Beibehaltungsgenehmigung

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cokomel

Guest
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Zitat von Sultan:
Woher hast Du denn diese Informationen. Das klingt ja sehr verlockend :p

meine geschwister sind mediziner und erwägen in zukunft in der türkei zu praktizieren.
eine deutsche kollegin meiner schwester ist seit 5 jahren in der türkei und hat die TUS in türkischer sprache bestanden. und das als deutsche!
arbeitet als ärztin und verdient mehr als als ihre kolleginnen hier in deutschland
daher die ganzen infos...
 

serik

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

hallo sabine,

eine aufenthaltsgenehmigung gibt es nur, wenn du arbeit nachweisen kannst bzw. eine arbeitsgenehmigung vom ministerium bekommst. erst dann gibt es einen aufenthaltstitel. der widerum ist nur solange gültig wie besagte arbeitsgenehmigung. in deutschland ist es genau umgekehrt, da bekommst du erst die arbeitsgenehmigung wenn du einen aufenthaltstitel hast.
 
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Lalezar2006

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Zitat von Sabine:
Ja, ausüben kann man die Berufe ja, es ist nur verboten !!!

Ist so wie mit der Schwarzarbeit, man darf sich eben nicht erwischen lassen. Wenn man erwischt wird, verliert man seine Aufenthaltserlaubnis !

Außerdem ist man weder Renten- noch Krankenversichert. Also einem ziemlichen Risiko ausgesetzt. Außerdem wird man meist grottenschlecht bezahlt.

Lieben Gruß !


eehhmm, jetzt verstehe ich das nicht mehr. Geht ihr jetzt nach einem Gesetz was um die 1933 war? :smile: Bin jetzt ziemlich verwirrt, mein damaliger Hausarzt hat eine Praxis in Istanbul und hat die Deutsche Staatsbürgerschaft.

Man muss nur einen Antrag stellen für eine Arbeitserlaubnis und oder für eine Selbstständgikeit.

Ist mir jetzt gar nicht bekannt, das dies so schwer oder gar Verboten ist.

http://www.calisma.gov.tr/mevzuat/4817_yabancilarin_calisma_izinleri.htm

Hier wäre ein Link, bezüglich der Gesetze für Ausländer die in der Türkei arbeiten.
 

serik

New Member
AW: Beibehaltungsgenehmigung

hallo lalezar,

bei mir war es so. mein chef (türke in der türkei) hat mich offiziell angestellt (in der Türkei). es wurde die arbeitsgenehmigung in ankara beantragt. dies dauerte 3 monate und wurde abgelehnt, dann wurde nochmal beantragt und es wurde genehmigt. dies dauerte insgesamt 8 monate. in dieser zeit hatte er mich, ohne mein wissen, nicht kranken-versichert.
während dieser zeit wurde der betrieb kontrolliert. als man einen ausländer entdeckte (mich) wurde nach den arbeitspapieren und der aufenthaltsgenehmigung gefragt. die konnte er logischerweise nicht vorzeigen, also gab es eine strafe für meinen chef und mich, umgerechnt 4500 euro. als ich dann endlich meine arbeitspapiere bekam, wurde die aufenthaltserlaubnis ausgestellt und somit war ich offiziell beschäftigt. mit dieser aufenthaltserlaubnis musste ich dann zur sogenannten "jandarma" gehen und dort meinen wohnsitz angeben. dies dauerte so um die 9 monate bis alles erledigt war und ich offiziell arbeiten durfte.
 
L

Lalezar2006

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Zitat von serik:
hallo lalezar,

bei mir war es so. mein chef (türke in der türkei) hat mich offiziell angestellt (in der Türkei). es wurde die arbeitsgenehmigung in ankara beantragt. dies dauerte 3 monate und wurde abgelehnt, dann wurde nochmal beantragt und es wurde genehmigt. dies dauerte insgesamt 8 monate. in dieser zeit hatte er mich, ohne mein wissen, nicht kranken-versichert.
während dieser zeit wurde der betrieb kontrolliert. als man einen ausländer entdeckte (mich) wurde nach den arbeitspapieren und der aufenthaltsgenehmigung gefragt. die konnte er logischerweise nicht vorzeigen, also gab es eine strafe für meinen chef und mich, umgerechnt 4500 euro. als ich dann endlich meine arbeitspapiere bekam, wurde die aufenthaltserlaubnis ausgestellt und somit war ich offiziell beschäftigt. mit dieser aufenthaltserlaubnis musste ich dann zur sogenannten "jandarma" gehen und dort meinen wohnsitz angeben. dies dauerte so um die 9 monate bis alles erledigt war und ich offiziell arbeiten durfte.

Das ist ja echt blöd abgelaufen, aber das wir solche Betrüger haben in der Türkei ist ja auch nicht unbekannt. Gerade wenn es um Krankenversicherung und so weiter geht. Kostet ja schließlich alles Geld und wo Geld eine Rolle spielen tut, hört wohl die Moral auf, bei den Arbeitgebern. Dann lieber immer erst die Arbeitserlaubnis vorher beantragen! Kann man auch vom Konsulat hier, soweit ich informiert bin.
 

papatya

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Zitat von Sultan:
Hallihallo, erstmal schönen Dank für eure bisherigen Antworten. Sabine hat natürlich Recht, ich glaube bei der heutigen Arbeitsmarktsituation in der Türkei ist es nicht einfach in seinem Beruf arbeiten zu können. Ich z. B. bin Hörgeräte-Akustiker. Vielleicht möchte ich mich ja auch selbständig machen eine Filiale eröffnen. Probleme als Ausländer wären für mich als Türken dann passe.

