Beibehaltungsgenehmigung

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Anouk

Guest
AW: Beibehaltungsgenehmigung

Nur.....Gesundheitshandwerkliche Berufe gehören in der Türkei definitiv zur Liste der verbotenen Berufe für Ausländer in der Türkei.
Daraus folgt...: Kein Arbeitgeber ist in der Türkei überhaupt in der Lage mich einstellen zu können, selbst wenn er wollte.

Gesundheitshandwerkliche oder Gesundheitsberufe allgemein? Hab grad nicht die Liste vor Augen, aber gibt's da auch noch mal Unterschiede zu Ärzten oder z.B. auch Physiotherapeuten? Ein Freund von mir hatte vor längerem das gleiche Problem: Selbständig machen durfte er sich nicht, aber angestellt wär's gegangen (wenn ich's richtig kapiert habe)..
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Gesundheitshandwerkliche oder Gesundheitsberufe allgemein? Hab grad nicht die Liste vor Augen, aber gibt's da auch noch mal Unterschiede zu Ärzten oder z.B. auch Physiotherapeuten? Ein Freund von mir hatte vor längerem das gleiche Problem: Selbständig machen durfte er sich nicht, aber angestellt wär's gegangen (wenn ich's richtig kapiert habe)..
Zitat:
"Trotz der Aufhebung des alten Gesetzes bestehen (aber) weiterhin Berufsverbote für Ausländer nach den besonderen Gesetzen und Verordnungen. Nach diesen Bestimmungen ist es den Ausländern weiterhin verboten z.B. als Rechtsanwalt, Notar, Apotheker, Optiker, Krankenschwester, Tierarzt oder als Börsenmakler in der Türkei tätig zu sein...."

...Bei einigen Berufen wird weiterhin das Vorliegen eines "besonderen fachlichen Bedarfs" vorausgesetzt um die Arbeitserlaubnis zu erteilen.Die ausländischen Ärzte z.B. dürfen nur dann durch ein Vertragsverhältnis im Gesundheitsdienst angestellt werden, wenn deren Fachkenntnis gebraucht wird......."
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Um es vorweg zu nehmen, mein Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft soll abgelehnt werden.

Aber der Reihe nach. Erst einmal, warum hat mein Antrag so lange gedauert? Nun um die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu können muß erst einmal behördlich festgestellt werden, ob man überhaupt deutscher Staatsbürger ist.
Es genügt dabei nicht, 1956 als Sohn deutscher Eltern in Berlin geboren zu sein und im Ausweis zu stehen zu haben, dass man Deutscher ist. Das behördliche Verfahren zur Feststellung ist sehr viel aufwändiger und hat alleine 3 Monate gedauert. In meinem Fall kann ich aufatmen. Es ist jetzt behördlich festgestellt, dass ich gottseidank nicht nur 50 Jahre lang gedacht habe deutscher Staatsbürger zu sein, ich bin es tatsächlich.
Das nächste Hindernis war ein pfiffiger Bearbeiter. Da ich meinen Antrag damit begründet habe, dass es mir als deutschem Staatsbürger nicht möglich ist, legal in der Türkei in meinem Beruf eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen, dachte sich dieser Bearbeiter; er könne ja mal bei der deutschen Botschaft in Ankara anrufen. Ich will euch an dieser Stelle nicht mit Details quälen. Nur soviel, herausgekommen ist ein Fiasko, eine ganze Anzahl gezielter Fehlinformationen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich gegen den Bearbeiter gestellt habe. Nun soll jedoch auf Grund dieser Fehlinfomationen der Antrag abgelehnt werden und irgendwie bin ich damit nicht einverstanden :twisted:
Jedenfalls habe ich zunächst einmal beim Bundesverwaltungsamt in Köln angerufen. Dieses ist zuständig für Deutsche, die ihren Aufenthalt dauernd im Ausland haben. Ergebnis des Gesprächs, Zitat: "Wir kennen die Problematik bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland." Und deshalb erteilen wir auch eine Beibehaltungsgenehmigung innerhalb von 3 Monaten."
Und da sträuben sich mir jetzt die Haare. Denn das bedeutet im Klartext, als Deutscher, der im Inland lebt, kann ich nicht Doppelstaatler werden. Ich soll mich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Ich könne ja auch mit einem türkischen Pass hier in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel leben. (warum macht man sich dann erst 3 Monate lang Mühe meine deutsche Staatsbürgerschaft zweifelsfrei festzustellen :confused:)
Würde ich jedoch meinen Antrag vom Ausland aus stellen, wäre die Doppelstaatsbürgerschaft in meinem Fall kein Problem. Ich hätte längst schon meine Urkunde in den Händen.

Das ist für mich deutscher Behördenwahnsinn.

Jens

P.S. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Und ich bin wild entschlossen, den Beibehaltungsantrag genehmigt zu bekommen. Wenn jetzt alle Stricke reißen, dann stelle ich eben meinen Antrag von der deutschen Auslandsvertretung, dem deutschen Generalkonsulat in Istanbul, aus. So oder so, ich bekomme meine Genehmigung, da bin ich absolut hartnäckig!

Die nächste Antwort hierzu jedenfalls in ca. 2 Wochen.

Aus den zwei Wochen sind wieder mal fast 2 Monate geworden. Inzwischen halte ich zwei weitere Schreiben in Händen. Das erste kommt von unserer Senatsverwaltung für Inneres und Sport und trägt folgenden Inhalt:

"Sehr geehrter Herr Sultan,

wie besprochen habe ich Ihren Beibehaltungsantrag nochmals geprüft. Ich konnte ihm jetzt stattgeben......"

Das zweite Schreiben kommt vom Bezirksamt...:

"Sehr geehrter Herr Sultan,

die Beibehaltungsurkunde können Sie bei mir unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Reisepass, Personalausweis etc.) am Donnerstag, den 06. Dezember 2007 um 15,30 Uhr, im Zimmer 129 abholen."

Jetzt fehlt nur noch die Einbürgerung in die Türkei und ich bin ganz legal Doppelstaatler.
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Seit gestern bin ich nun glücklicher und stolzer Besitzer einer Urkunde der Bundesrepublik Deutschland, die den Namen trägt "Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft", die auch kurz, "Beibehaltungsgenehmigung", genannt wird. Da ich seit der Beantragung verzweifelt versucht hatte in Erfahrung zu bringen, wie diese Urkunde aussieht und welchen Text sie beinhaltet und auch Google mir nicht weiterhelfen konnte werde ich jetzt erstmals den Text im Rahmen dieses Forums veröffentlichen.

Was paßt besser in eine deutsch-türkische Comunity, als ein künftiger deutsch-türkischer Staatsbürger ?!
 

Sultan

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AW: Beibehaltungsgenehmigung

Bundesrepublik Deutschland

(Symbol Bundesadler)

Genehmigung zur Beibehaltung
der deutschen Staatsangehörigkeit



Vorname(n), Familienname, Geburtsname
Herrn Jens S U L T A N

geboren am in
02.12.19XX Berlin

Wohnort
Berlin,

wird die Genehmigung erteilt, für den Fall des Erwerbs der
türkischen............................................. Staatsangehörigkeit die

deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten.


Die Genehmigung verliert ihre Wirksamkeit, wenn der beantragte Erwerb der
türkischen.......................................................Staatsangehörigkeit

nicht bis zum
20. November 2009................erfolgt ist.


Ort, Datum
Berlin, den 21. November 2007 Dienstsiegel
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Aktenzeichen


Im Auftrag
Unterschrift

Ausgehändigt am
10. Dezember 2007 Unterschrift Siegel Bezirksamt


 
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