Bintje
Well-Known Member
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat das sogenannte "Beherbergungsverbot" nun auch in Schleswig-Holstein gekippt. Tatsächlich war es kein Verbot: nur der Anspruch, dass Touristen aus Risikogebieten einen negativen Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt sein durfte.
Und Wichtigtuer wie der Anwalt aus Recklinghausen, der vergangene Woche erfolglos vorm Verwaltungsgericht klagte, worauf ihm plötzlich einfiel, dass er nebst Familie "geschäftlich" nach Sylt wollte, brauchte wegen seiner angeblich beruflich veranlassten Reise gar nichts vorzulegen. Was ihm natürlich erst hinterher einfiel. Nachdem er in erster Instanz eine glatte Bauchlandung hingelegt hatte.
Interessant finde ich die jetzige Begründung des OVG:
"Nach der bisher geltenden Beherbergungsregel durften Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen - ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen - in Schleswig-Holstein nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen. Dies verstößt laut OVG gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung."
https://www.spiegel.de/politik/deut...verbot-a-39183dc4-7424-4fab-9c1f-8e450ae4db3b
Wenn das so ist, dürfte die Quarantäne- und Testpflicht zumindest bei Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU ebenfalls gegen die Gleichbehandlung verstoßen.
Aber was weiß ich schon ....
Mal ab davon: spannend, der ganze Strategiewechsel. Da die Gesundheitsämter eh nicht hinterherkommen, läuft es nun aufs schwedische Modell mit Durchseuchung hinaus, ohne dass irgendjemand sich traut, es so zu nennen. Laufen lassen, einfach laufen lassen. Survival of the fittest! *Sarkasmus off*
Und Wichtigtuer wie der Anwalt aus Recklinghausen, der vergangene Woche erfolglos vorm Verwaltungsgericht klagte, worauf ihm plötzlich einfiel, dass er nebst Familie "geschäftlich" nach Sylt wollte, brauchte wegen seiner angeblich beruflich veranlassten Reise gar nichts vorzulegen. Was ihm natürlich erst hinterher einfiel. Nachdem er in erster Instanz eine glatte Bauchlandung hingelegt hatte.
Interessant finde ich die jetzige Begründung des OVG:
"Nach der bisher geltenden Beherbergungsregel durften Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen - ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen - in Schleswig-Holstein nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen. Dies verstößt laut OVG gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung."
https://www.spiegel.de/politik/deut...verbot-a-39183dc4-7424-4fab-9c1f-8e450ae4db3b
Wenn das so ist, dürfte die Quarantäne- und Testpflicht zumindest bei Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU ebenfalls gegen die Gleichbehandlung verstoßen.
Aber was weiß ich schon ....
Mal ab davon: spannend, der ganze Strategiewechsel. Da die Gesundheitsämter eh nicht hinterherkommen, läuft es nun aufs schwedische Modell mit Durchseuchung hinaus, ohne dass irgendjemand sich traut, es so zu nennen. Laufen lassen, einfach laufen lassen. Survival of the fittest! *Sarkasmus off*
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