Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

kilicaslan

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

a/ Kopftuch wird von der Religion nicht verlangt. es spiegelt nur ein freiwilliges Schamgefühl wieder. Angehörigen von anderen deutschen Sekten (Frauen mit Knoten) werden von Arbeitgeber auch nicht gern genommen, es sei denn diese Arbeitgeber gehören irgendwie dazu

b/ da aber der Muslim sehr wenig Energie entwickelt, Unternehmer zu werden, erwarten heute Millionen Musliminnen vergeblich, dass ihnen Millionen guter christlicher oder 'atheistischer' Arbeitsstellen gegeben werden! das ist doch lächerlich...
.........

das ist irgendwie ignorant finde ich. Lesen sie bitte den Text von Murad Hoffmann da wurde alles breites unter verschiedenen Punkten gefaßt und erklärt ob sie wahrnehmen wollen oder nicht es stimmt was da steht.
Ich werde nicht hier alles noch mal schreiben.

Allein die Behauptung Kopftuch wird von Religion nicht verlang ist lächerlich.
Ich gehe nicht auf so eine Diskussion mit Ihnen ein. Das haben wir bereits in diesem Forum oft genug getan.
Ausserdem geht es nicht darum ob es von Religionverlangt wird, es geht darum diese Menschen würden gerne mit Kopftuch arbeiten, aber sie werden oft nicht eingestellt. Noch letztens hat eine ihren Kopftuch abgelegen müssen, weil sie kein Job findet. Und gleich danach wurde sie eingestellt.

Ebenfalls geht es auch nicht nur um türkische Mitbürger, es geht auch um deuschte Muslime. Und Kopftuch ist ein Beispiel von vielen punkten.
 

Mutter Courage

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Ähmm... Ich hoffe dass dies möglich ist. Vom Gesetzt her ist dies ja gesichert, jedoch die Umsetzung erfolg leider nicht reibungslos.

z.b. bei der Arbeit, Frauen mit Kopftuch bekommen sehr schwehr einen Job.
Wenn einige sich dazu entscheiden Kopftuch zu tragen, wird dies vom Arbeitgeber negativ aufgenommen oder sogar verweigert.

Es gibt noch viele andere Beispiele, dazu die einzelne Punkte im Interview lesen.
Herr Hoffmann hat alles schön zusammengefaßt.

Wenn ich morgen Muslimin würde, könnte ich meinen Job und meine Religion behalten.
Ich könnte, ohne Schwierigkeiten meinen Glauben ausüben, da ich nach der muslimischen Kleiderordnung (mein Busen ist bei der Arbeit bedeckt) gekleidet bin. Von KT steht nichts im Koran, darum muss ich auch kein KT tragen, um Muslimin zu sein.
 

kilicaslan

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Wenn ich morgen Muslimin würde, könnte ich meinen Job und meine Religion behalten.
Ich könnte, ohne Schwierigkeiten meinen Glauben ausüben, da ich nach der muslimischen Kleiderordnung (mein Busen ist bei der Arbeit bedeckt) gekleidet bin. Von KT steht nichts im Koran, darum muss ich auch kein KT tragen, um Muslimin zu sein.

sicherlich gibt es auch Mosleme die kein Kopftuch tragen.

Es gibt aber Mosleme die aus Religiösen Gründen es tragen und dies auch weiter tragen wollen. Jedoch wenn sie sich für ein Job bewerben , gibt es schlechte Aussiehten für eine Stelle. Kopftuch ist auch nicht das einzige Punkt.
 

Mutter Courage

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

sicherlich gibt es auch Mosleme die kein Kopftuch tragen.

Es gibt aber Mosleme die aus Religiösen Gründen es tragen und dies auch weiter tragen wollen. Jedoch wenn sie sich für ein Job bewerben , gibt es schlechte Aussiehten für eine Stelle. Kopftuch ist auch nicht das einzige Punkt.

Dann liegt das aber gewiss an der Art und Weise, wie diese Muslime ihren Glauben verstehen und ausüben und nicht an der deutschen Gesetzgebung.

Wenn du für Muslime Verständnis hast, musst du dies auch für die Menschen haben, die Muslime einstellen. Wenn Arbeitgeber keine KT-Trägerinnen wollen, ist das ihr Recht und es hat nichts mit dem Recht auf Religionsfreiheit zu tun.

