AW: PKK: Rebellen - Terroristen
Das allgemein gültige Prinzip der nationalen Souveränität könnte somit als Generalargument für die verschiedensten Belange eines Landes herhalten.
Das tut es auch, die Türkei greift darauf nicht weniger beherzt zurück als alle anderen.
Demzufolge dürften wir auch keinem anderen Land das Recht auf Atomwaffen absprechen.
Doch, natürlich kann sich jedes Land zu politischen Fragen eines anderen äußern. Welche Beachtung das findet ist eine rein praktische Frage, da ist die Proliferation das beste Beispiel.
Ähnlichkeiten im Gesetzesbuch können nicht als Gegenargument für meine Kritik dienen,
Dann musst Du aber hinzufügen, warum derjenige, der bei der Auslegung eines praktisch identischen Regelwerks die restriktive Variante wählt, im Recht sein sollte.
zumal Du selbst oben geschrieben hattest: ... dass jedes Land sein nationales Strafrecht hat und diesem entsprechend gegen Aktivitäten von Gruppen und Einzelnen vorgeht oder auch nicht. Es ist eine Frage der nationalen Souveränität und der tatsächlichen Möglichkeit, sie gegen andere Staaten zu vertreten…
Ich sehe eben keinen naturgegebenen Grund, warum eine nationale Justiz ihre Einschätzungen an die Wünsche fremder Staaten koppeln sollte.
Kein Gefährdungspotenzial gegenüber welchem Land?
Die Schweiz und vor allem Deutschland hat meiner Meinung seine Politik, seine Sichtweise mittlerweile geändert, gerade aufgrund dieses Potenzials.
Die Schweiz hat das getan, weil sich Taten gegen türkische Einrichtungen und die Geldbeschaffung in der Schweiz verdichteten und man die Beziehungen zur Türkei verbessern wollte. Wie schon geschrieben, hat Deutschland die PKK-Organisation bis Ende der 90-er aus denselben Gründen soweit reduziert, dass heute nur noch die Führungsspitze der KONGRA GEL als
kriminelle Vereinigung gilt. Gefordert wird aber unbedingt im Konsens mit der EU eine
terroristische Vereinigung daraus zu machen, ohne genau zu wissen, was das eigentlich bringen soll und ohne einen Anhaltspunkt dafür zu liefern.
Ich verstehe langsam die Zielrichtung Deiner Argumentation nicht mehr: Wenn ein Staat aufgrund der Einschätzung seiner inneren Sicherheitslage Maßnahmen unterlässt und damit zwangsläufig außenploitischen Druck ignoriert, soll das verwerflich sein.
Wenn ein Staat aufgrund der Einschätzung seiner inneren Sicherheitslage Maßnahmen ergreift und damit zwangsläufig außenploitischen Druck nachgibt, soll das lobenswert sein.
Erstens frage ich mich, warum Du dann die Legitimität nationaler Richtlinien angreifst, wo sie doch auch zu so "wünschenswerten" Ergebnissen führen. Und zweitens möchte ich in einer Rechtsordnung leben, die sich nicht nach politischem Gutdünken an andere Rechtsordnungen anlehnt, auch dann nicht, wenn diese nicht defizitär sein mögen.
Ist das Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, das Beherbergen von terroristischen Organisationen, das Zulassen von Fernseh- und Radiosender für ihre Propagandazwecke?
Das Verständnis von Rechtsstaatlichkeit bildet sich nicht im Ergebnis einer Einzelfallentscheidung ab, sondern darin, dass die Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wurde.
Wenn Reda Sayam mangels Haftgründen freigelassen worden ist, wie kannst Du dann von einem Drahtzieher der Bali-Anschläge reden?
Ich sprach vom mutmaßlichen Drahtzieher. In der Differenz von Mutmaßlichkeit und Nachweislichkeit liegt der Grund für seinen unbehelligten Aufenthalt in Deutschland. Das ist Rechtsstaatlichkeit.
Im Gegensatz dazu gab es für Riza Altun einen internationalen Haftbefehl.
Laut der FAZ wurde bis November 2007 kein einziges PKK-Mitglied der Türkei ausgeliefert.
Das sind Fakten, die keinen Rückschluss darauf zulassen, ob ein Vorgehen der zuständigen Behörden unnötig nachlässig war. Ein internationaler Haftbefehl ist kein grundsätzliches Hindernis, jemanden wieder auf freien Fuß zu setzen oder auch setzen zu müssen.
Mir ging es nicht um die umsetzende Gewalt der Gesetze, sondern um die Ausnutzung der Möglichkeiten, die durch die Legislative verabschiedet wird.
Mit solchen Sehnsüchten bin ich vorsichtig. In Bayern installierten Polizei und Verfassungsschutz schon seit längerem Software auf fremden Rechnern, um beispielweise Skype-Telefonie zu überwachen. Da wurden Möglichkeiten ausgenutzt, die die Legislative damals noch gar nicht verabschiedet hatte.
- Wie sdost auch richtig schrieb: „Für die Linken in Europa, aber vor allem in Deutschland, ist die stalinistische PKK eine Art Bruderorganisation.“ Die Bestrebungen der PKK wurde insbesondere von ihnen sehr wohlwollend aufgenommen. Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke, setzt sich weiterhin dafür ein, dass die PKK nicht länger als kriminelle Organisation gilt.
Und? Soll Ulla Jelpke verhaftet und an die Türkei ausgeliefert werden?
- Der Propagandasender der PKK (Roj-TV) sendet immer noch aus Dänemark. Im Juni letzten Jahres wurde der Sender mit von Wolfgang Schäuble mit einer ähnlichen Begründung verboten.
Da fehlen mir (wie auch bei anderen Beispielen) nun die konkreten Argumente, die in Dänemark das dänische Innenministerium vorlegen könnte, um in Dänemark nach dänischem Recht ein Verbot von Roj zu begründen. Ich meine solche, die über "andere machen es auch (und die Türkei würde es freuen)" hinaus gehen. So einfach ist das nämlich nicht.
[*] EU-Land Griechenland gewährte Öcalan Zuflucht.
[*]Laut Öcalan hätte Griechenland die PKK sogar mit Waffen unterstützt, und Ausbildungslager auf Zypern unterhalten.
Eine interessante Spekulation, ob die Türkei einen Terroristen, der spezifisch Griechenland Schaden zufügt, entschieden bekämpfen würde. Ich weiß ja nicht.
Was mit dem Druck auf die deutsche Justiz gemeint wird, weiß ich nicht.
Auf der Suche nach der Überschrift "Druck auf die Justiz" bin ich im Grundgesetz nicht fündig geworden. Das kann eigentlich nur ein Euphemismus für die Anstiftung zur Rechtsbeugung sein.