Habe eine theoretische Frage zur türkischen Staatsbürgerschaft. Im Moment ist das ja mit der doppelten Staatsbürgerschaft noch etwas in der Schwebe, aber mal angenommen bald wird das erlaubt sein, dann wäre für mich die türksiche Staatsbürgerschaft ganz interessant, weil meine Frau Iranerin ist und ich so 90 Tage visa frei in den iran reisen könnte. Nun zu meinen eigentlichn Fragen:
1. Nach ius sanguinis ist jeder Türke der einen türkischen Vater hat; stimmt bei mir, O.K.
2. Mein Vater war Türke, hat die deutsche Staatsbürgerschaft vor 5 Jahren angenommen, gibt es da dann irgend ein Problem? Zur Konzeption war er ja Türke...
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
1. Nach ius sanguinis ist jeder Türke der einen türkischen Vater hat; stimmt bei mir, O.K.
2. Mein Vater war Türke, hat die deutsche Staatsbürgerschaft vor 5 Jahren angenommen, gibt es da dann irgend ein Problem? Zur Konzeption war er ja Türke...
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.