Hoeneß als Freigänger?

K

KiraS

Guest
Ich darf/möchte/kann hier nicht Einzelheiten schreiben.
Ich kann nur sagen, dass es hier in Deutschland VERDAMMT schwierig ist, Gewaltverbrecher in den Knast zu kriegen. Zwischen Taten und Knastantritt vergehen oft Jahre!
Staatsanwälte und Richter sind überbelastet. Knäste sind voll.
Und zack- der Gewaltverbrecher schlägt wieder zu, weil er ja auf freiem Fuß ist!
Ich spreche hier aus Erfahrung!
Da ist ein Uli Hoeneß wirklich, was seine Gefährdung für die Öffentlichkeit angeht, eine Null-Nummer!
 
P

pauline09

Guest
Die Unterbringung im Knast ist zwar stets auch eine Kostenfrage aber die ist bei den Vertretern der Weisse-Kragen-Kriminalität ausnahmsweise mal kein Problem.

Richtig. Schon rein quantitativ. Insofern bringt das ganze gegeneinander Aufrechnen gar nix. Steuersünder machen einen verschwindend geringen Bruchteil sämtlicher Häftlinge und U-Häftlinge aus.

53072fc5534941dfb7d64adafdc4e8ac

Steuersünder kommen selten ins Gefängnis

Uli Hoeneß ist zu einer Gefängnis-Strafe verurteilt worden. Die meisten Steuersünder kommen mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon. Nur rund 350 sitzen hinter Gittern. Und die Hälfte bekommt Freigang.
 
P

pauline09

Guest
Ich darf/möchte/kann hier nicht Einzelheiten schreiben.
Ich kann nur sagen, dass es hier in Deutschland VERDAMMT schwierig ist, Gewaltverbrecher in den Knast zu kriegen.
(....)
Da ist ein Uli Hoeneß wirklich, was seine Gefährdung für die Öffentlichkeit angeht, eine Null-Nummer!

Kira, ohne im einzelnen darauf eingehen zu können, zumal Du keine Details preisgeben magst: es ist letztlich immer auch eine Frage der Beweislage. Die war bei Hoeneß auch wegen seiner Selbstanzeige sonnenklar bzw wurde im Laufe des Prozesses immer klarer. Die Nummer war ein Selbstgänger. Das kann bei anderen Straftaten völlig anders sein. Hier in der Gegend kam es auch schon vor, dass mutmaßliche Gewalttäter aus der U-Haft nur deshalb auf freien Fuß gesetzt wurden bzw werden mussten, weil die Justiz es nicht auf die Reihe gebracht hat, binnen angemessener Zeit einen Prozess zu eröffnen. Ein Massenphänomen ist das nicht, keineswegs; aber es kommt vor. Nur ist das nicht mit Steuerdelikten vergleichbar.
 

Lynx72

Gesperrt
Und dann geht es um Entscheidungen- wird ´ne Zelle freigemacht für einen Steuerhinterzieher oder einen Gewaltverbrecher?
Was ist deiner Meinung nach der Zweck einer Haftstrafe? Rache? Schutz der Allgemeinheit vor erneuter Straffälligkeit? Erziehung? Was sind für dich (außer Mord und Totschlag) Gewaltverbrechen? Handtaschenraub? Tankstellenraub? Einfache Körperverletzung? Gefährliche Körperverletzung? Schwere Körperverletzung? Ohne diese Angaben ist mit deiner Forderung nicht viel anzufangen.
 
K

KiraS

Guest
Was ist deiner Meinung nach der Zweck einer Haftstrafe? Rache? Schutz der Allgemeinheit vor erneuter Straffälligkeit? Erziehung? Was sind für dich (außer Mord und Totschlag) Gewaltverbrechen? Handtaschenraub? Tankstellenraub? Einfache Körperverletzung? Gefährliche Körperverletzung? Schwere Körperverletzung? Ohne diese Angaben ist mit deiner Forderung nicht viel anzufangen.

Eine Haftstrafe dient in meinen Augen in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit.
Und Gewaltverbrechen sind alle Delikte, wo der Täter einem/mehreren Menschen gegenüber Gewalt anwendet, um ein Ziel zu erreichen. Wobei man hier sicherlich hinsichtlich des Ausmaßes/der Folgen der Gewalttat unterscheiden muss. Eine Ohrfeige ist auch eine Gewalttat, wird aber den Täter sicherlich nicht in den Knast bringen.
Ich gehe da schon von härteren Delikten, wie Raubüberfall, schwere Körperverletzung... aus.
 

