Es sei eine Schnapsidee beim Feiern gewesen, gestand der Angeklagte vor dem Freiburger Amtsgericht. Der Mann hat als Heranwachsender im August 2021 nachträglich ein Corona-Testzentrum in Freiburg registriert. Für dieses Zentrum habe er im Nachhinein für die Monate März bis Juni Leistungen in Höhe von rund 5,7 Millionen abgerechnet - ohne jegliche Nachweise oder Belege. Der Betrag wurde ihm auch von der Kassenärtzlichen Vereinigung (KV) gutgeschrieben - in dem Vertrauen, dass die Angaben richtig seien.
Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er nur habe zeigen wollen, wie leicht man die Kassenärztliche Vereinigung hereinlegen könne. Mit wenigen Mausklicks habe er sich im August 2021 dort registriert, als Adresse für das mutmaßliche Corona-Testzentrum habe er eine Straße in der Freiburger Partymeile genommen und anschließend für die Monate März bis Juni 491.000 Corona-Tests berechnet. Der Umstand, wie leicht der Angeklagte eine so große Summe ergaunern konnte, wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus.