Askerlik machen

Almancali

Well-Known Member
Ich schreibe es nochmals:
  • Mache 2-4 Jahre BW in der BRD
  • Bekommst ca. 2200€ pro Monat (Mir sind die Gehälter jetzt nicht 100% bekannt)
  • Bekommst eine coole Abfindung
  • Bekommst eine coole Rentenzahlung
  • Bekommst erstklassige Krankenversicherung
  • Bekommst ggf. eine Ausbildung
  • Lauer Job mit Eierschaukeln
  • Lass dir das nach deiner BW Zeit in der TR anerkennen
 

Sabine

Well-Known Member
Ich schreibe es nochmals:
  • Mache 2-4 Jahre BW in der BRD
  • Bekommst ca. 2200€ pro Monat (Mir sind die Gehälter jetzt nicht 100% bekannt)
  • Bekommst eine coole Abfindung
  • Bekommst eine coole Rentenzahlung
  • Bekommst erstklassige Krankenversicherung
  • Bekommst ggf. eine Ausbildung
  • Lauer Job mit Eierschaukeln
  • Lass dir das nach deiner BW Zeit in der TR anerkennen

Dafür müsste er sich doch aber erstmal einbürgern lassen. Er hat doch "nur" den türkischen Pass.

Und was, wenn er irgendwelche 'gebrechen' hat weswegen sie ihn beim Bund gar nicht haben wollen? Die nehmen auch nicht mehr jeden hier :rolleyes:
 

Taze1

Active Member
Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt nach 6 monaten, auch wenn sie unbefristet ist.

Das beantragst du nicht im Konsulat, sondern später wieder bei deiner zuständigen Ausländerbehörde, bzw. beim deutschen Generalkonsulat in der Türkei.
Nein, die Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht beim absolvieren des Wehrdienstes in der Türkei.
Die Ausländerbehörde teilte mir mit, das man nach 15 Monate Wehrdienstzeit noch 3 Monate darüber hinaus in der Türkei bleiben kann.

Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, einfach nach der Wehrdienstzeit bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
 

Yaso2.0

Well-Known Member
Nein, die Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht beim absolvieren des Wehrdienstes in der Türkei.
Die Ausländerbehörde teilte mir mit, das man nach 15 Monate Wehrdienstzeit noch 3 Monate darüber hinaus in der Türkei bleiben kann.

Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, einfach nach der Wehrdienstzeit bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

dazu hab ich nix schriftliches gefunden, daher mein Einwand.
 

Sabine

Well-Known Member
Nein, die Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht beim absolvieren des Wehrdienstes in der Türkei.
Die Ausländerbehörde teilte mir mit, das man nach 15 Monate Wehrdienstzeit noch 3 Monate darüber hinaus in der Türkei bleiben kann.

Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, einfach nach der Wehrdienstzeit bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Ich kenne es nur so, dass Mann sich VOR Ausreise nach Türkei eine Sondergenehmigung von der AB ausstellen lassen muss, sonst könnte es mit der wiedereinreise schwierig werden wenn Mann länger als 6 Monate weg ist.

kann sich aber alles schon wieder geändert haben...
 

Taze1

Active Member
Ich kenne es nur so, dass Mann sich VOR Ausreise nach Türkei eine Sondergenehmigung von der AB ausstellen lassen muss, sonst könnte es mit der wiedereinreise schwierig werden wenn Mann länger als 6 Monate weg ist.

kann sich aber alles schon wieder geändert haben...
Nein, eine Genehmigung sei nicht notwendig.
Er hat doch eine Niederlassungserlaubnis, die verlangen nur eine Bescheinigung über die Wehrdienstzeit.
 

Yaso2.0

Well-Known Member
Nein, eine Genehmigung sei nicht notwendig.
Er hat doch eine Niederlassungserlaubnis.

Hast du das schriftlich?

Wir haben anfang des Jahres auch mündlich soooo viele Sachen vom Ausländeramt zugesagt bekommen und am Ende wurde nichts davon eingehalten bzw. keine der Aussagen konnte belegt werden.

Wir sind durch mit dem Thema Ausländeramt, aber ich würde das nicht einfach so hinnehmen.
 

Taze1

Active Member
Hast du das schriftlich?

Wir haben anfang des Jahres auch mündlich soooo viele Sachen vom Ausländeramt zugesagt bekommen und am Ende wurde nichts davon eingehalten bzw. keine der Aussagen konnte belegt werden.

Wir sind durch mit dem Thema Ausländeramt, aber ich würde das nicht einfach so hinnehmen.
Ungern würde ich deutschen Sachbearbeitern glauben, man hat mich aber wirklich so informiert.
 
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