Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

solresol

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

An den Threadersteller mal der folgende Rat, wenn man schon seitenweise kopiert, gehört es sich, das man die Quelle mit angibt oder willst du hier den GuTTenberg machen?


der Thread-Hersteller verhält sich so, als wenn er gerade lesen und schreiben gelernt hätte!

Oberhalb des Editier-Fensters, 4. Ikone von rechts... :razz:

so viel zur muslimischen formalen Korrektheit :mrgreen:

ich zittiere Murad Hoffmann

Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.
1. Art. 4 des Grundgesetzes lautet wie folgt:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Dies klingt nicht nur wie ein Manifest religiöser Toleranz im freiheitlichen Rechtsstaat, sondern ist es auch – rechtstheoretisch.

Die Rechtspraxis ist weniger attraktiv, wird doch auch sie von einer in Deutschland weitverbreiten Islamophobie mitgeprägt.

Schließlich hat der Bürger wenig, wenn überhaupt, von dem, was man nudum ius nennt: Recht in seiner ideal-abstrakten „Nacktheit“.

Wichtiger ist das Recht in der schockierenden Definition des ehemaligen Obersten Richters am amerikanischen Supreme Court, Wendell Holmes: „Law is the likelihood of what the courts will do.“ (Recht ist, was die Gerichte wahrscheinlich entscheiden werden.)

Das relativiert Justiz und Demokratie dem witzigen Satz gemäß: “Wir sind alle gleich, aber einige sind etwas gleicher“.

2. Womit gesagt sein soll, dass es für den einzelnen Staatsbürger, in diesem Falle die Muslime in Deutschland, weniger auf die rechtliche Orthodoxie als auf die alltägliche Orthopraxis ankommt: die gelebte rechtliche Wirklichkeit.

.... es folgen Beispiele ...

Ein Blick nach England und in die Vereinigten Staaten sollte deutsche Behörden beschämen, haben doch muslimische Frauen in der angelsächsischen Kultur keine ähnlichen Schwierigkeiten. Auch als Soldatinnen in den amerikanischen Streitkräften können sie ohne weiteres Kopftuch zur Uniform tragen. Auch beschäftigt das Pentagon muslimische Geistliche, in deren combat kit sich von Amts wegen Qur`an und Gebetsteppich finden.

c) Moscheebau: Man sollte annehmen, dass das deutsche Baurecht für alle Gebäude in Deutschland gilt. Weit gefehlt! Wer versucht, eine Moschee nicht hinter den Bahngeleisen (neben dem Schlachthof), sondern in der Innenstadt (unweit der katholischen und evangelischen Ortskirche) zu bauen, wird wahre Wunder an brillanter Rechtsmanipulation erleben. Die Bauordnung scheint plötzlich keine Rolle mehr zu spielen, selbst wenn Parkplätze vorhanden sind. Vielmehr hat man über sein Bauvorhaben so zu verhandeln als handele es sich um einen Atomreaktor.

d) Minarett: Besonders delikat wird es, wenn ein Minarett zu genehmigen ist. Dabei wird man erleben, dass man die Höhe des Minaretts in krasser Verletzung des Baurechts beschränken will, so als sei dort zu lesen, dass ein Minarett nicht höher als ein Kirchturm sein dürfe. Ja, man legt den Muslimen nahe, ohne Minarett zu bauen, da man schließlich auch ohne Minarett die Moschee finden und dort beten könne. Dass dies auch für kirchtumslose Kirchen gelten würde, bleibt außer Ansatz.

Absurderweise werden Minarette in Deutschland meist nur mit dem Verbot genehmigt, sie auch als Minarett zu nutzen. Sie dienen also nur „an sich“ dem Gebetsruf des Muezzins (al-muadhin). In Wirklichkeit lassen baurechtlicher Auflagen nur den zweiten Gebetsruf (al-iqama) im Inneren der Moschee zu.

Dies wird lustigerweise damit begründet, dass der Gebetsruf den Straßenverkehr gefährden könnte, als würden Leute am Steuer – ständig viel Lärm ausgesetzt – beim Ruf des Muezzins prompt die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren.

Daher geht man gegen den Gebetsruf mit einem weiteren, einem Hilfsargument, vor: Während das Glockengeläute keinen Text verbreite, fordere der adhan sprachlich zu Eingottglauben und Anerkennung Muhammads als Prophet auf. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Gebetsruf, auch wenn er verstärkt wird, meist (selbst von Muslimen) kaum zu verstehen ist. Ferner, dass Kirchenglocken sehr wohl und für jedermann erkenntlich zu einem bestimmten Verhalten auffordern.

