Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

F

~FiNi~

Guest
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

Ich lese all Ihre Beiträge sehr sorgfälltig. WAS ich darin lese,
sind aber rein persönliche Meinungen Ihrerseits, mit wachsweichen,
nicht belegten Einzeleindrücken.

Mann könnte das mit dem Wort "schimpfen" wohl gut umschreiben.
Was fehlt, ist die sachliche Auseinandersetzung mit dem System,
seinen Vorteilen, aber auch seinen Defiziten.


ich bin hier um persönliche meinungen zu schreiben..
ich schreibe ungerne meinungen, die von anderen persönlichkeiten kommen.
es mag durchaus falsch sein, das ich mit meinen meinungen daneben liege..genau wie jeder andere hier, mit seiner auch.

glauben sie mir, die eindrücke die ich die letzten jahre sammeln durfte, hatten mit sicherheit nichts mit wachsweich zu tun..das waren, im gegenteil, ziemlich harte bedingungen, die meine meinung festigten..da ist nichts mit wachsweich..

ja ich schimpfe..und?..darf ich nicht?
wenn mir danach ist, dann schimpfe ich halt..und?

sachlich..system..soll ich ihnen bei gelegenheit mal ganz sachlich den ordner zeigen, den ich in einem halben jahr arge angelegt habe..sie glauben gar nicht was sie darin alles für sachen finden werden..

manche so obskur..das jeder sachlich denkende mensch nur den kopf schüttelt..

ich brauche keine statistiken..die wie allgemein bekannt ist, ja so was von felsenfest sicher sind, um mir eine meinung zu bilden.
ich schaue hin, probiere aus..und dann erst meine ich bei meiner meinung zu bleiben.
 

georgios1

Gesperrt
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

Wenn SIe nicht wissen, dass eine Klage gegen eine Sanktion keine aufschiebende Wirkung hat, dann haben Sie keine Ahnung wovon Sie hier reden. Wo sehen Sie da eine "Herabsetzung?"

Sie setzen die Leute herab, die ihr gutes Recht in Anspruch nehmen, wenn Sie behaupten, die Leute würden deshalb klagen, weil es sie nichts kostet und es angeblich aufschiebende Wirkung hat. Das ist schlicht nicht richtig.

Mit den Gesetzesänderungen ab Januar 2009 wurde auch die Regelung des § 39 SGB II konkretisiert, wonach trotz Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide der Behörden keine aufschiebende Wirkung eintritt. Die Juristen bezeichnen dieses Phänomen ” sofortige Vollziehbarkeit ” von Verwaltungsakten per Gesetz.

Och, jetzt versuchen Sie es doch nicht auf dem Weg,
meine Korrektur bezog sich auf das Verhältnis der
Fallzahlen innerhalb des Gesammtkomplexes
"Santionen".

Und ich schrieb auch bereits bei 1. Beitrag zum Punkt "Klagen",
das viele Klagen oft auch eine aufschiebende Wirkung haben,
NICHT alle !

xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Nach dieser konkretisierten Regelung gibt es kaum noch Bescheide zu Lasten der Betroffenen, die trotz Widerspruch und Klage nicht sofort wirken. Lediglich Erstattungsbescheide, also die konkreten Vollzugsakte von Aufhebungsbescheiden dürften bei Widerspruch und Klage nicht vollzogen werden können, so jedenfalls die bisherige einhellige Rechtsprechung.

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Mein "viel" bezieht sich nicht auf die Gesamtmenge.

Ich schrieb auch, das viele Leute klagen (berechtigt oder auch
unberechtigt), und das sie diese Klage nicht kostet, mit
dem Zusatz "warum sollten diese Leute dann nicht klagen".

P.S. Bitte unterlassen Sie das mit dem Verdrehen meiner Aussagen,es spricht
nicht gerade für Ihre Seriösität innerhalb einer Diskussion.
 

georgios1

Gesperrt
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

An diesem Punkt setzt meine Frage an. Die Begründung klingt auf Anhieb erst einmal vernünftig. Denkt man weiter, fragt man sich indes, ob man dem angestrebten Ziel mit behördlicher Kontrolle inkl. Sanktionen tatsächlich näher kommt als mit einem Betreuungsangebot auf freiwilliger Basis ohne Sanktionen bei Nichtannahme.
Ich stelle mir vor, dass idR jemand, der gewillt und interessiert ist, keiner Kontrolle bedarf und das umgekehrt Kontrolle und Sanktionen nichts bewirken, wenn jemand unwillig und desinteressiert ist.
Aber wie gesagt, ich weiss darüber nichts genaues.

Ich möchte die Aussage wagen, das es einen recht großen Anteil
an Hilfebeziehern gibt, die für ein " Betreuungsangebot auf freiwilliger
Basis ohne Sanktionen bei Nichtannahme" nicht empfänglich sind.
Es gibt da Aussagen von Leuten, die z.B. in Ballungsräumen
und Problembezirken wirklich VOR ORT damit zu tun haben,
das sich manche Hilfebedürftige mit dem System "einrichten".
 
F

~FiNi~

Guest
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

Ich möchte die Aussage wagen, das es einen recht großen Anteil
an Hilfebeziehern gibt, die für ein " Betreuungsangebot auf freiwilliger
Basis ohne Sanktionen bei Nichtannahme" nicht empfänglich sind.

ja...und ich glaube der anteil der steuerhinterzieher im großen stil ist noch höher in deutschland..

ganz ehrlich, wenn da ein prozentsatz von 1 prozent bei hängenbleibt..die ihren hintern wirklich nicht hochbekommen ( den meisten würde es viel zu schnell langweilig werden)..dann kann ich damit eher leben als mit nachrichten von steuergeschenken durch und über und mit der schweiz..
 

georgios1

Gesperrt
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

nur mal so..das wort
sozial


Das Wort sozial (von lat. socius „gemeinsam, verbunden, verbündet“) bezeichnet wechselseitige Bezüge als eine Grundbedingung des Zusammenlebens, insbesondere des Menschseins (der Mensch als soziales Wesen). Es taucht in mehreren Bedeutungen auf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozial



ich sehe in deutschlands system nicht wirklich viel verbundenheit oder gar gemeinsamkeiten..
um für gewisse menschen angemessene grundbedingungen zum sozialen miteinander zu schaffen..

