schriftliche Einladung in die Schweiz

Arzu34

Member
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

Kontoauszüge?? Oh weia, ich war das ganze Jahr über selbst im Ausland und habe daher gar kein Konto in Deutschland. Ausserdem habe ich im Sommer nicht gearbeitet und bin nur gereist und da davor war ich in der Schweiz.... sieht fast aus als würde es in die Hose gehen.....


Nein, ich habe sie mit dem PC geschrieben.
Ich würde es noch mal versuchen anzurufen, vielleicht hast du das nächste Mal mehr glück mit der Person die das Telefonat entgegennimmt....

Das ist echt ne blöde Situation!!!

Denn, bevor er ein Visum ausgestellt bekommt, musst du Einkommensnachweis, Mietvertrag, Kontoauszüge und die abgeschlossene Versicherung nachweisen können und alles zur Gemeindeverwaltung bringen. Die werden eine Stellungsnahme schreiben und das genze an das Migrationsamt weiterleiten.

Aber ob das geht, wenn du auf der Gemeinde noch nicht angemeldet bist...???
 

vanararat1966

Moderator
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

Kontoauszüge?? Oh weia, ich war das ganze Jahr über selbst im Ausland und habe daher gar kein Konto in Deutschland. Ausserdem habe ich im Sommer nicht gearbeitet und bin nur gereist und da davor war ich in der Schweiz.... sieht fast aus als würde es in die Hose gehen.....

DASS könnte gut sein. Ev. kannst Du es mit einem Sperrkonto (Betrag für den max. 3monatigen Aufenthalt) regeln. Vielleicht. Aber ich sehe auch noch ein Problem mit Deiner neuen Arbeitsstelle. Ich gehe davon aus, dass Du eine Probezeit hast? Da werden sich die Behörden auch querstellen (im Sinne von, Du arbeitslos innerhalb einer Woche ...Denkweise der Behörden, nicht meine).

Ein schwieriges Unterfangen......

VA
 

Arzu34

Member
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

Nun, ich habe eher damit gerechnet sie könnten stress machen, da ich nur für die saison angestellt bin... was dort aber im winter üblich ist.... :frown:





DASS könnte gut sein. Ev. kannst Du es mit einem Sperrkonto (Betrag für den max. 3monatigen Aufenthalt) regeln. Vielleicht. Aber ich sehe auch noch ein Problem mit Deiner neuen Arbeitsstelle. Ich gehe davon aus, dass Du eine Probezeit hast? Da werden sich die Behörden auch querstellen (im Sinne von, Du arbeitslos innerhalb einer Woche ...Denkweise der Behörden, nicht meine).

Ein schwieriges Unterfangen......

VA
 

vanararat1966

Moderator
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

Nun, ich habe eher damit gerechnet sie könnten stress machen, da ich nur für die saison angestellt bin... was dort aber im winter üblich ist.... :frown:

Damit - Saisonarbeit - wird definitiv Stress gemacht bzw. - ein Besuchervisum zu erhalten ist faktisch nicht möglich... Aber auch mit einem Saisonjob kannst Du gekündigt werden (was ich Dir nicht wünsche... aber was angenommen wird).

Sieht leider nicht gut aus... aber ich habe ja auch keine Kristallkugel. Du musst Dich mit der Gemeinde Zermatt und / oder der Fremdenpolizei in Sion unterhalten. Und dafür brauchst Du so viele Infos wie möglich, eine gute Verhandlungstaktik (Diplomatie), sachlich.

Dann weisst Du weiter.

Die Dir gegebene Information überprüfst Du dann auf ihre Richtigkeit.

So in der Art und Reihenfolge.

VA
 

Arzu34

Member
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

die Rettende Idee kam mir nun zum Glück....... da ich ja Familie in der Schweiz habe, wird meine Tante die Einladung schreiben....somit sollte dem Visa hoffentlich nichts mehr im Wege stehen...

Hätte er eigentlich irgendwelche Vorteile, wenn er bereits mit einer deutschen verheiratet wäre???



Damit - Saisonarbeit - wird definitiv Stress gemacht bzw. - ein Besuchervisum zu erhalten ist faktisch nicht möglich... Aber auch mit einem Saisonjob kannst Du gekündigt werden (was ich Dir nicht wünsche... aber was angenommen wird).