Es wäre ehrlicher und daher für die Gesellschaft gesünder, sich weniger verlogener Argumente zu bedienen. Wenn der deutsche Bundespräsident feststellt, dass der Islam inzwischen zu Deutschland gehört, sollten auch die Baubehörden, selbst in Bayern, sich dies gesagt sein lassen.

e) Religionsunterricht: Die Religionsartikel der Weimarer Verfassung (vor allem Art. 135-137) sind gem. Art. 140 GG im wesentlichen in die heute gültige deutsche Verfassung übernommen worden. Danach ist den islamischen Verbänden in Deutschland grundsätzlich der Status einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts einzuräumen, sofern sie nach ihren Statuten, ihrer Mitgliederzahl und ihrer Gewähr auf Dauer dem entsprechen.

(i) Nach ihrer Zahl (rund vier Millionen) sollten die Muslime dem geforderten Umfang entsprechen, zumal es wesentlich kleinere christliche Kirchen gibt, die anerkannt worden sind. Allerdings sind die Mehrzahl der Muslime nicht als Mitglied einer Moschee oder gar des „Islam“ irgendwo registriert. Doch wäre es kontraproduktiv für den inneren Frieden in Deutschland, den Muslimen als Vorbedingung der Anerkennung eine Kirchenstruktur aufzwingen zu wollen.

(ii) Lange Zeit verschloss man in Deutschland die Augen vor der offensichtlichen Tatsache, dass die meisten der eingewanderten Muslime aus politischen wie aus wirtschaftlichen Gründen hier bleiben würden. Inzwischen ist fraglos von einer „Gewähr von Dauer“ auszugehen.

(iii) Umso wichtiger ist es für islamophobe Kräfte geworden, Muslimen die Demokratiefähigkeit abzusprechen. Wie fragwürdig dies – unter Verweis auf die Situation in der muslimischen Welt ist – geht schon daraus hervor, dass es doch nicht um sie, sondern um die Demokratiefähigkeit der in Deutschland wirkenden Muslime geht. Ihnen kann man Demokratiefähigkeit jedenfalls nicht mit Verweis auf Zustände irgendwo in der sonstigen Welt absprechen. Derzeit schreien viele Muslime in Nordafrika und dem Jemen laut und deutlich nach Demokratie, vor allem in Tunesien, Ägypten, Libyen und Jordanien. So muss man davon ausgehen, dass auch muslimische Völkern demokratiefähig sind, selbst wenn sie lieber von schura (gegenseitige Beratung) i. S. von Qur`an 3: 159 und 42: 38 sprechen. Dort sind Muslime als Leute beschrieben, die „sich zu Rate ziehen“ bzw. deren „Angelegenheiten zur gegenseitigen Beratung stehen“. Dies weiterhin zu leugnen, liefe auf essentialistische Betrachtung hinaus.
Im Übrigen sollten insbesondere Deutsche nicht verdrängen, dass sie bis vor relativ kurzer Zeit ebenfalls kein Muster an Demokratie und Rechtstaatlichkeit waren und deshalb nicht als Lehrmeister auftreten sollten.
Damit soll nicht geleugnet sein, dass es – auch in Deutschland – einige Muslime gibt, welche noch immer Islam und Demokratie für unvereinbar halten. Doch dabei handelt es sich um intellektuell und ihrer Bildung nach eher unauffällige Randgruppen. Scheich Yusuf al-Qaradawi ist der Meinung, dass solche Leute „weder von Islam noch von Demokratie etwas verstehen“.

f) Bestattung: Nach islamischem Recht werden Muslime nicht in Särgen, sondern in zwei weiße Tücher eingehüllt begraben. Die Gräber sind so ausgerichtet, dass der Bestattete auf seiner rechten Seite liegend Mekka in Blickrichtung hat. Deshalb wirken muslimische Friedhöfe so, als seien alle Gräber durch einen Magneten ausgerichtet worden. Natürlich ist es für das Seelenheil eines Verstorbenen unerheblich, wie und wo er begraben worden ist. Die Hinterbliebenen in Deutschland verstorbener Türken legen gleichwohl großen Wert darauf, dass sie „ordentlich“, auch mit Totengebet, bestattet werden. Daher schicken sie ihre Toten – vorschriftsgemäß in verzinkten Särgen – zur Bestattung in ihre frühere Heimat zurück. Als Deutscher kann man das als kostspielige Folklore abtun.

