Beibehaltungsgenehmigung

ra-sim

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

sagt mal ich würde jetzt wirklich gerne wissen wie dass ist. Kann man jetzt den Türkischen Pass zurück erlangen ohne den Deutschen zu verlieren?
Würde dass nämlich SOFORT machen!...
 

papatya

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

na dann viel erfolg...und hoffentlich müssen wir dann die umfrage nicht ändern :p ...und-halt uns auf dem laufenden...
aber mich interessiert doch auch deine geschichte mit deiner frau...schreib doch mal sultans liebesgeschichte auf...cok merakliyim :p
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

danke für die erklärung....
in welchem stadium befindest du dich? und wie lange dauert das vorraussichtlich?

Hallo zusammen, es gibt Neuigkeiten. Ich habe jetzt ganz konkret am 08.03.2007 meinen
"Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zu Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft"
bei der Senatsbehörde für Einwanderungsangelegenheiten gestellt.

Parallel dazu habe ich beim türkischen Konsulat am 09.03.2007 meinen Staatsbürgerschaftsantrag zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft gestellt.

Denkbar sind jetzt künftig 4 Möglichkeiten.

Möglichkeit 1:

Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft und Genehmigung der türkischen Staatsbürgerschaft.

Ich werde ganz legal und offiziell Doppelstaatler.

Möglichkeit 2:

Ablehnung der Beibehaltungsgenehmigung durch die deutschen Behörden.
Genehmigung der türkischen Staatsbürgerschaft.

Ich verliere die deutsche Staatsbürgerschaft bin dann ein deutschstämmiger Türke.

Möglichkeit 3:

Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft und Ablehnung der türkischen Staatsbürgerschaft.

Ich bleibe deutschstämmiger Deutscher.

Möglichkeit 4:

Ablehnung sowohl der Beibehaltungsgenehmigung als auch des türkischen Einbürgerungsantrages.

Ich bleibe ebenfalls Deutscher.

In ca. 6 Monaten werden wir jedenfalls schlauer sein :-o.
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Hallo zusammen, es gibt Neuigkeiten. Ich habe jetzt ganz konkret am 08.03.2007 meinen
"Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zu Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft"
bei der Senatsbehörde für Einwanderungsangelegenheiten gestellt.

Parallel dazu habe ich beim türkischen Konsulat am 09.03.2007 meinen Staatsbürgerschaftsantrag zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft gestellt.

Denkbar sind jetzt künftig 4 Möglichkeiten.

Möglichkeit 1:

Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft und Genehmigung der türkischen Staatsbürgerschaft.

Ich werde ganz legal und offiziell Doppelstaatler.

Möglichkeit 2:

Ablehnung der Beibehaltungsgenehmigung durch die deutschen Behörden.
Genehmigung der türkischen Staatsbürgerschaft.

Ich verliere die deutsche Staatsbürgerschaft bin dann ein deutschstämmiger Türke.

Möglichkeit 3:

Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft und Ablehnung der türkischen Staatsbürgerschaft.

Ich bleibe deutschstämmiger Deutscher.

Möglichkeit 4:

Ablehnung sowohl der Beibehaltungsgenehmigung als auch des türkischen Einbürgerungsantrages.

Ich bleibe ebenfalls Deutscher.

In ca. 6 Monaten werden wir jedenfalls schlauer sein :-o.
Die 6 Monate sind rum und es ist tatsächlich nicht nur eine Antwort der deutschen Behörden gekommen. Damit läßt sich dieses Thema erweitern,
der Titel lautet jetzt:
Ein Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung oder, der ganz normale Behördenwahnsinn....:
 

Sultan

New Member
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Die 6 Monate sind rum und es ist tatsächlich nicht nur eine Antwort der deutschen Behörden gekommen. Damit läßt sich dieses Thema erweitern,
der Titel lautet jetzt:
Ein Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung oder, der ganz normale Behördenwahnsinn....:
Um es vorweg zu nehmen, mein Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft soll abgelehnt werden.

