Mendelssohn
Well-Known Member
Das hatten wir doch auch schon. Durcheinandergerührt wir GG16a mit der Obergrenze von jenen, die meinen mit einer Obergrenze oder der Drittstaatenpräambel GG16a unterlaufen zu können.Es ging ausschließlich um Obergrenze sei ungesetzlich!
Man kann nicht immer alles durcheinanderrühren.
Man kann natürlich über eine Obergrenze von Zuwanderung diskutieren, aber es wurde von der CSU eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlinge gefordert.
Die Zuwanderungsbaustelle existiert, nachdem sich die CDU, respektive Merkel, von der Blutsgemeinschaft der Deutschen abgewandt hat und Deutschland für eine Einwanderungsgesellschaft erklärte (2012). Seitdem laufen die Biodeutschen Sturm und die Flüchtlinge müssen es ausbaden.
BTW Deutschland ist das zweitbeliebteste Einwanderungsland nach den USA, hat sich den Titel also redlich verdient. Etwas, worauf die Deutschen stolz sein könnten. Und dem BIP hilft es auch.