Aufenthaltsgenehmigung...brauche eine kleine Auskunft!

beachgirl

Member
Hallo Miteinander

Leider konnte mir die türkische Botschaft in Zürich auch nach x E-Mails und Telefonate folgendes nicht beantworten:

Wenn ich jetzt ab Mitte Dez. einen Monat in Izmir bin und vor Ort einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung beantrage (vorab in der Schweiz ist dies leider nicht möglich), darf ich (solange der Antrag in Bearbeitung ist) dann im Jan. wieder für ca. 3 Monate zurück in die Schweiz reisen? Ich würde dann erst im Frühling wieder zurück in die Türkei fliegen, sofern der Antrag überhaupt genehmigt wird.

Vielleicht hat jemand darin Erfahrung?
Vielen lieben Dank :)
Corinne
 
L

Laledevri

Guest
Dann beantrage das doch erst im Frühjahr. İm Dezember bekommst Du drei Monate Aufenthalt. Diese schöpfst Du nicht aus. Du reist im Frühjahr ganz normal wieder ein, beantragst Dein Ding und gut ist.
 

beachgirl

Member
Danke ja das habe ich mir natürlich auch überlegt. Aber was ist wenn ich die Aufenthaltsgenehmigung dann nicht erhalte?! Ich würde im Frühling ja hier alles aufgeben Wohnung, Auto, etc.
Wenn ich nach 3 Monaten wieder zurück müsste stehe ich ganz schön blöd da. Oder denkst du sind die Chancen relativ gut, ein Aufenthaltsvisum zu erhalten. Geld auf der Seite habe ich, an dem sollte es nicht liegen...
Lieben Dank!
 
S

sommersonne

Guest
Bis jetzt habe ich noch von keinem gehört das ein Ikamet verweigert wurde. Da müßtest du dich schon sehr unbeliebt in der Türkei gemacht haben. Wenn ich mich recht erinnere muß jetzt noch eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Aber das weißt du sicher.
 
L

Laledevri

Guest
Wenn ich nach 3 Monaten wieder zurück müsste stehe ich ganz schön blöd da. Oder denkst du sind die Chancen relativ gut, ein Aufenthaltsvisum zu erhalten. Geld auf der Seite habe ich, an dem sollte es nicht liegen...
Lieben Dank!

Wenn Du die nötige Barschaft nachweisen kannst plus der Pflichtkrankenversicherung (ab 600 Lira für ein Jahr) steht der Erteilung nichts im Wege. Organisiere Dir nur im Dezember schon ein türkisches Konto. Dort muss der Betrag nachgewiesen werden beim Emniyet. Das ist die Prozedur für das normale Ikamet.

Solltest Du allerdings auf eine Arbeitserlaubnis spekulieren muss das alles der zukünftige Arbeitgeber regeln. Da kannst Du wenig mehr machen als ihm alle geforderten Unterlagen in die Hand zu geben und zu warten.
 
L

Laledevri

Guest
Bis jetzt habe ich noch von keinem gehört das ein Ikamet verweigert wurde.

Verweigert nur dann, wenn keine Barschaft da war. Oder kürzer ausgestellt als angefragt. Länder der B-Kategorie (etwa Russland) haben in der Vergangenheit immer nur sechs Monate bekommen, mussten danach ausreisen und wieder neu beantragen. Aber Schweiz ist ebenso unproblematisch wie der Rest der EU, USA, Kanada, Japan, Korea, Australien und Neuseeland.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Leider konnte mir die türkische Botschaft in Zürich auch nach x E-Mails und Telefonate folgendes nicht beantworten:

Es scheint dann, die türkische Botschaft hat sich in der Schweiz gut integriert! Weil das bei mir nicht der Fall ist, beantworte ich dir folgendes, soweit ich weiss.

Wenn ich jetzt ab Mitte Dez. einen Monat in Izmir bin und vor Ort einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung beantrage (vorab in der Schweiz ist dies leider nicht möglich), darf ich (solange der Antrag in Bearbeitung ist) dann im Jan. wieder für ca. 3 Monate zurück in die Schweiz reisen?

Du brauchst nicht in die Schweiz zurück zu reisen. Hauptsache ist, du machst eine Ausreise jede 3 Monate. Wohin? Das ist egal. Deswegen machen viele AuslanderInnen/Touristen eine Tagesfahrt nach einem griechischen Insel im
Ägäis oder in den Griechenland (oder in deinem Fall auch in die Schweiz). Dann du beantragst und erhaeltest alles vor dem Ort/im Flughafen gegen einen pieksauberen 20 Franken bar oder so.
 
L

Laledevri

Guest
Du brauchst nicht in die Schweiz zurück zu reisen. Hauptsache ist, du machst eine Ausreise jede 3 Monate. Wohin? Das ist egal. Deswegen machen viele AuslanderInnen/Touristen eine Tagesfahrt nach einem griechischen Insel im
Ägäis oder in den Griechenland (oder in deinem Fall auch in die Schweiz). Dann du beantragst und erhaeltest alles vor dem Ort/im Flughafen gegen einen pieksauberen 20 Franken bar oder so.

Und genau das funktioniert seit Februar 2012 eben nicht mehr!!!
 

beachgirl

Member
Viellen herzlichen Dank für eure Inputs :).

Ich habe momentan einfach meine schweizer Bankauszüge welche ich mitnehme. Ich möchte dies eigentlich auch auf diesen Konten lassen und nicht unbedingt auf eine Bank in der Türkei transferieren, ist mir etwas zu unsicher.. Dass ich ein Bankkonto in der Türkei machen werde für den täglichen Gebrauch ist schon klar, aber halt nicht für das ganze Ersparte.
Ich habe von meiner Krankenkasse eine englische Uebersetzung machen lassen (türkisch machen sie nicht). Spielt es für das Ikamet eine Rolle, ob ich eine Versicherung aus der Türkei abschliesse oder wird auch eine aus dem Ausland akzeptiert?

Tesekkür ederim :)
 
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