Doch was hindert deutsche Behörden daran, ein Auge zuzudrücken und islamische Beerdigung in einem dafür bestimmten Friedhofswinkel zuzulassen?

3. Es hat sehr lange gedauert, bevor sich Katholiken und Protestanten bzw. Evangelische in Deutschland „grün“ wurden. Daher verwundert es auch nicht, dass Juden (bis vor kurzem) und derzeit Muslime so vielen Vorurteilen in Deutschland ausgesetzt sind. Daraus ist aber auch zu folgern, dass die Anerkennung des Islam hierzulande letztlich eine Frage von Geduld ist.

Geduld (as-sabr) ist eine herausragende muslimische Tugend, sagt doch die 103. Sure des Qur`an (al-Asr) in ihrem 2. und 3 Vers:

„Der Mensch kommt bestimmt ins Verderben,
außer denen, welche glauben und Gutes tun
und sich gegenseitig zur Wahrheit anhalten
und sich gegenseitig anhalten zur Geduld.“


Murad Hoffmann

sein Thread will nur rein polemisch sein. p.ss on it!
 

domovoj

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Im Koran sind die Verse, die ein sittliches Leben und den Umgang mit den Geschlechtern vorschreiben an Männer und Frauen gleichermaßen gerichtet. Das wird nur gerne übersehen.

In Sure 2 , Vers 187 wird sich an die Männer gerichtet. Dort heißt es: "Sie (die Ehefrauen) sind euch ein schützendes Gewand und ihr seid ihnen ein Gewand".

In Sure 9, Vers 71 heißte es: " die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einander ein Schutz, sie gebieten was recht ist und verbieten was unrecht ist."

In Sure 24, vers 30 werden die Männer aufgefordert, ihre Blicke zu senken und ihre Keuchheit zu wahren. Im folgenden Vers wird diese Anweisung wortwörtlich, an die Frauen gerichtet wiederholt, mit dem Zusatz, " dass sie ihre Reize nicht zur Schau stellen sollen, außer was im anständigen Rahmen sichtbar ist, und dass sie ihren Schal über ihren Busen schlagen sollen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen sollen"
(das ist die einzige Stelle im Koran, die in Ansätzen eine Kleiderordnung vorgibt und Abweichungen zwischen Mann und Frauen aufzeigt)


so, und da kann nun jeder draus machen was er will. Und für viele bedeutet eben, seine Brüste mit einem Schal bedecken zu sollen, sich ein Kopftuch aufsetzen zu müssen. Jedem wie er es für richtig hält. ich frage mich nur, was dann noch im 2anständigen Ramen sichtbar ist, wenn nicht die Haare...
Und viele der muslimischen Frauen in Deutschland haben wohl ganz und gar nicht verstanden, wenn sie denken ihre weiblchen Reize durch ihr Kopftuch zu verstecken, aber gleichzeitig die Augenbrauen in eine künstliche Form zupfen und am Tag sovie Maskara auftragen, wie ich in einem Monat, und das alles nur, um in der Ubahn zwischen lauter Ungläubigen trotz kopftuch noch möglichst weiblich zu erscheinen.

Das ist auch die einzige Stelle, die ich kannte. Ich hatte das in eine Doku von National Geografic über Koran gehört. Die Doku wurde auf russisch übersetzt. Dort klang die Stelle bisschen anders. Wenn ich mich richtig erinnere hiess es dort, dass man seine Schönheit verstecken kann, bis auf das, was man anfassen kann. Total verwirrender Satz. Natürlich hat jeder daraus was anders verstanden. Aber die wenigsten Muslime, die dort befragt wurden, haben daraus verstanden, dass man gleich alles bis auf Hände und Füsse verstecken muss. Und eine andere Sure, wo es genauer steht, konnten die dort auch nicht ausfindig machen.
 

solresol

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Im gleichen Styl wie die Nachricht von Threadhersteller möchte ich auch einen fremden Text zur Diskussion anbieten, den ich ausdrücklich als Zitat hervorhebe, damit der Fall klar ist.

ist recht neu, nicht ganz 2 Monate alt, und entstammt aus dem seriösen Internet-Blatt KATH.NET

times': Vorfälle wurden jahrelang aus Angst vor Islamfeindlichkeit vertuscht

London (kath.net/idea) Aus Angst vor Rassismus-Vorwürfen und Islamfeindlichkeit sind in England schwere sexuelle Vergehen an minderjährigen Mädchen jahrelang der Öffentlichkeit vorenthalten worden. Eine Untersuchung der Londoner Tageszeitung „Times“ hat jetzt zu Reaktionen der Regierung geführt. Das Innenministerium ordnete eine Untersuchung durch die Nationale Kinderschutz-Einheit an.

