„Polygamie-Club“

Erato

Well-Known Member
AW: „Polygamie-Club“

Möchte jetzt auch mal meinen Senf dazu geben. Ich weiß, dass in DE Mehrehen grds. verboten sind, aber es ist so, wenn man in Mehrehe verheiratet ist, in einem Land wo es gestattet und anerkannt ist und dann nach DE kommt, dann bekommt der Mann für jede seiner Frauen die Möglichkeit sie in der gezetzl. Krankenkasse anzumelden, ohne Mehrbeiträge oder sonstiges. Und er bekommt für jede seiner Frauen Sozialleistungen von Vater Staat! Und das finde ICH PERSÖNLICH eine SAUEREI!!!!! Vielehe ist hier verboten und sollte es auch bleiben. Und ich persönlich könnte meinen Mann NIEMALS teilen!!!!!

Woher hast Du diese Information? Gibt es dafür seriöse Quellen?
 
M

mar

Guest
AW: „Polygamie-Club“

Die rechtliche Lage

Polygamie ist auch in der Türkei gesetzlich verboten - und zwar seit die Türkei 1926 das Schweizer Zivilrecht übernahm. Was früher möglich war, wird jetzt bestraft.

Im Südosten der Türkei, der mehrheitlich kurdisch besiedelt ist, spielen allerdings verdeckte Mehrehen mit etwa zehn Prozent aller Ehen noch eine Rolle.

Einen kleinen Harem wünschen sich in der Türkei - so das Ergebnis von Umfragen - noch knapp zehn Prozent der Männer.

In Deutschland ist das Eingehen mehrerer Ehen grundsätzlich laut § 1306 BGB verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur gleichen Zeit eingehen.

Die Folgen ehelicher Polygamie sind unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte. Derartige Urteile wurden von Politikern und Medien heftig kritisiert.

Jedem Muslim, der nach ausländischem Recht mit bis zu vier Frauen verheiratetet ist, wird es in Deutschland gestattet, alle Zweit- und Drittfrauen kostenfrei in der Krankenversicherung mitzuversichern.

http://www.berlinonline.de/berliner...dump.fcgi/2007/0522/horizonte/0002/index.html
 
M

mar

Guest
AW: „Polygamie-Club“

Die rechtliche Lage

Polygamie ist auch in der Türkei gesetzlich verboten - und zwar seit die Türkei 1926 das Schweizer Zivilrecht übernahm. Was früher möglich war, wird jetzt bestraft.

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http://www.berlinonline.de/berliner...dump.fcgi/2007/0522/horizonte/0002/index.html

wenn man den gesamten artikel liest, wird sehr schnell klar , worum es den männern geht: um billiges pflegepersonal, um eine putzkraft und um eine köchin, die man nicht bezahlen muss .
menschenrechte, frauenrechte! puhhhh . mittelalter
 
AW: „Polygamie-Club“

Woher hast Du diese Information? Gibt es dafür seriöse Quellen?

Klar gibt es die.
Muss weiter ausholen....ich habe vor ein paar Jahren eine Umschulung zur Sozialversicherungsfachangestellten (hört sich Knaller an, wa? Bedeutet aber nur, dass man als Sachbearbeiterin arbeiten kann.) gemacht und da kam dieses Thema zur Sprache. Einer unserer Dozenten war Abteilungsleiter in einer großen deutschen Krankenkasse und hatte dementsprechend echt Ahnung von der Materie. Also, dass ist nix was ich erfunden habe oder so.:icon_eyecrazy: Das gilt aber nur für Vielehen, die in Ländern geschlossen wurden, wo dies auch erlaubt ist!
 

TheCore

Moderator
AW: „Polygamie-Club“

Dass es in Deutschland und anderswo strafbar ist, hat an sich keine nachvollziehbaren Gründe.

Sehe ich auch so. Wobei ich anfügen muss, dass die Strafbarkeit und das zivilrechtliche Verbot - also die Tatsache, dass es einem Verheirateten schon nicht institutionell ermöglicht ist, einen Dritten zu heiraten - zwei unterschiedliche Grenzziehungen sind, von denen ich nur die Strafbarkeit für nicht ausreichend begründet halte.
 

Erato

Well-Known Member
AW: „Polygamie-Club“

Klar gibt es die.
Muss weiter ausholen....ich habe vor ein paar Jahren eine Umschulung zur Sozialversicherungsfachangestellten (hört sich Knaller an, wa? Bedeutet aber nur, dass man als Sachbearbeiterin arbeiten kann.) gemacht und da kam dieses Thema zur Sprache. Einer unserer Dozenten war Abteilungsleiter in einer großen deutschen Krankenkasse und hatte dementsprechend echt Ahnung von der Materie. Also, dass ist nix was ich erfunden habe oder so.:icon_eyecrazy: Das gilt aber nur für Vielehen, die in Ländern geschlossen wurden, wo dies auch erlaubt ist!

Vielen Dank Soraja und natürlich auch Mar, nun bin ich um einiges schlauer... UNGLAUBLICH :icon_eyecrazy:

Ich wollte damit auch nicht andeuten, dass Du das erfunden hast, es ging mir nur um eine seriöse Quelle.
 

Erato

Well-Known Member
AW: „Polygamie-Club“

Die rechtliche Lage

Polygamie ist auch in der Türkei gesetzlich verboten - und zwar seit die Türkei 1926 das Schweizer Zivilrecht übernahm. Was früher möglich war, wird jetzt bestraft.

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http://www.berlinonline.de/berliner...dump.fcgi/2007/0522/horizonte/0002/index.html

Besonders auffallend in dem Artikel war für mich folgende Aussage von Murat Arslan:

"Man stelle sich nur vor", sagte Murat Arslan, "die Frau eines Mannes ist so gelähmt, dass sie nicht einmal mehr alleine trinken kann. Dann kann die zweite Frau doch nach der ersten sehen! Für Männer dagegen ist so was eine echte Strafe!"

Stimmt, Männern ist es nicht zuzumuten, dass sie
ihre Frau pflegen müssen, wenn sie mal darauf angewiesen sein sollte. Willkommen im 21. Jahrhundert :icon_eyecrazy:

Was ich auch bemerkenswert finde, dass dieser Fall nicht im Südosten der Türkei passiert ist, sondern in der Nähe von Antalya (einer Touristenhochburg). Scheinbar ist auch in den westlichen Gegenden der Türkei der Wunsch nach einer Zweit-/Drittfrau vorhanden und nicht nur in den Gebieten mit vorwiegend kurdischer Bevölkerung. 8)

Bevor hier wieder Proteste aufkommen: Ja ich habe gelesen, dass es insbesondere im Südosten der Türkei diese Problematik noch gibt, aber so wie es scheint ist es nicht nur Wunschdenken im Südosten der Türkei 8)
 
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