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Nein, die Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht beim absolvieren des Wehrdienstes in der Türkei.
Die Ausländerbehörde teilte mir mit, das man nach 15 Monate Wehrdienstzeit noch 3 Monate darüber hinaus in der Türkei bleiben kann.
Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, einfach nach der Wehrdienstzeit bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Die Bescheinigung ist von Nutzen, für versicherungsrechtliche Ansprüche z.B. und/oder Arbeitgeber.
Der Zwecke des Auslandsaufenthalts und die Dauer sollten daraus ersichtlich sein, sagte mir einer unserer Referendare, der konnte mir auch ad hoc den entsprechenden Paragraphen nennen, war letztes Jahr beim Militär.