Bintje
Well-Known Member
Bist du türkischer Staatsbürger? Ich frage deshalb, weil du bestimmte Berufe, egal ob du dafür ein Studium oder eine Lehre absolviert hast, sonst in der Türkei gar nicht wirst ausüben dürfen. Jura zum Beispiel (Anwalt) oder auch Medizin (Arzt, Krankenschwester..) ist m.W. türkischen Staatsangehörigen vorbehalten. Bei Ingenieuren ist es genauso, glaube ich. Oder hat sich in letzter Zeit was geändert ...?
@quaresma , ich hab nochmal nachgeschaut. Da hat sich tatsächlich was geändert. Die Deutsche Botschaft muss es wissen und schreibt dazu:
Berufszugang/Erwerbsbeschränkungen
Die Ausübung bestimmter Berufe wie z.B. dem des Rechtsanwaltes, Notars, Apothekers, Richters ist weiterhin auf die türkischen Staatsbürger beschränkt. Dagegen können ausländische Ärzte und Krankenschwestern seit Ende 2011 in Privatkliniken ihre medizinische Tätigkeit ausüben. Für Berufe im Ingenieurs-, Architekten- und Tourismuswesen sind Sonderbestimmungen vorgesehen. Für die Anstellung als Beamter ist die türkische Staatsangehörigkeit erforderlich. Für Inhaber einer „Mavi-Kart“ gelten Ausnahmen. Lesen Sie hierzu bitte unter dem Stichpunkt "Aufenthaltsrecht" weiter.
Weiterlesen: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/-/1513876#content_2