So soll es sein. Das legt sich der Strafvollzug auf und danach urteilen AI und andere Verbände.
Subjektiv habe ich auch keinen Zweifel, dass das in Deutschland so ist. Das Gefühl eines Häftlings, in Haft zu sein, ist keine psychische Folge, die das widerlegt. Diskussionen über Strafvollzug gleiten immer wieder dahingehend ab, dass die Frage gestellt wird, wie die Haft an ein Leben in Freiheit angeglichen werden kann (Freigänge, Hafturlaub).
Nebenbei, diese Resozialisierungsmaßnahmen haben aus meiner Sicht nichts in der der strafenden Haftdauer verloren, sind aber gleichwohl wichtig. Ich befürworte deshalb eine andere Abstraktion von Strafmaß und der Gesamthaftdauer, dann ggf. mit geringern Strafmaßen. Wobei natürlich die Gesamthaft mit dem Strafmaß festgelegt sein muss, aber jede Abwandlung des Strafvollzuges vor Ablauf der festgelegten Strafe ausgeschlossen ist, um die Interessen der Opfer und das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft zu verwirklichen.
Die grundsätzliche Überlegung, wie man dem Häftling die Haft erleichtert, entfernt sich aber zuweilen von den offensichtlichen Gegebenheiten, welche Freiheit zum Menschenrecht machen und Freiheitsentzug zur Strafe. Das Bekenntnis zur Haftstrafe ist eineseits die Abkehr von der staatlichen Verletzung höherer Rechte, andererseits aber eine bewusste Inkaufnahme ihres strafenden Charakters.
Human ist eine Haft nur dann, wenn sie sich auf den Entzug der Freiheit beschränkt. Umgekehrt ist sie aus dieser Beschränkung heraus als human legitimiert - auch in Bezug auf krankheitswertige Befindlichkeiten des Häftlings, die sich trotz der Beschränkung ergeben wie sie sich auch aus jeder anderen Lebenssituation ergeben können (z.B. Depressionen). Eine medizinische Versorgung ist ja gewährleistet.
Ich verstehe nun nicht, warum Du nur halb ausholst, nur hier. Wenn der Entzug der Freiheit nicht human ist, müsste man sich dann nicht ganz andere Strafen überlegen? Wenn das nur ab einer gewissen Dauer der Fall ist, sind die Kriterien, welche die Dauer bestimmen, dann nicht vom Wesen des Häftlings abhängig? Was ist mit der Geldstrafe? Es gibt Menschen, die infolge von Rückzahlungen, Schadenersatz und zusätzlicher Geldstrafen nach Vermögensdelikten ein Leben lang überschuldet sind. Das kann doch auch zu Lebensumständen führen, die eine Geldstrafe (von sozialen Sicherungssystemen unabhängig betrachtet) unmenschlich erscheinen lassen.