Wie die Times berichtet, treten besonders in Nord- und Mittelengland vor allem muslimische Männer pakistanischer Herkunft an Schulmädchen heran und umwerben sie als „Loverboys“ mit Alkohol, Drogen und Sex. Sie bringen die Minderjährigen von 11 bis 16 Jahren in ihre Abhängigkeit und beuten sie als Sexsklavinnen aus. Als einen Grund nennt die Zeitung, dass Muslime gehalten seien, nur pakistanische Jungfrauen zu heiraten. Englische Mädchen betrachteten viele als „leichtes Fleisch“, so der frühere Innenminister Jack Straw. Im nordenglischen Wahlkreis Blackburn des Labour-Politikers sind solche Verbrechen vermehrt aufgetaucht. Straw – auch Außenminister in der Regierung Blair - rief die pakistanische Gemeinschaft auf, offen gegen diese Missstände vorzugehen.

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Die Vorfälle wurden der Times zufolge von den Behörden weitgehend unter der Decke gehalten, weil man befürchtete, wegen religiöser Diskriminierung kritisiert zu werden. Straw stieß wegen seiner Äußerungen auch bei Parteifreunden auf Widerspruch. Der Unterhausabgeordnete Keith Vaz sagte, man dürfe keine Pauschalurteile fällen. Es handelt sich auch nicht um ein „kulturelles Problem“. Der Direktor der muslimischen Jugendorganisation Ramadan-Stiftung, Mohammed Shafiq, erklärte, keine Religionsgemeinschaft sanktioniere solche Verbrechen. Es sei deshalb zutiefst beleidigend, wenn man unterstelle, dass dies in einer bestimmten Gemeinschaft verwurzelt sei. 1,6 Millionen der knapp 62 Millionen Briten sind Muslime. Sie stammen meist aus Einwandererfamilien aus Pakistan und Bangladesch.

Mädchen zur Vergewaltigung weitergereicht

Die am 5. Januar veröffentlichte Times-Untersuchung hat seit 1997 17 Gerichtsprozesse aus 13 Städten Nord- und Mittelenglands zutage gefördert, in denen jeweils zwei oder mehr Männer wegen sexuellen Missbrauchs und Ausbeutung minderjähriger Mädchen verurteilt wurden. Von den insgesamt 56 Verurteilten waren der Times zufolge drei Weiße, 53 Asiaten, davon 50 mit muslimischen Namen. Die meisten waren pakistanischer Herkunft. Am 7. Januar wurden in der Stadt Nottingham Mohammed Liaqat (28) und Abid Saddique (27) wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs mehrerer weiblicher Jugendlicher zwischen 12 und 18 Jahren zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie reichten die Opfer auch an andere Männer weiter, die sie vergewaltigten und misshandelten.

Ähnliche Banden in den Niederlanden

Premierminister David Cameron (Konservative) und sein Stellvertreter Nick Clegg (Liberaldemokraten) äußerten große Sorge wegen der Veröffentlichung und ordneten eine umfassende Untersuchung an. Doch ein Aufklärungsfilm, der vor drei Jahren von einer Strafverfolgungsbehörde als Präventionsmaßnahme in Auftrag gegeben wurde, darf immer noch nicht an Schulen und in Jugendeinrichtungen gezeigt werden. Der Times zufolge sind solche Sexbanden kein rein englisches Phänomen. In den Niederlanden gebe es ähnliche Probleme mit organisierten Gruppen, die sich junge Mädchen gefügig machen und als Sexsklavinnen ausbeuten.
 

solresol

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Und die Kopten denken nicht viel besser über die muslimische Einwanderung:

http://koptisch.wordpress.com/2011/...-einwanderung-und-geschichtliche-erfahrungen/

Den Schmarn zur Gleichstellung der Leute in Sachen Bekleidung kann man sich schenken. Ich zittiere Wikipedia

Das Aufkommen neuer Massenmedien wie das Privatfernsehen in Deutschland in den 1980er Jahren und später das Internet haben die Verfügbarkeit von Darstellungen nackter Menschen deutlich erhöht. An der gesellschaftlichen Bewertung der Nacktheit hat dies wenig geändert, vielmehr handelt es sich um neue Vertriebswege der Pornographie, also der kommerziell verwerteten und zudem meist sexualisierten Nacktheit nach dem Prinzip „Sex sells“ (frei: „Sex verkauft (sich) gut“).

