sehr wichtig! vielen dank im vorraus!

S

Solipsist

Guest
AW: sehr wichtig! vielen dank im vorraus!

Ich bin Übersetzer von Beruf. Und das ist ein einfacher Text, aber möchte es immer noch nicht ganz übersetzen. Der Grund ist, man hat schon erklaert das diese infos auf den Konsulatseiten sind. Wenn man für einen Termin im Konsulat telefoniert bekommt man die aktuellsten infos sehr ausführlich in Türkisch.

Das wichtigste das du wissen wolltest ist unten übersetzt:

Unterschriebener Reisepass, der mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums noch gültig
ist. Bei neuen Reisepässen ist die Vorlage der vorherigen ungültigen Reisepässe notwendig.
Können diese nicht beigebracht werden, ist ein Registerauszug (Auflistung früher ausgestellter Pässe) der
passausstellenden Behörde vozulegen, und eine Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Gültigkeitsdauer des Reisepasses und der 60. Seite

Talep edilen vizenin süresinin bitim tarihinden itibaren en az 3 ay geçerli olan imzalı pasaport. Yeni pasaportlarda önceki geçersiz pasaportlar ibraz edilmelidir. Eski pasaportların sunulamaması halinde, pasaportu düzenleyen kurumdan alınacak bir pasaport kaydı kopyası (önceden düzenlenen pasaportların bir listesi) ibraz edilmelidir. Ayrıca pasaportun 2 ve 3. sayfası, pasaportun geçerlilik süresini belirten sayfa ve 60. sayfanın bir fotokopisi sunulmalıdır.
 

hayalım_var

Gesperrt
AW: sehr wichtig! vielen dank im vorraus!

es ist wirklich wichtig und sollte bitte nur von jem. übersetzt werden der beide sprachen perfekt spricht, damit keine fehler drin sind.
vielen dank im vorraus!!!


Merkblatt für Besuchervisa


Folgende Unterlagen sind im Original und Kopie vorzulegen:

 Unterschriebener Reisepass, der mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums noch gültig
ist. Bei neuen Reisepässen ist die Vorlage der vorherigen ungültigen Reisepässe notwendig.
Können diese nicht beigebracht werden, ist ein Registerauszug (Auflistung früher ausgestellter Pässe) der
passausstellenden Behörde vozulegen, und eine Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Gültigkeitsdauer des
Reisepasses und der 60. Seite

 2 biometriefähige Lichtbilder

 Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG des Einladenden in Deutschland (hiervon kann nur in
begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden)
o sofern vorhanden: Nachweis über Haus- bzw. Wohnungseigentum oder an derer
Vermögensnachweise wie z.B. Kontoauszüge
o Kernfamiliennachweis (Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) mit amtlichen Bemerkungen
(Düsunceler)
o Reisekrankenversicherung (Min. Deckungssumme: 30.000,-- € ) gültig für alle
Schengen-Staaten.
Diese muss folgende Leistungen beinhalten: Kosten für eine etwaige Repatriierung
im Krankheitsfall, ärztliche Nothilfe und Notaufnahme im Krankenhaus.
Versicherungspolicen, die Auflagen in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten haben bzw.
bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen enthalten, aufgrund derer die Deckung
beschränkt bzw. ausgeschlossen werden kann, können nicht als ausreichend angesehen
werden.
Gleiches gilt für Reisekrankenversicherungen, die lediglich die Erstattung der Kosten
im Nachhinein (nach Rückkehr der Versicherungsnehmer in ihre Heimatländer)
abdecken

von Arbeitnehmern:
o Arbeitsbescheinigung mit Angabe über die Tätigkeit
o Urlaubsbescheinigung für den Zeitraum des beantragten Visums
o Nachweis über Sozialversicherung
o Verdienstnachweis (Lohnzettel)

Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Amtshandlungen der Visastelle außer den
nachstehend aufgeführten Visagebühren kostenlos sind und die Antragsformulare gratis sind.

V isagebühr : 60,-- Euro

Die Visagebühren werden nur in Euro erhoben.


Heute hatte ich ein etwas Zeit und Laune. Und siehe da, nach einer einzigen Eingabe in Google hatte ich die Quelle des Textes (Deutsche Botschaft Ankara) und mit 3 weiteren Klicks, den dazugehörigen türkischen Text in kompletter Länge ......

http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/tr/07__Visa/Besuchervisa__Merkblatt,property=Daten.pdf

- nur für den Fall, dass es noch von Interesse sein sollte-
 
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