Sieht leider nicht gut aus... aber ich habe ja auch keine Kristallkugel. Du musst Dich mit der Gemeinde Zermatt und / oder der Fremdenpolizei in Sion unterhalten. Und dafür brauchst Du so viele Infos wie möglich, eine gute Verhandlungstaktik (Diplomatie), sachlich.

Dann weisst Du weiter.

Die Dir gegebene Information überprüfst Du dann auf ihre Richtigkeit.

So in der Art und Reihenfolge.

VA
 

belkisli

Member
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

die Rettende Idee kam mir nun zum Glück....... da ich ja Familie in der Schweiz habe, wird meine Tante die Einladung schreiben....somit sollte dem Visa hoffentlich nichts mehr im Wege stehen.

Sofern deine Tante bereit ist, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, wäre das in deinem Fall sicher die beste Lösung.
Du weisst, dass deine Tante für ihn haften müsste, falls etwas schief läuft?
Sie muss für einen Betrag von 30'000 Fr. unterschreiben.
 

vanararat1966

Moderator
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

Sofern deine Tante bereit ist, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, wäre das in deinem Fall sicher die beste Lösung.
Du weisst, dass deine Tante für ihn haften müsste, falls etwas schief läuft?
Sie muss für einen Betrag von 20'000 Fr. (war zumindist vor dem Schengenabkommen so) unterschreiben, falls dies notwendig sein sollte.

Es sind 30k heute und Versicherung über 50k (in CHF).

Arzu: mit einer deutschen Verheiratet wäre... ist er es aktuell oder geht es um die Theorie, wenn er mit Dir verheiratet wäre?

Nachtrag:

Umfang der Verpflichtungserklärung (Zitierung Gesetzestext, SR 142.204)


Art. 8
1 Die Verpflichtungserklärung umfasst die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich Unfall und Krankheit, sowie für die Rückreise, die dem Gemeinwesen oder einem privaten Erbringer von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der Ausländerin oder des Ausländers entstehen.
2 Die Verpflichtungserklärung ist unwiderruflich.
3 Die Verpflichtung wird mit dem Datum der Visumausstellung wirksam und endet mit der Ausreise der Ausländerin oder des Ausländers aus der Schweiz, jedoch spätestens zwölf Monate nach der Einreise.
4 Die während der Dauer der Verpflichtung entstandenen ungedeckten Kosten können während fünf Jahren geltend gemacht werden.
5 Die Garantiesumme beträgt für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis höchstens zehn Personen 30 000 Fra
 

Arzu34

Member
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

ja das ist kein problem, sie lebt seit über 45 jahren in der schweiz und steht finanziell nicht ganz schlecht da... sollte klappen....


Sofern deine Tante bereit ist, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, wäre das in deinem Fall sicher die beste Lösung.
Du weisst, dass deine Tante für ihn haften müsste, falls etwas schief läuft?
Sie muss für einen Betrag von 20'000 Fr. (war zumindist vor dem Schengenabkommen so) unterschreiben, falls dies notwendig sein sollte.
 

Arzu34

Member
AW: schriftliche Einladung in die Schweiz

wir haben die hochzeit 2010 in planung.... war ne allgemeine frage... ob er da irgendwelche vorteile hat....denn die visum frage stellt sich überall auf der welt, was ziemlich ätzend ist.... und wir planen evtl. ne kleine weltreise als honeymoon....



Es sind 30k heute und Versicherung über 50k (in CHF).

Arzu: mit einer deutschen Verheiratet wäre... ist er es aktuell oder geht es um die Theorie, wenn er mit Dir verheiratet wäre?

Nachtrag:

Umfang der Verpflichtungserklärung (Zitierung Gesetzestext, SR 142.204)


Art. 8
1 Die Verpflichtungserklärung umfasst die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich Unfall und Krankheit, sowie für die Rückreise, die dem Gemeinwesen oder einem privaten Erbringer von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der Ausländerin oder des Ausländers entstehen.
2 Die Verpflichtungserklärung ist unwiderruflich.
3 Die Verpflichtung wird mit dem Datum der Visumausstellung wirksam und endet mit der Ausreise der Ausländerin oder des Ausländers aus der Schweiz, jedoch spätestens zwölf Monate nach der Einreise.
4 Die während der Dauer der Verpflichtung entstandenen ungedeckten Kosten können während fünf Jahren geltend gemacht werden.
5 Die Garantiesumme beträgt für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis höchstens zehn Personen 30 000 Fra
 
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