Die soziale Akzeptanz der Nacktheit lässt sich eher an der Verbreitung des Nacktbadens in der Natur oder in Saunen und Badeanlagen ablesen. Die insgesamt größere Akzeptanz der Nacktheit hat wohl mit dazu geführt, dass die Bedeutung von Vereinen zur Pflege der Freikörperkultur zurückgeht.

In der westlichen Welt zeichnen sich sowohl die katholisch geprägten Länder Südeuropas sowie die englischsprachigen, puritanisch geprägten Länder durch eine prüdere und restriktivere Haltung gegenüber Nacktheit aus. In Mitteleuropa und Skandinavien liegt eine höhere Akzeptanz für Nacktheit in der Öffentlichkeit vor. Während des Superbowl 2004 sorgte die Sängerin Janet Jackson in den USA für einen Skandal, als ihr während eines Auftritts in der Halbzeitpause das Kleid verrutschte und für wenige Sekunden ihre linke Brust sichtbar wurde. Das Ereignis beschäftigte über Monate die US-Medien und Justiz und ging als Nipplegate-Skandal in die Mediengeschichte ein.[2] 2008 sorgte ein Werbeplakat der Royal Academy of Arts in London für Aufregung, weil auf diesem das Gemälde einer nackten Frau, die Venus von Lukas Cranach aus dem 16. Jahrhundert, zu sehen war. Die Kampagne führte zu Protesten muslimischer Einwanderer und Boykott der Londoner Verkehrsbetriebe. [3] Im selben Jahr sorgte ein deutsches Kinderbuch von Rotraut Susanne Berner für Schlagzeilen, welches in den USA nicht auf den Markt kommen durfte. Grund war die wenige Millimeter große, gezeichnete Abbildung des Penis eines Kleinkinds.[4]

In einem muslimischen Umfeld ist eine öffentliche Nacktheit im Allgemeinen nicht gestattet. Nicht wenige muslimische Familien verbieten ihren Töchtern die Teilnahme am geschlechtergemischten schulischen Schwimmunterricht, weil der Islam die Entblößung unbekleideter Haut vor fremden männlichen Personen nicht gestattet.

es ist also gar nicht, speziell aus muslimischer Sicht möglich, sich zu bekleiden wie man will. es liegt ein ganz klarer Fall von Kollision der Interessen vor...

unzählige islamkritische Seite veröffentlichen Propaganda-Texte mit dem Niveau des Textes von Herrn Hoffmann!

Hier eine Fundgrube davon, nur um die Menge der Zittate und Links zu begrenzen:

http://zoelibat.blogspot.com/
 

tom76

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Beim Thema "Grundrechte" vielleicht erst mal vor der eigenen Haustür kehren:

10.4.2011

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http://www.dailymail.co.uk/news/article-1375168/Sharia-Law-A-woman-whipped-having-affair.html
 

alterali

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

1. Art. 4 des Grundgesetzes lautet wie folgt:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Dies klingt nicht nur wie ein Manifest religiöser Toleranz im freiheitlichen Rechtsstaat, sondern ist es auch – rechtstheoretisch............

Ist doch toll , dass es da steht. Und meiner Meinung nach nicht nur rechtstheoretisch. Vielleicht solltest Du mal ein paar Muslime dazu befragen. :-D

.......Wichtiger ist das Recht in der schockierenden Definition des ehemaligen Obersten Richters am amerikanischen Supreme Court, Wendell Holmes: „Law is the likelihood of what the courts will do.“ (Recht ist, was die Gerichte wahrscheinlich entscheiden werden.)

Das relativiert Justiz und Demokratie dem witzigen Satz gemäß: “Wir sind alle gleich, aber einige sind etwas gleicher“.

......

