Pflichten/Regeln/Verbote im Christentum

blackcyclist

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Vielleicht hat ja Jesus irgendwas von "ich will Erbsensuppe" genuschelt und seine Jünger haben irgendwas mit Erbsünde verstanden???
 

blackcyclist

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Mag sein, aber wenn ich Präsident wäre, gäbe es immer noch Musik im Radio. Und mindestens 50 % Blackmetal. :evil:

Die Humorlosigkeit aller Fanatiker ist immer ein Ansporn für mich.
 

Omitier

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Wenn ich etwas anmerken darf: Das ist bis jetzt mit Abstand der angenehmste Religions-Thread! :biggrin:
 

yildiz2007

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AW: Pflichten/Regeln/Verbote im Christentum

Zur Erbsünde nochmal:
Der Mensch ist durch den Sündenfall Adams aus katholischer Sicht vom Beginn seines Lebens im Mutterleib d.h. von seiner Empfängnis an im Zustand der Erbsünde welche eine Unordnung der menschlichen Natur darstellt imdem sie den Menschen seiner heiligmachenden Gnade beraubt und dazu führt dass der Mensch zum Tun von Bösem neigt. Den Ausweg aus der Erbsünde sieht die Kirche im Kreuzestod Jesus Christus der es dem Menschen ermöglicht in den Zustand der Erlösung einzutreten und mit Gott versöhnt zu sein.

Nach Auffassung Luthers - die hier im Gegensatz zur katholischen Lehre steht - ist der Mensche aber vom Beginn seines Lebens an böse (im "Zustand der Sünde") und befindet sich dadurch in Trennung von Gott . Dabei ist es unerheblich ob der Einzelne gut oder schlecht handelt; selbst das passive neugeborene Kind ist nach diesem Verständnis schlecht.

Die von Augustinus von Hippo begründete Lehre von der Erbsünde ist zentral für das westliche Christentum. Ohne die Erbsünde könnte der Mensch sich zum Guten oder Bösen entscheiden (wie es etwa in den verwandten Religionen des Judentums oder des Islam gelehrt wird). Da der Mensch anders als die gefallenen Engel, deren Auflehnung gegen Gott unwiderruflich ist an die Zeit gebunden ist, ist Vergebung und Reue möglich. Aus der Erbsünde ergibt sich daher die Notwendigkeit der Erlösung des Menschen die durch die Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi ermöglicht wurde. Aus diesem Grund spricht der Apostel Paulus von Christus als dem neuen Adam. Diese Erlösung findet der Mensch in der Wiedergeburt (eigentlich wohl Neugeburt) deren äußeres Bild die Taufe ist. Der Christ unterliegt danach nicht mehr der Erbsünde sondern ist in den Zustand der Gotteskindschaft emporgehoben.
Quelle: katholisches Lexikon
 

blackcyclist

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AW: Pflichten/Regeln/Verbote im Christentum

Wenn ich das mal (in meinen Worten) frei übersetze heißt es:

Es geht wohl darum, dem Menschen von Anfang an ein schlechtes Gewissen einzureden und nur die Kirche kann ihn davon befreien.

Auf so einen Quatsch muß man ja echt erst mal kommen und das glaubt wirklich jemand?

Dann lieber doch Erbsensuppe!!! Und ich hasse Erbsen!! :twisted:
 

tom76

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Zur Erbsünde nochmal:
Der Mensch ist durch den Sündenfall Adams aus katholischer Sicht vom Beginn seines Lebens im Mutterleib d.h. von seiner Empfängnis an im Zustand der Erbsünde welche eine Unordnung der menschlichen Natur darstellt imdem sie den Menschen seiner heiligmachenden Gnade beraubt und dazu führt dass der Mensch zum Tun von Bösem neigt. Den Ausweg aus der Erbsünde sieht die Kirche im Kreuzestod Jesus Christus der es dem Menschen ermöglicht in den Zustand der Erlösung einzutreten und mit Gott versöhnt zu sein.

Nach Auffassung Luthers - die hier im Gegensatz zur katholischen Lehre steht - ist der Mensche aber vom Beginn seines Lebens an böse (im "Zustand der Sünde") und befindet sich dadurch in Trennung von Gott . Dabei ist es unerheblich ob der Einzelne gut oder schlecht handelt; selbst das passive neugeborene Kind ist nach diesem Verständnis schlecht.

Die von Augustinus von Hippo begründete Lehre von der Erbsünde ist zentral für das westliche Christentum. Ohne die Erbsünde könnte der Mensch sich zum Guten oder Bösen entscheiden (wie es etwa in den verwandten Religionen des Judentums oder des Islam gelehrt wird). Da der Mensch anders als die gefallenen Engel, deren Auflehnung gegen Gott unwiderruflich ist an die Zeit gebunden ist, ist Vergebung und Reue möglich. Aus der Erbsünde ergibt sich daher die Notwendigkeit der Erlösung des Menschen die durch die Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi ermöglicht wurde. Aus diesem Grund spricht der Apostel Paulus von Christus als dem neuen Adam. Diese Erlösung findet der Mensch in der Wiedergeburt (eigentlich wohl Neugeburt) deren äußeres Bild die Taufe ist. Der Christ unterliegt danach nicht mehr der Erbsünde sondern ist in den Zustand der Gotteskindschaft emporgehoben.

Quelle: katholisches Lexikon

Ich halte diese Definitionen für veraltete. Die Quelle macht es auch ein bisschen deutlich, woher dieses Gedankengut stammt.
Luther war noch fast im Spätmittelalter (1520), von den anderern mal ganz zu schweigen.
Der Begriff "Erbsünde" taucht in der Bibel noch nicht einmal auf!
Meiner Auffassung nach tut jeder Mensch in seinem Leben Böses und braucht dafür Vergebung. Aber diese Eigenschaft wird nicht "vererbt". Es ist die freie Entscheidung jedes Menschen, wenn er gegen die Gebote Gottes verstößt. Merkwürdigerweise tut aber jeder Mensch dies ab und zu.
 
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