Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch in Lügde

Bintje

Well-Known Member
Die Anklage hat heute langjährige Haftstrafen für die beiden Angeklagten mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Davor hatte die psychiatrische Gutachterin das Wort. Sie stufte die Angeklagten als voll schuldfähig ein und sprach sowohl bei Andreas V. als auch bei Mario S. von einer "tief verwurzelten Neigung" zu derartigen Straftaten mit hoher Rückfallgefahr.

https://www.zeit.de/news/2019-08/16/prozess-um-missbrauchsfall-luegde-geht-in-die-schlussphase
https://www.berliner-zeitung.de/pan...--fuer-voll-schuldfaehig-33020954?dmcid=sm_em

Das Urteil wird für September erwartet.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Die werden sowieso niemals mehr ungesiebte Luft sehen; lebenslang Sicherheitsverwahrung. Das wird sich kein Gutachter trauen, die wieder auf die Menschheit los zu lassen.

Aber kann mir als juristischen Laien mal jemand erklären: Für welche Fälle sind eigentlich die gesetzlichen Höchststrafen vorgesehen, wenn nicht für solche wie diese hier?
 

Bintje

Well-Known Member
Die werden sowieso niemals mehr ungesiebte Luft sehen; lebenslang Sicherheitsverwahrung. Das wird sich kein Gutachter trauen, die wieder auf die Menschheit los zu lassen.

Aber kann mir als juristischen Laien mal jemand erklären: Für welche Fälle sind eigentlich die gesetzlichen Höchststrafen vorgesehen, wenn nicht für solche wie diese hier?

Na ja, ich bin ja auch keine Juristin, aber wenn ich es richtig verstanden habe, waren die Angeklagten nicht vorbestraft und haben umfassende Geständnisse abgelegt. Das wurde strafmildernd berücksichtigt. Bei Urteilen fallen grundsätzlich strafmildernde und strafverschärfende Gründe ins Gewicht und werden gegeneinander abgewogen. Das ist normal. Natürlich hätte man ihnen auch lebenslang aufbrummen können statt "nur" 14 beziehungsweise zwölfeinhalb Jahre. Aber bei derart hohen Langstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung ist der Unterschied eher unerheblich. Zwar wird die Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft, aber den Gutachter möchte ich sehen, der ihnen bescheinigt, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Das schriebst Du ja auch, und das sehe ich genauso. Nee, nee..
Mal ab davon, dass sie in der Hackordnung im Knast sowieso ganz unten rangieren dürften, was noch dazukommt: Das Urteil an sich finde ich okay.

Womit ich Bauchweh habe, ist die Bewährungsstrafe für den ursprünglich mitangeklagten Feuerwehrmann Heiko V., dessen Verfahren abgetrennt wurde.
Der 49-jährige Heiko V. aus Stade, der sich den Missbrauch im Internet angeschaut haben soll, war vom Landgericht Detmold in einem separaten Prozess bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer befand ihn der Anstiftung und Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern für schuldig.
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...-Haft-fuer-Andreas-V-gefordert,luegde594.html

Ohne die Einzelheiten seines Prozesses zu kennen: das finde ich zu milde. Zwei Jahre sind die oberste Grenze, um eine Haftstrafe noch zur Bewährung aussetzen zu können. Nach meinem Empfinden hätte er ruhig in den Bau wandern können. Aber Gefühle sind nun mal (zum Glück) keine Grundlage für Urteile, und ich weiß nicht, wie die Beweisaufnahme verlaufen ist.
 

Bintje

Well-Known Member
Gibt es ja noch nicht. Das sind die Strafanträge.

Ach stimmt, Mist! Freud'scher Fehler, nachdem sich selbst die Verteidigung verständnisvoll über die StA.-Plädoyers geäußert hatte.
Aber Danke für die Erklärungen. Besonders das mit den Geständnissen leuchtet mir ein, die vielen Kindern erspart haben werden, auszusagen.
Exakt, genau das ist der Punkt - insofern verstehe ich die Milderungsgründe komplett. Hätte ein umfassendes Geständnis gar keine Auswirkungen, wäre das unter Umständen ein fatales Signal an künftige Täter, alles zu bestreiten und sich fortan in Schweigen zu hüllen mit dem Ergebnis, dass die Kinder ihre Aussagen vor Gericht wiederholen und ihren Peinigern erneut begegnen müssten.
Wobei das aber auch im Lügder Prozess zumindest vereinzelt der Fall war beziehungsweise gewesen sein soll, so weit ich die Berichterstattung zwischendrin kurz verfolgt habe.
 

Msane

Well-Known Member
Milderungsgründe...
Als Belohnung für eine Aussage bekäme er von mir einmal in der Woche ein warmes Essen anstelle von Wasser und Brot.
Bei der Dauer der Haftstrafe ein durchaus gutes Angebot.


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