Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch in Lügde

Berfin1980

Well-Known Member
Aber kann mir als juristischen Laien mal jemand erklären: Für welche Fälle sind eigentlich die gesetzlichen Höchststrafen vorgesehen, wenn nicht für solche wie diese hier?
Du kannst doch Suchmaschinen nutzen......;)

§49 Strafgesetzbuch

Ich habe die Begründung des anderen Urteils gelesen....und soweit mir bekannt hat er mit den Ermittlern gut zusammengearbeitet, dazu kommt noch das er eine Therapie auferlegt bekam und Reue zeigte. Entscheidend ist hier auch der Anwalt des Beklagten, der darauf dringen wird diese Faktoren zu berücksichtigen.

Und nein ich habe keinerlei Mitleid.....aber an sich ist dieses Urteil nachvollziehbar.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Wermelskirchen. 30 TB Daten.
Täter völlig unverdächtig, verdingte sich als Babysitter. Eltern beschwerten sich höchstens mal über Unpünktlichkeit.
 
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