Das fand ich das Krasseste. Da sollte man mal prüfen, ob das nicht schon Körperverletzung ist. Und welche Schadensersatzansprüche die Geschädigten haben.Positiv Getestete aus der Gruppe sollen trotz Quarantäne zur Arbeit gegangen sein
Man kann nicht nut auf Virologen hören. Das sagt selbst Christian Drosten, der ständig betont, dass auch Schulkinder das Virus übertragen können, und trotzdem nicht der Meinung ist, dass über Schulöffnungen nur nach virologischen oder epidemiologischen Gesichtspunkten entschieden werden dürfe:Wurde gestern mal wieder getestet (muß ja 3-mal in der Woche). Dort prognostizierte eine aus FD Pflege 24+ein extra Jahr. Das heißt, man geht von weiteren 3 Jahren aus.
Wenn die Regelungen Sinn ergäben, würden sich glaube mehr Menschen dran halten, aber viele Sachen sind einfach unlogisch. Wenn man schon auf Virologen hört, dann sollte man zumindest den Intellekt besitzen, um jene auch zu verstehen!
Sollte das nachgewiesen werden gibt es da zivilrechtliche Ansprüche. Dazu muss der Arbeitgeber dies in Form von Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung geregelt haben. Ich kenne ziemlich viele Arbeitgeber dies sich dahingehend beraten ließen und auch einige die schon Kündigungen vornahmen, denen auch vom Gericht entsprochen wurde.Das fand ich das Krasseste. Da sollte man mal prüfen, ob das nicht schon Körperverletzung ist. Und welche Schadensersatzansprüche die Geschädigten haben.
Meine Frage wäre, ob hier nicht schon Strafrecht eintritt. Grob fahrlässige Körperverletzung. Wenn ich positiv getestet zur Arbeit gehe. Das ist ja noch was anderes als Problemkontakt gehabt und bis zur Abklärung in Quarantäne.