der Militärs selbst. In der Armee gibt es scheinbar auch Kräfte, die eine andere Vorstellung von militärischen Strukturen haben.
 

Ottoman

Well-Known Member
AW: "Operation Vorschlaghammer"

Im Vorfeld wurden ja auf einem Militärstützpunkt Beweise gesichert. Dazu hatte die Staatsanwaltschaft nicht Polizeikräfte sondern die Militärbehörden beauftragt, um Manipulationen auszuschliessen. So hab' ich es jedenfalls hier gefunden:

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/.../annus-horribilis-für-die-türkische-armee.csp

Sehr ausführlicher Artikel, der die Vorgänge vor dem heutigen Prozessbeginn beleuchtet.

Ich bin mir sicher, dass es Putschpläne gab. Darüber sind sich vermutlich alle Türken sicher.
 
P

pauline09

Guest
AW: "Operation Vorschlaghammer"

Wie genau stellst Du Dir das vor, und was soll genau damit erreicht werden; Licht ins Dunkle?

Wenn ein Urteil "im Namen des Volkes" gesprochen wird, was in D, wie Du vermutlich weißt, der Fall ist - und wenn dieser Anspruch u.a. auch in der Türkei erhoben wird, wovon ich stark ausgehe: ist sowohl "dem Volk" wie auch Medienberichterstattern (=Multiplikatoren) zumindest meinen persönlichen Wertvorstellungen nach generell der Zugang zu Prozessen zu erlauben. -

Gut, ich gebe zu, dass meine Sichtweise europäisch gefärbt ist, aber Gerichtsurteile oder ähnlich wesentliche, äquivalente Polit-Entscheidungen hinter verschlossenen Türen kann und darf es nach meiner Auffassung nicht geben. Ein gewisses Maß an Transparenz muss auch im Zeitalter allfälliger 'Deals' gewährleistet sein. Und neutrale Prozessbeobachter und Journalisten (egal welcher Couleur) auszusperren oder auch 'nur' zu schurigeln, bewirkt meines Erachtens das genaue Gegenteil. Und: nebenbei elementar: berechtigtes Misstrauen gegenüber staatlichen Instanzen.

Dass es in D insbesondere beim Jugendstrafrecht oder auf besonderen, begründeten Antrag der Verteidigung in Bezug auf einzelne Teile der Beweisaufnahme hin Ausnahmen geben kann und muss, finde ich bei alldem sehr einleuchtend. Ich fände es auch einleuchtend, wenn das in der TR ähnlich gehandhabt würde.

(Was ich aber nicht genau weiß. Falls jemand sich da wirklich auskennt und einschlägige Links o.ä. beisteuern könnte, wäre ich wirklich dankbar. Einfach so, zwecks individueller Weiterbildung. :wink: )
 

Ottoman

Well-Known Member
AW: "Operation Vorschlaghammer"

Wenn ein Urteil "im Namen des Volkes" gesprochen wird, was in D, wie Du vermutlich weißt, der Fall ist - und wenn dieser Anspruch u.a. auch in der Türkei erhoben wird, wovon ich stark ausgehe: ist sowohl "dem Volk" wie auch Medienberichterstattern (=Multiplikatoren) zumindest meinen persönlichen Wertvorstellungen nach generell der Zugang zu Prozessen zu erlauben. -

Gut, ich gebe zu, dass meine Sichtweise europäisch gefärbt ist, aber Gerichtsurteile oder ähnlich wesentliche, äquivalente Polit-Entscheidungen hinter verschlossenen Türen kann und darf es nach meiner Auffassung nicht geben. Ein gewisses Maß an Transparenz muss auch im Zeitalter allfälliger 'Deals' gewährleistet sein. Und neutrale Prozessbeobachter und Journalisten (egal welcher Couleur) auszusperren oder auch 'nur' zu schurigeln, bewirkt meines Erachtens das genaue Gegenteil. Und: nebenbei elementar: berechtigtes Misstrauen gegenüber staatlichen Instanzen.

Dass es in D insbesondere beim Jugendstrafrecht oder auf besonderen, begründeten Antrag der Verteidigung in Bezug auf einzelne Teile der Beweisaufnahme hin Ausnahmen geben kann und muss, finde ich bei alldem sehr einleuchtend. Ich fände es auch einleuchtend, wenn das in der TR ähnlich gehandhabt würde.

(Was ich aber nicht genau weiß. Falls jemand sich da wirklich auskennt und einschlägige Links o.ä. beisteuern könnte, wäre ich wirklich dankbar. Einfach so, zwecks individueller Weiterbildung. :wink: )

Hierzu Bundesrecht Deutschland

Nicht öffentliche Verhandlungen

§ 172

Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn

1.
eine Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit zu besorgen ist,
1a.
eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen oder einer anderen Person zu besorgen ist,
2.
ein wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzt würden,
3.
ein privates Geheimnis erörtert wird, dessen unbefugte Offenbarung durch den Zeugen oder Sachverständigen mit Strafe bedroht ist,
4.
eine Person unter 18 Jahren vernommen wird.


Grundsätzlicher Ausschluß der Medien von den Gerichtsverhandlungen


Generell sind Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts unzulässig (§ 169 Satz 2 GVG). Es soll damit der Gefahr der verfälschenden bzw. sensationshaschenden Berichterstattung entgegengewirkt werden. Ferner soll hierdurch die sachliche Atmosphäre eines Prozesses gewährleistet werden. Auch soll verhindert werden, daß Prozeßbeteiligte an den Pranger gestellt werden bzw. sich in der Öffentlickeit "produzieren".

Aufnahmen in Verhandlungspausen sind jedoch grundsätzlich zulässig.

Während öffentlicher Verhandlung dürfen aber Zeichnungen angefertigt werden. Außerdem darf mitgeschrieben, insbesondere auch mitstenografiert werden.

TheCore kann vermutlich adequatere Details hierzu benennen.
 
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