Jedes Recht ist dort zu Ende, wo das Recht eines anderen anfängt.
 

ray81

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Naja, den Text von Herrn Hoffmann finde ich höchst problematisch ... es wird nicht unbedingt darauf eingegangen, warum dem so ist ... also der Text beleuchtet nicht alles, sondern gibt sich als Forderungsliste aus.

Zum Thema Kopftuch sei gesagt, dass allein die Praxis einer Vielzahl nicht unbedingt belegt, dass es die "Religion" verlangt, hier würde ich mit großem Interesse darum bitten, mir Stellen im Koran zu nennen, die eindeutig davon sprechen ... es gab hier bereits Stellen, die zitiert wurden, explizit zeigt sich keine Stelle, die es eindeutig verlangt ... die Stelle, dass eine Frau ihre Reize verbergen soll, kann für viele bedeuten, dass die Haare genau diesem Reiz entsprechen und man diese zu verbergen habe, wer aber die Stellen pur auslegt, der hält sich daran, den Busen zu verhüllen ... ich fage mich, warum wird der Busen klar erwähnt und die Haare nicht? Solltest du Stellen haben, die mehr dazu sagen, bitte poste sie ...

Nun, zum Thema Kopftuch in der deutschen Arbeitswelt, es gibt sie ... natürlich gibt es immer wieder Fälle, wo die Kopftuchfrage aufkommt, vielleicht sollte man sich fragen, warum eine Frau mit Kopftuch abgelehnt wird und die gleiche Frau ohne Kopftuch sofort genommen wird. Es liegt weder an der Frau an sich noch am Islam, sondern es geht rein um das Kopftuch ... Was bedeutet das also? Womöglich, dass eine Frau mit christlichem Religionsbekenntnis, sollte sie ein Kopftuch tragen, dieses auch nicht tragen könnte, ansonsten würde man auch sie nicht einstellen ... so schwer es fällt, damit wäre der Vorwurf Muslima werden diskriminiert wohl obsolet, wenn überhaupt, werden allenfalls Muslima mit Kopftuch diskriminiert ... da aber auch Christinnen mit Kopftuch diskriminiert werden würden, kann man also nicht allein von Muslima mit Kopftuch reden, also Frauen mit Kopftuch werden diskriminiert ... da aber Christinnen wissen, dass sie mit Kopftuch nicht eingstellt würden, nehmen sie allenfalls das Kopftuch ab, somit haben wir wieder nur die Muslima mit Kopftuch, die diskriminiert werden, warum? Weil sie ein Kopftuch tragen ... ich will mit dem hin und her nur auzeigen, dass es am Kopftuch liegt und nicht an der Muslima ... jetzt aber weiter ... so wenig diese Frau nun gezwungen werden kann, bitte nicht mit "sich gezwungen fühlen" verwechseln, ihr Kopftuch abzunehmen, so wenig kann man den Arbeitgeber zwingen, jemand einzustellen, der Kopftuch trägt ... wieso werden manche Muslima mit Kopftuch jetzt nicht eingestellt ... da wage ich zu behaupten, dass dies dann Stellen sind, die entweder großen Kundenkontakt haben oder die Arbeitgeber selbst das Kopftuch als Diskriminierung von Frauen empfinden und es somit nicht unterstützen wollen ... in Stellen mit wenig Kundenkontakt und/oder in Betrieben, die keine Diskriminierung von Frauen damit verbinden, werden dann wohl auch Muslima mit Kopftuch eine Anstellung finden.
Kundenkontakt - viele Betriebe würden möglicherweise dann einen Verdiensteinbruch befürchten, glauben, dass dann weniger Kunden kämen und weniger kaufen ... warum, weil für ein Großteil der deutschen Bevölkerung das Kopftuch für Frauen das Sinnbild der Unterdrückung der Frau bildet, na klar gibt es auch in Deutschland, dass die Frau gegenüber dem Mann immer noch nicht gleich gestellt ist, punkto Lohn ...
Ich denke, erst wenn sich das Verständnis zwischen Christen und Muslime bessert und zwar auf beiden Seiten, erst dann wird ein Kopftuch bei der Einstellung keine solch gewichtige Rolle spielen. Jede Berichterstattung über religiöse begründete Gräueltaten beiderseits wird die Kluft zwischen Beiden allerdings noch erhöhen, denn das "Negative" brennt sich viel stärker in die Hirne als das "Positive" ... und diese Gräueltaten sind Futter für Kräfte, die kein Verständnis haben und den Hass zum Selbsterhalt nur vorwärts treiben wollen.
 