Was hat das jetzt mit Deutschland zu tun?
a) Kleidung: In Deutschland kann jeder auf der Straße tragen, was er will, also auch sich fast grenzenlos ausziehen. Es sei denn, dass es sich um das Kopftuch, allerdings nur einer Muslima, handelt. Für eine Nicht-Muslima kann ein Kopftuch modisches Accessoire sein, bei einer Muslima gilt es als Zeichen von
(i) Unterdrückung durch Ehemann oder Familie, oder
(ii) geistiger Beschränktheit („die ist bekloppt!“), oder
(iii) missionarischer Militanz
(iv) Gastarbeitertum.
......

Die Unterdrückung von Menschen, je nachdem wie sie sich zeigt, ist sicher nichts positives.
Geistige Beschränktheit ist nicht verboten!
Wenn jemand für sein Recht kämpft, hat das weder was mit Mission noch mit Militanz zu tun.
Gastarbeitertum?
 

TheCore

Moderator
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

so viel zur muslimischen formalen Korrektheit :mrgreen:

ich zittiere Murad Hoffmann

Diese Quelle ist bereits im zweiten Beitrag des Threads angegeben, welcher den ersten fortsetzt.

Mache ich jetzt wirklich alles falsch, weil ich Deutschland als meine wirklich Heimat ansehe und mich hier wohlfühle? Sollte ich eher an den Zuständen, die nicht wirklich ideal sind herumnörgeln ?

Dazwischen besteht überhaupt kein Widerspruch.

Nochmal, ich bin froh hier sein zu dürfen und jeder, der sich als Zuwanderer oder Gast negativ Deutschland gegenüber verhält, tut sich selbst und mir nichts gutes. Ich habe Angst vor solchen Menschen, denn sie machen mir mein Leben und meine Zukunft kaputt.

Wer nimmt denn noch die notwendigen Weichenstellungen vor, wenn alle nur "froh sind, hier sein zu dürfen"? In meiner Vorstellung von einem Staatsbürger beteiligt dieser sich kritisch an relevanten Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen, egal ob er gebürtiger oder eingewanderter Deutscher ist. Die Thesensammlung des Eingangsbeitrages, auch wenn man sie nicht nachvollziehen mag, ist in dieser Hinsicht dicht an den Grundfesten des deutschen Gemeinwesens. Die ewig gleiche Entgegnungen, man könne ja woanders hingehen oder woanders sei es ja viel schlechter, sind dagegen von dem Anspruch dieses Landes an seine politische Kultur meilenweit entfernt. Die banale Motivation dafür dazu zeigst Du ja selbst auf: Die Sorge, dass die Initiative von "Querulanten" den Erlös des eigenen passiv-konformen Abwartens durchkreuzen könnte. Dabei muss man schon aus der traurigen Bestandsaufnahme, dass Du dein Zukunftsperspektive offenbar mit der diskursorischen Unauffälligkeit von Migranten verknüpft siehst, entschlossen Veränderungen fordern.

Es bleibt ja jedem selbst überlassen, ob ihm die Themen dieses Artikels auf den Nägeln brennen. Aber dem Autor kann man nicht allein aus eigener Gleichgültigkeit vorhalten, er müsse dem, was er als Missstand empfindet, selbständig weichen. Als originär Deutscher beobachte ich schon die so in Erscheinung tretende politisch-gesellschaftliche Desintegration der deutschen Stammbevölkerung mit Besorgnis und muss daher konsequenterweise Kritik üben, wenn diese zum Vorbild der Integration, in tatsächlicher Hinsicht eher einer konfliktfreien Integrationsverweigerung, erklärt wird.
 

ege35

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

... nach meiner Beurteilung der oberen Zeilen, würde es bedeuten, dass die Frauen sich mittlerweile mehr Kleidung als vorgesehen bedienen müssen, weil die Männer es bis heute nicht geschafft haben, "ihre Blicke zu senken und ihre Keuschheit zu wahren" ... hmm ...

... abgesehen davon zeigen alle genannten Zitate eine gleiche Behandlung von Männern und Frauen auf ... hmm ...

Wobei die Frage ist, welche Reize gemeint sein könnten....Haare...ich weiß nicht. Konkretes sagen die Worte von Busen bedecken, damit bin ich einig und noch intimere Bereiche... selbstverständlich. Das hat aber nichts mit Islam zu tun, ich würde mich freiwillig auch nicht ohne präsentieren (abgesehen vom Alter).
Aber wenn Männer bei Armen, Beinen oder Gesicht ausflippen müssen, ist das deren Problem. Dann müssten denen die Augen in der Öffentlichkeit verbunden, nicht die Frauen bis zur Unkenntlichkeit verpackt werden!
 
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