Das deutsche Sozialsystem ist aber dennoch ein Solidarsystem.
Menschen, die einzahlen tun das, damit anderen, die der Hilfe
bedürfen,davon Hilfe bekommen.
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

Och, jetzt versuchen Sie es doch nicht auf dem Weg,
meine Korrektur bezog sich auf das Verhältnis der
Fallzahlen innerhalb des Gesammtkomplexes
"Santionen".

Und ich schrieb auch bereits bei 1. Beitrag zum Punkt "Klagen",
das viele Klagen oft auch eine aufschiebende Wirkung haben,
NICHT alle !

xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Nach dieser konkretisierten Regelung gibt es kaum noch Bescheide zu Lasten der Betroffenen, die trotz Widerspruch und Klage nicht sofort wirken. Lediglich Erstattungsbescheide, also die konkreten Vollzugsakte von Aufhebungsbescheiden dürften bei Widerspruch und Klage nicht vollzogen werden können, so jedenfalls die bisherige einhellige Rechtsprechung.

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Mein "viel" bezieht sich nicht auf die Gesamtmenge.

Ich schrieb auch, das viele Leute klagen (berechtigt oder auch
unberechtigt), und das sie diese Klage nicht kostet, mit
dem Zusatz "warum sollten diese Leute dann nicht klagen".

P.S. Bitte unterlassen Sie das mit dem Verdrehen meiner Aussagen,es spricht
nicht gerade für Ihre Seriösität innerhalb einer Diskussion.

Es spricht dafür, dass Sie das SGB 2 gar nicht kennen. Die rechtlichen Grundlagen die dort geschaffen wurden zementieren eine 2 Klassengesellschaft mit Sonderregelungen für Menschen, die sich nur eines haben "zuschulden" kommen lassen: Das es nicht genug Arbeit für alle gibt.
 

georgios1

Gesperrt
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

ja...und ich glaube der anteil der steuerhinterzieher im großen stil ist noch höher in deutschland..

ganz ehrlich, wenn da ein prozentsatz von 1 prozent bei hängenbleibt..die ihren hintern wirklich nicht hochbekommen ( den meisten würde es viel zu schnell langweilig werden)..dann kann ich damit eher leben als mit nachrichten von steuergeschenken durch und über und mit der schweiz..

Steuerhinterziehung ist nicht nur das Wegschaffen von
Vermögenswerten ins Ausland, sondern auch das private
Haareschneidenlassen abends von einer bekannten
Friseuse, oder das Streichenlassen des Wohnzimmers
durch einen befreundeten Anstreicher.

Jeder tut es eben so, wie es im möhglich ist,
im Kleinen wie im Großen. Wenn Sie sagen, das
ein Hilfeempfänger natürlich leider nicht in der
Lage ist, Millionen in die Schweiz zu transferieren,
haben Sie natürlich mit diesem Vorwurf recht.:rolleyes:
 
F

~FiNi~

Guest
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

Das deutsche Sozialsystem ist aber dennoch ein Solidarsystem.
Menschen, die einzahlen tun das, damit anderen, die der Hilfe
bedürfen,davon Hilfe bekommen.

ich bin die erste die sich daran beteiligt..( habe es auch lange genug getan), wenn ich erkennen könnte, das diese solidarität den richtigen bevölkerungsgruppen zur verfügung gestellt wird..

wenn ich kann, teile ich gerne...

ich sehe in diesem staate eigentlich eher das problem, das beiträge für die falschen dinge benutzt werden....unten zahlen viele ein und oben nehmen wenige das geld aus dem topf..so sieht es doch aus..
 
F

~FiNi~

Guest
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

Steuerhinterziehung ist nicht nur das Wegschaffen von
Vermögenswerten ins Ausland, sondern auch das private
Haareschneidenlassen abends von einer bekannten
Friseuse, oder das Streichenlassen des Wohnzimmers
durch einen befreundeten Anstreicher.

Jeder tut es eben so, wie es im möhglich ist,
im Kleinen wie im Großen. Wenn Sie sagen, das
ein Hilfeempfänger natürlich leider nicht in der
Lage ist, Millionen in die Schweiz zu transferieren,
haben Sie natürlich mit diesem Vorwurf recht.:rolleyes:

klar, die kleine friseuse mit ihrem hungerlohn wird daran schuld sein, das in den kassen millionen und milliarden fehlen...
hätt sie das geld doch bloss nicht für ein bisschen luxus ausgegeben..was könnte unser staat doch reich sein..

endlich wissen wir wer schuld ist..;-)
 

georgios1

Gesperrt
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?

Es spricht dafür, dass Sie das SGB 2 gar nicht kennen. Die rechtlichen Grundlagen die dort geschaffen wurden zementieren eine 2 Klassengesellschaft mit Sonderregelungen für Menschen, die sich nur eines haben "zuschulden" kommen lassen: Das es nicht genug Arbeit für alle gibt.

Ihre MEINUNG. Die MEINUNG einiger Anwälte und Beteiligte am System.

Mehr nicht.

P.S. Es spricht in Ihren Augen dafür. Mit dem Vorwurf kann ich gut leben.:rolleyes:
 
Top