Farina

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Dann liegt das aber gewiss an der Art und Weise, wie diese Muslime ihren Glauben verstehen und ausüben und nicht an der deutschen Gesetzgebung.

Wenn du für Muslime Verständnis hast, musst du dies auch für die Menschen haben, die Muslime einstellen. Wenn Arbeitgeber keine KT-Trägerinnen wollen, ist das ihr Recht und es hat nichts mit dem Recht auf Religionsfreiheit zu tun.

Jedes Recht ist dort zu Ende, wo das Recht eines anderen anfängt.

Das ist genau der Punkt.

Das Grundgesetz garantiert, dass jeder sich frei zu seiner Religion bekennen kann, ohne dafür verfolgt oder bestraft zu werden! Auch Orte zum gemeinsamen Gebet sind möglich.

In Deutschland kann jeder nach freiem Willen zum Islam konvertieren, auch deutsche Staatsbürger. [Umgekehrt gilt dies in vielen Ländern nicht. Den Wechsel vom Islam zu einer anderen Religion haben schon viele mit ihrem Leben bezahlt.]

Ich denke nicht, dass man 1948 überhaupt damit rechnete, dass eines Tages in DE eine Religion Bedeutung erlangen würde, die derart stark in das alltägliche Leben eingreift.

Mit der gleichen Argumentation der "freien Religionsausübung" könnte ein Muslim auch fordern, während der Arbeit zu festen Zeiten und in einem eigens zur Verfügung gestellten Raum beten zu können; oder nicht mit Andersgeschlechtlichen in einem Raum zu sitzen oder ihnen gar zur Begrüßung die Hand zu geben.

Es liegt auf der Hand, dass dies nicht in jedem Betrieb realisierbar wäre. Das liegt in der freien Entscheidung des Arbeitgebers, genauso wie Richtlinien für das Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter.
 

kilicaslan

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Dann liegt das aber gewiss an der Art und Weise, wie diese Muslime ihren Glauben verstehen und ausüben und nicht an der deutschen Gesetzgebung.

Wenn du für Muslime Verständnis hast, musst du dies auch für die Menschen haben, die Muslime einstellen. Wenn Arbeitgeber keine KT-Trägerinnen wollen, ist das ihr Recht und es hat nichts mit dem Recht auf Religionsfreiheit zu tun.

Die Gesetzgebung sichert ja die Religionausübung. Und es kam auch zu einem Gerichtprozess, und Kopftuch wurde als Religiösesrecht anerkannt. Darüber gibt es Gerichtsbeschlüsse. Es liegt definitiv nicht an dem Gesetzen oder auch nicht an der verständnis der Muslime(für Muslime ist es klar, dass KT ein religiöses Pflicht ist). Das Problem ist ja die Umsetzung erfolg leider nicht reibungslos. Es liegt eher an den religionalen Behörden.
Diese Menschen können ihren Religiösenpflichten nicht nachgehen, so viel sie dies möchten. Entweder bleiben sie Arbeitslos oder müssen auf KT verziehten.

Eine Muslima die aus unseren Bekanntenskreis hat sich lange beworben und keine Stelle bekommen, erst nach dem sie dass Kopftuch abgelegt hat wurde sie eingestellt.

Jedes Recht ist dort zu Ende, wo das Recht eines anderen anfängt.

Da muss ich widersprechen denn kein Recht darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Religionsausübung wird vom Staat gewährleistet.
Kopftuch tragen welches unter Religionsausübung fällt, sollte ebenfalls gewährleistet sein ohne auf ein Kompromiss eingehen zu müssen. Wenn jemand mit Kopftuch arbeiten möchte dann soltle das Gewährleistet sein.

Wieso stört euch oder die Arbeitgeber überhaupt das Kopftuch?
Das soll mir jemand mal erklären bitte.
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Da muss ich widersprechen denn kein Recht darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Religionsausübung wird vom Staat gewährleistet.
Kopftuch tragen welches unter Religionsausübung fällt, sollte ebenfalls gewährleistet sein ohne auf ein Kompromiss eingehen zu müssen.


