Religionsfreiheit

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mängelexemplar

Guest
AW: Religionsfreiheit

Sagen wir mal so, nur als Beispiel:

Ein kluger, sensibler Mensch, optimal gefördert im Kindesalter hat mit 10 das Lernfähigkeitspotenzial- nennen wir sie Entwicklungsintelligenz- E-IQ 100, mit zwanzig 90, mit vierzig 80 usw.

Ein vernachlässigtes Kind mit schlechteren seelisch geistigen Anlagen fängt vielleicht im Alter von 10 mit 60 an und lässt dann vergleichsweise nach.

Natürlich wirkt sich alles, was im Laufe der Entwicklung tatsächlich passiert- für sich genommen- absolut aus. In diesem Sinne ist jeder Einfluss an sich fördernd oder hemmend.

Insgesamt ist die Entwicklung dennoch relativ rückläufig.

Folgen wir uns noch?popcorn




ey, auch ein vernachlässigtes Kind kann später was aus sich machen und die rückläufige Quote verlangsamen, stoppen, umkehren.
Ich kenn Frauen aus dem tr. Dorf und sie lernten mit ca. 60 das Lesen und Schreiben oder gar Schwimmen :biggrin:

Aber weiß schon was du meinst, will aber dennoch das letzte Wort haben :biggrin:popcorn
 

eruvaer

Well-Known Member
Heute wurde da ein Bericht darüber im Bundestag diskutiert.
Klar die Verhüllungen waren schon Thema, Vorhäute nicht,
Fällt meiner Meinung nach beides nicht unter Religionsfreiheit, sondern fällt (sollte) unter das Vermummungsgesetzt (wird also lediglich geduldet, wie Vermummung im Winter) und unter das Recht auf körpferliche Unversertheit (also erst ab 16 aus freien Stücken...haha...Wortspiel, weil man Kindesmissbrauch nicht dulden sollte und überflüssige OPs, wie mal pro Forma Blinddarm oder Mandeln rausnehmen fallen genau so darunter wie Ohrringe, Tattoos und Vorhaut)

*edit:
können wir auch gern weiter machen mit dem Tierschutzgesetzt... :)
 
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