Aber der Reihe nach. Erst einmal, warum hat mein Antrag so lange gedauert? Nun um die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu können muß erst einmal behördlich festgestellt werden, ob man überhaupt deutscher Staatsbürger ist.
Es genügt dabei nicht, 1956 als Sohn deutscher Eltern in Berlin geboren zu sein und im Ausweis zu stehen zu haben, dass man Deutscher ist. Das behördliche Verfahren zur Feststellung ist sehr viel aufwändiger und hat alleine 3 Monate gedauert. In meinem Fall kann ich aufatmen. Es ist jetzt behördlich festgestellt, dass ich gottseidank nicht nur 50 Jahre lang gedacht habe deutscher Staatsbürger zu sein, ich bin es tatsächlich.
Das nächste Hindernis war ein pfiffiger Bearbeiter. Da ich meinen Antrag damit begründet habe, dass es mir als deutschem Staatsbürger nicht möglich ist, legal in der Türkei in meinem Beruf eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen, dachte sich dieser Bearbeiter; er könne ja mal bei der deutschen Botschaft in Ankara anrufen. Ich will euch an dieser Stelle nicht mit Details quälen. Nur soviel, herausgekommen ist ein Fiasko, eine ganze Anzahl gezielter Fehlinformationen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich gegen den Bearbeiter gestellt habe. Nun soll jedoch auf Grund dieser Fehlinfomationen der Antrag abgelehnt werden und irgendwie bin ich damit nicht einverstanden :twisted:
Jedenfalls habe ich zunächst einmal beim Bundesverwaltungsamt in Köln angerufen. Dieses ist zuständig für Deutsche, die ihren Aufenthalt dauernd im Ausland haben. Ergebnis des Gesprächs, Zitat: "Wir kennen die Problematik bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland." Und deshalb erteilen wir auch eine Beibehaltungsgenehmigung innerhalb von 3 Monaten."
Und da sträuben sich mir jetzt die Haare. Denn das bedeutet im Klartext, als Deutscher, der im Inland lebt, kann ich nicht Doppelstaatler werden. Ich soll mich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Ich könne ja auch mit einem türkischen Pass hier in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel leben. (warum macht man sich dann erst 3 Monate lang Mühe meine deutsche Staatsbürgerschaft zweifelsfrei festzustellen :confused:)
Würde ich jedoch meinen Antrag vom Ausland aus stellen, wäre die Doppelstaatsbürgerschaft in meinem Fall kein Problem. Ich hätte längst schon meine Urkunde in den Händen.

Das ist für mich deutscher Behördenwahnsinn.

Jens

P.S. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Und ich bin wild entschlossen, den Beibehaltungsantrag genehmigt zu bekommen. Wenn jetzt alle Stricke reißen, dann stelle ich eben meinen Antrag von der deutschen Auslandsvertretung, dem deutschen Generalkonsulat in Istanbul, aus. So oder so, ich bekomme meine Genehmigung, da bin ich absolut hartnäckig!

Die nächste Antwort hierzu jedenfalls in ca. 2 Wochen.
 
A

AylinDeniz

Guest
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Und da sträuben sich mir jetzt die Haare. Denn das bedeutet im Klartext, als Deutscher, der im Inland lebt, kann ich nicht Doppelstaatler werden. Ich soll mich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Ich könne ja auch mit einem türkischen Pass hier in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel leben. Würde ich jedoch meinen Antrag vom Ausland aus stellen, wäre die Doppelstaatsbürgerschaft in meinem Fall kein Problem. Ich hätte längst schon meine Urkunde in den Händen.

Das ist für mich deutscher Behördenwahnsinn.


Warum ist das Behördenwahnsinn? Für mich ist das überaus logisch. Du lebst hier, also warum dann die Begründung wegen Arbeitsaufnahme im Ausland?
Trotzdem weiterhin viel Glück
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Warum ist das Behördenwahnsinn? Für mich ist das überaus logisch. Du lebst hier, also warum dann die Begründung wegen Arbeitsaufnahme im Ausland?
Trotzdem weiterhin viel Glück
Hhhm..ohne jetzt spitzfindig wirken zu wollen, aber vielleicht.....würde ich ja nicht mehr hier leben, wenn ich in meinem Beruf auch in der Türkei arbeiten könnte :confused::confused::confused: ?
 

Sultan

New Member
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Ohne jetzt Oberlehrerhaft wirken zu wollen, Behörden denken anders. Erst muss was passieren und dann handeln die. Ist in allen Bereichen so.
Beste Aylin, genau das meine ich doch aber. Jetzt muß ich doch ein Detail nennen. Also, ich soll erstmal einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellen. Würde dieser abgelehnt, dann könnte ich vielleicht mit einem positiven Ausgang des Verfahrens rechnen.
Nur.....Gesundheitshandwerkliche Berufe gehören in der Türkei definitiv zur Liste der verbotenen Berufe für Ausländer in der Türkei.
Daraus folgt...: Kein Arbeitgeber ist in der Türkei überhaupt in der Lage mich einstellen zu können, selbst wenn er wollte.
Daraus folgt...: Ich kann erst gar keinen Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellen.
Daraus folgt...: Wenn ich jedoch nicht bereit bin einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung zu stellen, kann meinem Antrag auf Genehmigung der Beibehaltungsgenehmigung nicht entsprochen werden.

Ist dies die deutsche Behördenlogik ?
 
A

AylinDeniz

Guest
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Warum schreibst du das nicht gleich?
Ja das ist deutsche Behördenlogik!!!!
 
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