vzd_2.1
Well-Known Member
Nö. Nur weil sich etwas nicht im Sprachgebrauch befindet, heisst es nicht, dass damit die Anwendung ausgeschlossen ist. Oder ein Anwendungsverbot existiert. Dann hätte da stehen müssen "Die Benutzung des Wortes habe ich aus meinem Sprachgebrauch gestrichen. " Eine Anwendung ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Wort sich gar nicht im Wortschatz befindet und erst erlernt werden müsste, um zur Anwendung zu kommen.
aber selbst dann – wenn du das wort aus deinem aktiven sprachgebrauch bewusst gestrichen hast – befindet es sich weiterhin in deinem sprachschatz, weil du löschst das wort ja nicht. es ist weiterhin da und du kannst es weiterhin definieren oder mit wortbildungsregeln herleiten. es sei denn, du wendest irgendwelche nlp-methoden an, dann kann es dir vielleicht gelingen, das wort zu löschen.
Er hat ja nicht geschrieben, dass er sich in Opus Dei-Manier kasteit und geisselt, nur damit das Wort nicht von seinen Lippen fleucht. Er hat keinen Anlass (oder wenig Anlässe), das Wort zu gebrauchen. Gäbe es den Anlass, würde er das Wort gegebenenfalls verwenden. Da es den Anlass nicht gibt, existiert das Wort nicht in seinem Sprachgebrauch. Denn er gebraucht es ja nicht.
und genauso kasteie und geissle ich mich nicht, damit das wort in meinen sprachgebrauch rutscht.