Das ist einfach Blödsinn. Das Grundgesetz hat konkurrierende Grundrechte, die aufeinander abgestimmt werden. Keines gilt absolut. Das scheinst Du nicht zu kapieren. Der Staat hat schließlich nicht das Recht, übertrieben in die Unternehmerische Freiheit eines Arbeitgebers einzugreifen. Bei Mc Donald's tragen auch alle die gleiche Kleidung, weil der Chef es so will. Wenn da ein Grufti käme, und sich auf seine Gothic-Religion beriefe, man würde ihn vor Gericht auslachen.


Beschäftige dich mal mit der Verfassung, auch wie sie in der Rechtspraxis ausgelegt wird. Anders als vielleicht in der Vorstellung einiger holzköpfiger Religiöser gilt da kein Recht absolut. Höchsten vielleicht Artikel 1, "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
 

ray81

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Die Gesetzgebung sichert ja die Religionausübung. Und es kam auch zu einem Gerichtprozess, und Kopftuch wurde als Religiösesrecht anerkannt. Darüber gibt es Gerichtsbeschlüsse.

... da hätte ich gerne einen Link dazu, um das Urteil genau lesen zu können ...

Es liegt definitiv nicht an dem Gesetzen oder auch nicht an der verständnis der Muslime
(für Muslime ist es klar, dass KT ein religiöses Pflicht ist).

na na na, wenn das mal keine Verallgemeinern ist ... vielleicht wäre es gut zu schreiben, dass manche/viele/ein Großteil der Muslime ... aber nicht generell Muslime ... denn allein Muslime sagt hier: alle ... die Praxis sieht aber anders aus, du hast ja bereits gesagt, dass es auch Muslima ohne Kopftuch gibt ...

Das Problem ist ja die Umsetzung erfolg leider nicht reibungslos. Es liegt eher an den religionalen Behörden.
Diese Menschen können ihren Religiösenpflichten nicht nachgehen, so viel sie dies möchten. Entweder bleiben sie Arbeitslos oder müssen auf KT verziehten.

Eine Muslima die aus unseren Bekanntenskreis hat sich lange beworben und keine Stelle bekommen, erst nach dem sie dass Kopftuch abgelegt hat wurde sie eingestellt.

Da muss ich widersprechen denn kein Recht darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Religionsausübung wird vom Staat gewährleistet.
Kopftuch tragen welches unter Religionsausübung fällt, sollte ebenfalls gewährleistet sein ohne auf ein Kompromiss eingehen zu müssen.

"Das Recht des Einen hört da auf, wo das Recht des Anderen beginnt."

Das bedeutet auch, dass keiner gezungen werden darf, jemand mit Kopftuch einstellen zu müssen ... die Muslima muss das Kopftuch ja nicht absetzen ... dazu wird sie nicht gezwungen ... sie muss demnach solange suchen, bis sie einen Arbeitgeber findet, der sie mit Kopftuch anstellt ...
... anders sieht es aber aus, wenn ein Arbeitgeber jemand mit Kopftuch einstellt, dann allerdings seine Meinung ändert und ihr das Kopftuch unter Androhung der Kündigung verbietet ... da wird er vor Gericht wenig Chancen haben ...

PS: ... Kompromisse gibt es überall im Leben und diese sind freiwillig ... auch wenn man sich gezwungen fühlt ...

PPS: Findet ein Arbeitgeber keine Arbeitnehmer ... und das auf sehr lange Dauer wird er, wenn ein Verlust droht auch Arbeitnehmerinnen mit Kopftuch nehmen ...

PPPS: Wenn ein muslimischer Arbeitgeber einen christlichen Arbeitnehmer nur dann einstellt, wenn er sein Kreuz um den Hals bedeckt, dann hat er dazu Recht, wenn er ihn aufgrund seines Glaubens ablehnt, dann hat er dies nicht ...
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu
wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt
werden.

@kilicaslan:
Das ist der Artikel über die Berufsfreiheit, mit dem die Glaubensfreiheit konkurriert. Die Glaubensfreiheit steht wahrscheinlich höher, aber immer noch in Relation zu der Berufsfreiheit, die die unternehmerische Freiheit mit einschließt.

Soll der Staat also Deiner Meinung nach ein Gesetz erlassen, dass Arbeitgeber zwingt, Frauen mit Kopftuch einzustellen? Und als nächstes, wie schon gemutmaßt, Gebetsräume und -Zeiten in jedem Unternehmen einzurichten? Und danach die Trennung der Geschlechter in allen Büroräumen? Das wäre schon ein ziemlich unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Ich glaube, Du forderst etwas maßlos.
 
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