Bintje
Well-Known Member
Wichtiges Urteil: Die Überwachungspraxis des BND sei in jetziger Form verfassungswidrig, entschieden die Richter. Reporter ohne Grenzen (ROG), die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und mehrere ausländische Journalisten hatten Verfassungsbeschwerde gegen die seit 2017 geltende Gesetzesreform eingelegt.
"Dabei zweigt der BND an Internetknoten wie dem De-Cix in Frankfurt am Main ohne konkreten Verdacht große Datenmengen ab und durchsucht sie mithilfe sogenannter Selektoren - etwa E-Mail-Adressen, Telefon- oder Gerätenummern. Die gewonnenen Daten werden zum Teil auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben."
https://www.spiegel.de/netzwelt/net...fpt7vmnTlDC_w29VxN9KXW-eM3sQ6PQZNwFCOaWxIbmQ0
Die Kläger führten erfolgreich an, die Beschränkungen und Kontrollen seien nicht ausreichend.
Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht, und die geltende Praxis sei insbesondere für ausländische Journalisten besonders heikel: Wer mit Partnermedien im Ausland oder lokalen Kollegen zusammenarbeite, sei besonders gefährdet. Auch Rechtsanwälte seien durch die jetzige Fassung des Gesetzes nicht ausreichend geschützt. Die SZ erklärt es genauer.
Das Gesetz muss nun bis Ende 2021 verfassungskonform überarbeitet werden. Bis dahin gilt es weiter. Bundesregierung und BND hielten die bisherigen Bestimmungen zur Nachrichtengewinnung für unverzichtbar. Die Verfassungsrichter sahen das anders.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur heutigen Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-037.html
"Dabei zweigt der BND an Internetknoten wie dem De-Cix in Frankfurt am Main ohne konkreten Verdacht große Datenmengen ab und durchsucht sie mithilfe sogenannter Selektoren - etwa E-Mail-Adressen, Telefon- oder Gerätenummern. Die gewonnenen Daten werden zum Teil auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben."
https://www.spiegel.de/netzwelt/net...fpt7vmnTlDC_w29VxN9KXW-eM3sQ6PQZNwFCOaWxIbmQ0
Die Kläger führten erfolgreich an, die Beschränkungen und Kontrollen seien nicht ausreichend.
Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht, und die geltende Praxis sei insbesondere für ausländische Journalisten besonders heikel: Wer mit Partnermedien im Ausland oder lokalen Kollegen zusammenarbeite, sei besonders gefährdet. Auch Rechtsanwälte seien durch die jetzige Fassung des Gesetzes nicht ausreichend geschützt. Die SZ erklärt es genauer.
Das Gesetz muss nun bis Ende 2021 verfassungskonform überarbeitet werden. Bis dahin gilt es weiter. Bundesregierung und BND hielten die bisherigen Bestimmungen zur Nachrichtengewinnung für unverzichtbar. Die Verfassungsrichter sahen das anders.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur heutigen Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-037.html