Ich habe auch eine Geschichte. Habt Ihr alle mitgekriegt, die Geschichte von dem Clan-Oberhaupt, ehemals eingeknasteten und dann abgeschobenen Verbrecher, der sich filmen läßt, wie er, illegal wieder eingereist, fröhlich das Bremer BAMF betritt, um erneut Asyl zu beantragen. Lief sehr prominent auch in den Hauptnachrichten.
Eckhard Stenger hat ein Stück dazu über die BILD bei ÜBERMEDIEN gemacht und dabei
die Story ausführlicher geschildert:
Ibrahim M., ein bekanntes Mitglied des berüchtigten Bremer Familienclans M. und nach Darstellung von „Bild“ auch dessen „Boss“, obwohl das fraglich ist. Zumindest war er Anführer einer Rockergruppe, bis zu deren Verbot 2011. Und mehrfach wurde er wegen Straftaten verurteilt, zuletzt 2014 zu sechs Jahren Haft wegen bandenmäßigen Drogenhandels.
Im Gefängnis könnte er sich aber zum Positiven entwickelt zu haben. Jedenfalls gelang es ihm, Ende 2018 das Landgericht Bremen davon zu überzeugen, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen – wegen einer positiven Sozialprognose. Die Staatsanwaltschaft legte zwar Beschwerde ein, aber das Oberlandesgericht Bremen bestätigte im März 2019 die vorzeitige Freilassung.
Was genau die Richter so optimistisch stimmte, wurde von Justizsprechern bisher nicht mitgeteilt. Dafür nannte aber Albert Timmer, der Anwalt von M., einige Details: M. und seine von ihm gepflegte kranke Mutter wollten zu seiner deutschen Lebensgefährtin umziehen, die in einem anderen Bundesland wohne; sie habe einen gemeinsamen Sohn mit ihm und erwarte im Dezember ein weiteres Kind. Mit seinem Arbeitgeber sei vereinbart worden, dass er sein mittlerweile existierendes unbefristetes Arbeitsverhältnis auch dort fortsetzen könne. Timmer fasst es so zusammen: „Herr M. wollte das bisherige soziale Milieu verlassen, seiner Arbeit nachgehen und für seine Frau und Kinder da sein.“
Eine Nachfrage von Übermedien bei einem Insider ergibt: M. habe tatsächlich eine schwangere Freundin und einen Sohn in einer anderen Stadt, und wenn er sich nicht bei ihnen aufhalte, kümmere er sich (im Wechsel mit seinem Bruder) um die Mutter, die wohl ein Vollpflegefall sei.
Doch dann kam der 10. Juli. Ohne Vorankündigung drangen Spezialkräfte der Polizei nachts in seine Wohnung ein, überwältigten ihn in seinem Schlafzimmer und schoben ihn in den Libanon ab. Denn inzwischen war es den deutschen Behörden offenbar gelungen, den Staat zur Rücknahme des notorischen Straftäters zu bewegen – 33 Jahre nach seiner Flucht vor dem damaligen Bürgerkrieg.
Doch dort blieb er nicht. Ende Oktober gelang es ihm, trotz einer Wiedereinreise-Sperre nach Bremen zurückzukehren und hier zum zweiten Mal nach 1986 einen Asylantrag zu stellen. Seine Begründung diesmal: ein „Blutrachekonflikt“ aus den vergangenen Jahren, der ihm im Libanon Todesdrohungen aus dem Umkreis der Hisbollah-Milizen eingebracht habe. Die Milizen seien Unterstützer eines mit M. verfeindeten Clans; zwischen den beiden hatte es vor Jahren tödliche Konflikte im Raum Bremen gegeben.