Vaterlich
Well-Known Member
Hallo İnsanlar
Am 23. September habe ich eine aufsichtsrechtliche Anzeige bei dem Departement WSU der Schweiz erstattet und ein paar Tage danach habe ich eine Bestätigung erhalten, dass sie bearbeitet wird (meine Formel). Im Internet gibt es eine Art Richtlinie für solche Anzeigen, darunter diese Info: "Die aufsichtsrechtliche Anzeige ist an keine Frist gebunden. Jedoch kann eine gewisse Aktualität verlangt werden."
Was ist damit gemeint? Ich kann Info über den aktüellen Bearbetungszustand oder einfach ein Update über die Bearbeitung verlangen? Wie kann ich es formülieren, Aktüalität zu verlangen? "Ich bitte Sie um Aktüalität über meine Anzeige" oder "Ich bitte Sie um ein Update über die Bearbeitung meiner Anzeige"?
Grundsätzlich frage ich mich, wann ich von der Behörde die Auskunft über die Erledigung meiner Anzeige erhalten werde. Danach zu fragen aber, wäre von keiner Bedeutung, da es an keine Frist gebunden. Eine gewisse Aktualität zu verlangen - ist dies das, wonach ich hier suche?
Am 23. September habe ich eine aufsichtsrechtliche Anzeige bei dem Departement WSU der Schweiz erstattet und ein paar Tage danach habe ich eine Bestätigung erhalten, dass sie bearbeitet wird (meine Formel). Im Internet gibt es eine Art Richtlinie für solche Anzeigen, darunter diese Info: "Die aufsichtsrechtliche Anzeige ist an keine Frist gebunden. Jedoch kann eine gewisse Aktualität verlangt werden."
Was ist damit gemeint? Ich kann Info über den aktüellen Bearbetungszustand oder einfach ein Update über die Bearbeitung verlangen? Wie kann ich es formülieren, Aktüalität zu verlangen? "Ich bitte Sie um Aktüalität über meine Anzeige" oder "Ich bitte Sie um ein Update über die Bearbeitung meiner Anzeige"?
Grundsätzlich frage ich mich, wann ich von der Behörde die Auskunft über die Erledigung meiner Anzeige erhalten werde. Danach zu fragen aber, wäre von keiner Bedeutung, da es an keine Frist gebunden. Eine gewisse Aktualität zu verlangen - ist dies das, wonach ich hier suche?