Theoretische Frage zur Staatsbürgerschaft

HEYDUDA

Member
Habe eine theoretische Frage zur türkischen Staatsbürgerschaft:). Im Moment ist das ja mit der doppelten Staatsbürgerschaft noch etwas in der Schwebe, aber mal angenommen bald wird das erlaubt sein, dann wäre für mich die türksiche Staatsbürgerschaft ganz interessant, weil meine Frau Iranerin ist und ich so 90 Tage visa frei in den iran reisen könnte. Nun zu meinen eigentlichn Fragen:

1. Nach ius sanguinis ist jeder Türke der einen türkischen Vater hat; stimmt bei mir, O.K.
2. Mein Vater war Türke, hat die deutsche Staatsbürgerschaft vor 5 Jahren angenommen, gibt es da dann irgend ein Problem? Zur Konzeption war er ja Türke...

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
 

DonAtilla

Well-Known Member
Habe eine theoretische Frage zur türkischen Staatsbürgerschaft:). Im Moment ist das ja mit der doppelten Staatsbürgerschaft noch etwas in der Schwebe, aber mal angenommen bald wird das erlaubt sein, dann wäre für mich die türksiche Staatsbürgerschaft ganz interessant, weil meine Frau Iranerin ist und ich so 90 Tage visa frei in den iran reisen könnte. Nun zu meinen eigentlichn Fragen:

1. Nach ius sanguinis ist jeder Türke der einen türkischen Vater hat; stimmt bei mir, O.K.
2. Mein Vater war Türke, hat die deutsche Staatsbürgerschaft vor 5 Jahren angenommen, gibt es da dann irgend ein Problem? Zur Konzeption war er ja Türke...

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Da ich selbst halb-türkisch, halb-deutsch bin, mich bereits mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt habe und auch schon deswegen mal mit meiner Frau (sie ist Türkin) beim türkischen Konsulat war kann ich dir da bisschen was erzählen...also, in unserem Fall (für "gemischt-stämmige" Leute)ist eine dauerhafte Doppelstaatsbürgerschaft definitiv möglich, für uns ist da gar nichts in der Schwebe, da gilt nur für "normale" Türken. So, zum einen muss dein Vater dich im türk. Konsulat gemeldet haben (was man aber auch im Nachhinein machen kann, kostet aber evt. etwas Geld), und dann spielt da das etwas konfuse Nachnamen-Gesetz der Türkei noch eine Rolle. Mir wurde im Konsulat Nürnberg gesagt, ich müsse den Nachnamen meines Vaters annehmen (da ich den französischen Nachnamen meiner Mutter trage). Als ich ein paar bekannte Beispiele nannte, wo das scheinbar nicht nötig war (z.B. die beiden brasilianischen Fussballer mit trk. Pass, Mehmet Aurelio und Gökcek Vederson, da reichte scheinbar ein für Einbürgerung ausgesuchter türkischer Vorname) sah mich der Beamte nur schulterzuckend an. Naja zu dem Namens-Thema hört man sehr unterschiedliche Dinge. Ich müßte z.B. vorher noch bei den deutschen Behörden meinen Nachnamen ändern, was bei deutschen Behörden ein recht schwieriges Thema ist, aber mir wurde versichert, dass die zusätzliche Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft als Grund durchgeht, dass man diese Änderung durchführen kann. Ich weiß ja nicht, wie es bei dir, wenn du sowieso schon den Namen deines Vaters trägst, ist das ja hinfällig.

Problematisch bei dir könnte allerdings die Tatsache sein, dass dein Vater die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt hat, wie es sich da genau verhält weiß ich leider auch nicht genau.

Und eins muss dir klar sein - türkische Staatsbürgerschaft bedeutet Asker, also Militärdienst. Ganz egal wie alt du bist oder ob du vom Bund bereits ausgemustert wurdest - die (alles andere als billige) Alternative dazu ist das Freikaufen. Und selbst dann musst du einen Monat Militärdienst ableisten. Für mich aktuell noch einer der Hauptgründe, zur Zeit auf die trk. Staatsbürgerschaft zu verzichten.

Hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen
 

night_rider

Gesperrt
1. Nach ius sanguinis ist jeder Türke der einen türkischen Vater hat; stimmt bei mir, O.K.
2. Mein Vater war Türke, hat die deutsche Staatsbürgerschaft vor 5 Jahren angenommen, gibt es da dann irgend ein Problem? Zur Konzeption war er ja Türke...

1. Vater oder Mutter (unverheiratet), in wessen Stammbaum Du eingetragen bist bestimmt das Recht auf Staatsbürgerschaft. In diesem Fall der Vater, also OK.

2. Um die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen, muss er aus der türkischen austreten. Nun kommt der Haken, hat er eine mavi kart? Nur dann kann ihm seine Rechte in der Türkei gewährleistet werden. Falls er keins hat, dann hat er seine Wege mit der Türkei komplett getrennt.
Falls er eine hat, dann kommt der zweite Haken, bist Du in Deutschland geboren? Wenn ja, bekommst Du eine pembe kart. Damit hast Du auch ein paar Rechte die ein türkischer Staatsbürger hat, aber nicht alle. Aber ein- bzw. ausreisen etc., das ist alles kein Problem mit pembe kart.

Wenn die doppelte Staatsbürgerschaft kommen sollte (was ich für unwarscheinlich halte), bin ich mir nicht sicher ob du mit pembe kart eingebürgert werden kannst. Nur mavi kart gibt Dir alle Rechte eines türkischen Staatsbürgers, somit auch die zukünftige Staatsbürgerschaft, aber dafür müsstest Du in der Türkei geboren sein.
 

DonAtilla

Well-Known Member
Wenn die doppelte Staatsbürgerschaft kommen sollte (was ich für unwarscheinlich halte), bin ich mir nicht sicher ob du mit pembe kart eingebürgert werden kannst. Nur mavi kart gibt Dir alle Rechte eines türkischen Staatsbürgers, somit auch die zukünftige Staatsbürgerschaft, aber dafür müsstest Du in der Türkei geboren sein.

Menschen, "bi-nationaler Abstammung" können definitiv beide Staatsbürgerschaften haben, wurde mir sowohl von deutschen, als auch von türkischen Behörden bestätigt
 

Nuket88

Member
Hallo ihr lieben,

ich hab mich auch einbürgern lassen. Muss aber die Mavi Kart noch beantragen da momentan keine mehr ausgestellt werden. Wir planen in naher Zukunft Nachwuchs, kann ich dann auch unsere Kinder im
Türkischen Konsulat anmelden ? Wäre Super wenn sie auch Anspruch auf die doppelte Staatsbürgerschaft hätten

Lg nuket
 
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