Aber um es nochmal klar zu machen. Natürlich will ich am liebsten beides. Ich bin Deutscher, meine Familie lebt hier, mein Lebensmittelpunkt ist in Deutschland. Eigentlich brauche ich auch nicht die türkische Staatsbürgerschaft. Eine "Mavi-card" (pembe) wäre ja schon ausreichend. Die bekomme ich aber wieder nur als ehemaliger türkischer Staatsbürger. Also was heißt das ? Ohne Beibehaltungsgenehmigung rein in die türkische ( unter Verlust der deutschen ) Wiedereinbürgerung in die deutsche und Beantragung der mavicard. Ist aber alles ein bißchen kompliziert und aufwendig. Ergo, soll man mir gleich die Beibehaltungsgenehmigung erteilen und Gut iss.

Gruss Jens
hallo jens-gratulation zu deinem eröffneten beitrag, jetzt werden wir schlauer hier...:wink:
wenn ich das recht in erinnerung habe, ist doch deine frau türkin mit deutschem pass, oder? kann sie dann nicht die mavi card bekommen und du als ehemann dann ebenfalls eine arbeits und aufenthaltsgenehmigung bekommen?das mit derbeibehaltungsgenehmigung habe ich noch nie vorher gehört, bin ja gespannt, was dabei rauskommt...
soweit, wie ich weiß , dürfen bestummte berufe nur von türken ausgeführt werden, so z.b. auch ärzte und lehrer und so weiter...jetzt kommt das große ABER: wenn nämlich der mitkonkurrent mehr sprachen kann(u.a. englisch(natürlich auch türkisch)), und man dieses braucht zur ausübung des berufes, erhält dieser den vorzug...
also ich habe es vielleicht auch vor, aber bei uns ist es einfacher, da mein mann die türkische staatsbürgerschaft hat und vorraaussichtlich nicht aufgeben wird, und ich meine deutsche auch nicht, das fände ich für mich schon sehr krass...:sad:
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Zitat von serik:
hallo sabine,

eine aufenthaltsgenehmigung gibt es nur, wenn du arbeit nachweisen kannst bzw. eine arbeitsgenehmigung vom ministerium bekommst. erst dann gibt es einen aufenthaltstitel. der widerum ist nur solange gültig wie besagte arbeitsgenehmigung. in deutschland ist es genau umgekehrt, da bekommst du erst die arbeitsgenehmigung wenn du einen aufenthaltstitel hast.

Danke für die Info Serik,

wie das mit dem Arbeiten in der Türkei funktioniert, damit habe ich persönlich mich bis jetzt noch nicht beschäftigen müssen. Zum Glück! Habe aber schon oft gelesen, daß es wohl sehr, sehr kompliziert und schwierig ist eine Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Zumindest wenn man nicht gerade mit einem/r Türken/Türkin verheiratet ist.

Lieben Gruß !
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Zitat von papatya:
hallo jens-gratulation zu deinem eröffneten beitrag, jetzt werden wir schlauer hier...:wink:
wenn ich das recht in erinnerung habe, ist doch deine frau türkin mit deutschem pass, oder? kann sie dann nicht die mavi card bekommen und du als ehemann dann ebenfalls eine arbeits und aufenthaltsgenehmigung bekommen?das mit derbeibehaltungsgenehmigung habe ich noch nie vorher gehört, bin ja gespannt, was dabei rauskommt...
soweit, wie ich weiß , dürfen bestummte berufe nur von türken ausgeführt werden, so z.b. auch ärzte und lehrer und so weiter...jetzt kommt das große ABER: wenn nämlich der mitkonkurrent mehr sprachen kann(u.a. englisch(natürlich auch türkisch)), und man dieses braucht zur ausübung des berufes, erhält dieser den vorzug...
also ich habe es vielleicht auch vor, aber bei uns ist es einfacher, da mein mann die türkische staatsbürgerschaft hat und vorraaussichtlich nicht aufgeben wird, und ich meine deutsche auch nicht, das fände ich für mich schon sehr krass...:sad:
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit


Gemäß § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf Antrag des Ehemannes oder gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretende jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.

Gemäß § 25 Abs. 2 verliert die Staatsangehörigkeit nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaates zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.


Wer kann eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen?

Der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann von deutschen Staatsangehörigen gestellt werden, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, die deutsche Staatsangehörigkeit beim Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit jedoch nicht verlieren möchten.

Wo kann ich die Beibehaltungsgenehmigung beantragen?

Sofern Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, sind die jeweiligen Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig.
 

papatya

New Member
AW: Beibehaltungsgenehmigung

danke für die erklärung....
in welchem stadium befindest du dich? und wie lange dauert das vorraussichtlich?
 

Sultan

New Member
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Zitat von papatya:
danke für die erklärung....
in welchem stadium befindest du dich? und wie lange dauert das vorraussichtlich?
Ich befinde mich gerade in dieser Phase....

Einen entsprechenden Antragsvordruck finden sie hier im .PDF-Format.

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_21/RamonaHeller/BeibehaltungsantragPDF.pdf

Es soll wohl ziemlich lange dauern.....so zwischen 6 bis 9 Monaten. Frag mich also also vielleicht im Juni oder Juli 2007 mal nach dem Ergebnis. Auf jeden Fall kostet ein bewilligter Antrag dann € 255,-- und für einen abgelehnten Antrag gibt es dann einen kleinen Rabatt.

Der kostet dann nur € 191,--.:?:
 
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