AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?
Mit einem Hinweis. Nicht mit einer pers. Herabsetzung (falls Sie den Unterschied nicht kennen).
Sie kennen den Unterschied zwischen einer teilweisen Korrektur,
und einer völlig falschen, oder überhaupt nicht belegten Aussage
( aus offensichtlichem Sozialneid, wohl eher Ihr "Spielfeld") ?
Wenn SIe nicht wissen, dass eine Klage gegen eine Sanktion keine aufschiebende Wirkung hat, dann haben Sie keine Ahnung wovon Sie hier reden. Wo sehen Sie da eine "Herabsetzung?"
Sie setzen die Leute herab, die ihr gutes Recht in Anspruch nehmen, wenn Sie behaupten, die Leute würden deshalb klagen, weil es sie nichts kostet und es angeblich aufschiebende Wirkung hat. Das ist schlicht nicht richtig.
Mit den Gesetzesänderungen ab Januar 2009 wurde auch die Regelung des § 39 SGB II konkretisiert, wonach trotz Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide der Behörden
keine aufschiebende Wirkung eintritt. Die Juristen bezeichnen dieses Phänomen ” sofortige Vollziehbarkeit ” von Verwaltungsakten per Gesetz.