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KiraS
Guest
Das fände ich eine gute Maßnahme!Zurück zu Uli H.
Bei dem fällt der Haftgrund Schutz der Allgemeinheit weg. Nicht aber die Generalprävention. Aus diesem Grund halte ich die Verbüßung der Haftstrafe für erforderlich. Ersatzweise die Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Herrn H. und die Reduzierung seiner verfügbaren Mittel auf Hartz IV-Niveau. Inklusive Angemessenheit der Wohnung.
Das würde den Hoeneß nämlich wirklich tief treffen.
Der Knast trifft ihn doch nicht wirklich. Seit Knastantritt war er schon mal auf der Krankenstation, jetzt wird er bald Freigänger... und weiß der Kuckuck, welche Annehmlichkeiten er sonst noch hatte.
Das war aber auch klar, dass er kein "normaler" Häftling werden wird.