alterali
Well-Known Member
Also ich finde es in Ordnung, dass das aktive Wahlrecht auch an die Staatsbürgerschaft geknüpft ist."Unsere ausländischen Mitbürger" dürfen nicht wählen. In Deutschland ist das Wahlrecht an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft. Eine Ausnahme gilt nur für EU-Bürger (Türken sind bekanntlich keine) bei Wahlen zum EU-Parlament und Kommunalwahlen.
Aber warum sollten Türken nicht auch deutsche Staatsbürger, oder EU-Bürger sein.
Klar dann sind sie eben auch keine ausländischen Mitbürger, dann aber doch auch wieder mit nem Doppelpass.