Sultan
New Member
Hallo, da ich neu bei Euch bin, weiß ich natürlich nicht ob dieses Thema schon einmal in diesem Forum eine Rolle gespielt hat.
Ich beabsichtige demnächst eine Beibehaltungsgenehmigung zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft zu stellen und möchte natürlich meine deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren. Dies geht nach dem neuen Staatsbürgerschaftstgesetz seit dem 1.1.2000 in Kraft nur auf diesem Wege.
Andernfalls, ohne diese Beibehaltungsgenehmigung, verliere ich bei Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft automatisch, per Gesetz, meine deutsche.
Da ich mit dem Gedanken spiele später mal in der Türkei zu leben und in meinem Beruf zu arbeiten, wäre die türkische Staatsbürgerschaft für mich nicht nur von Vorteil, sondern sogar notwendig.
Nochmal zu meiner Frage, hat sich jemand in diesem Forum ebenfalls schon einmal mit diesem Thema beschäftigt ?
Beste Grüße
Jens
Ich beabsichtige demnächst eine Beibehaltungsgenehmigung zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft zu stellen und möchte natürlich meine deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren. Dies geht nach dem neuen Staatsbürgerschaftstgesetz seit dem 1.1.2000 in Kraft nur auf diesem Wege.
Andernfalls, ohne diese Beibehaltungsgenehmigung, verliere ich bei Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft automatisch, per Gesetz, meine deutsche.
Da ich mit dem Gedanken spiele später mal in der Türkei zu leben und in meinem Beruf zu arbeiten, wäre die türkische Staatsbürgerschaft für mich nicht nur von Vorteil, sondern sogar notwendig.
Nochmal zu meiner Frage, hat sich jemand in diesem Forum ebenfalls schon einmal mit diesem Thema beschäftigt ?
Beste Grüße
Jens