Lynx72

Gesperrt
Um die Allgemeinheit zuverlässig zu schützen, müsste man die Täter bis zu ihrem Tod einsperren oder hinrichten. Da die Todesstrafe abgeschafft ist, müsste man sehr, sehr viele neue Haftplätze bereitstellen, wenn alle Täter, die Raub- oder Körperverletzungsdelikte, die über Ohrfeigen hinausgehen, dauerhaft eingesperrt werden sollten.

Ich finde auch, bestimmte Gewalttaten müssten härter bestraft werden, z.B. alle Körperverletzungsdelikte, die dauerhafte Behinderungen hinterlassen, und grundsätzlich Kindesmisshandlung. Trotzdem dürfte es nicht möglich sein, durch Wegsperren der Täter die Allgemeinhaft dauerhaft zu schützen.
 
K

KiraS

Guest
Um die Allgemeinheit zuverlässig zu schützen, müsste man die Täter bis zu ihrem Tod einsperren oder hinrichten.
Das ist ein sehr heikles Thema, was du ansprichst.
In der Tat ist es so, dass es zahlreiche Straffällige gibt, die trotz vorausgegangener Haftstrafen immer wieder straffällig werden. Das beweisen Statistiken.
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, die Allgemeinheit vor solchen notorischen Verbrechern zu schützen: die Sicherheitsverwahrung und der § 63 StGB. Beide Maßnahmen können durchaus dazu führen, dass der Täter lebenslang weggeschlossen wird.
Bevor eine solche Maßnahme zum Zuge kommt, bedarf es aber wirklich einiges!
 

Lynx72

Gesperrt
Ich habe nachgehakt, weil du pauschal von Gewalttätern sprachst. Für mich ist jemand, der gewohnheitsmäßig die Kinder schlägt oder die Frau (bzw. in selteneren Fällen den Mann) verprügelt, ein Gewalttäter, und der Staat schützt die Opfer bislang nicht ausreichend. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sicherungsverwahrung bis zur Pflegebedürftigkeit immer die am besten geeignete Maßnahme ist.
 
K

KiraS

Guest
Ich habe nachgehakt, weil du pauschal von Gewalttätern sprachst. Für mich ist jemand, der gewohnheitsmäßig die Kinder schlägt oder die Frau (bzw. in selteneren Fällen den Mann) verprügelt, ein Gewalttäter, und der Staat schützt die Opfer bislang nicht ausreichend. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sicherungsverwahrung bis zur Pflegebedürftigkeit immer die am besten geeignete Maßnahme ist.
Ich hatte in der Tat, als ich von Gewalttätern sprach, einen bestimmten Fall im Kopf.
Dabei handelt es sich um einen Mann, Mitte 40, der seit seiner Jugend kriminell ist, schon einige Jahre Knast und Forensik (§ 64) hinter sich hat. Seine frühere Lebensgefärtin hat er immer wieder körperlich schwer misshandelt. Er war jetzt gerade ein paar Tage auf freiem Fuß, da hat er schon wieder zwei Frauen geschlagen, eine Frau sogar 15 Stunden lang eingesperrt. Er sitzt jetzt in U-Haft und ihm droht der § 63.
Was willst du mit einem solchen Menschen noch machen, außer ihn einzusperren?
 

Lynx72

Gesperrt
Sehe ich auch so.
Ich finde aber auch, Kindesmisshandler gehören solange eingesperrt, bis ihre Kinder erwachsen sind und sie selbst so alt sind, dass sie keine neuen mehr in die Welt setzen können.
--------------------
Zurück zu Uli H.

Bei dem fällt der Haftgrund Schutz der Allgemeinheit weg. Nicht aber die Generalprävention. Aus diesem Grund halte ich die Verbüßung der Haftstrafe für erforderlich. Ersatzweise die Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Herrn H. und die Reduzierung seiner verfügbaren Mittel auf Hartz IV-Niveau. Inklusive Angemessenheit der Wohnung.
 
Top