AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.
Auch wenn du das gerne übersiehst, aber das Grundgesetzt besteht nicht nur aus einem einzigen Paragraphen. Das Recht auf freie Religionsausübung ist nicht der einziger Paragraph im GG. Da gibt es noch viele andere. Und wenn manche Paragraphen sich widersprechen, dann muss ein Kompromiss her.
Auch ein Chef hat das Recht zu entscheiden, wen er einstellt. Wenn er keine Frau mit einem Kopftuch haben will, dann kann ihn niemand zwingen eine einzustellen. Wobei auch ich da keine Beschränkung der freien Religionsausübung sehe. Die Frau kann ihren Kopftuch ablegen oder andere Arbeit suchen oder arbeitslos bleiben. Das ist immer noch freie Entscheidung. Wo ist hier der Zwang? Außerdem glaube ich auch nicht, dass eine Nonne im Nonnengewand einen Nebenjob bei H&M als Verkäuferin bekommen könnte.
Die Gesetzgebung sichert ja die Religionausübung. Und es kam auch zu einem Gerichtprozess, und Kopftuch wurde als Religiösesrecht anerkannt. Darüber gibt es Gerichtsbeschlüsse. Es liegt definitiv nicht an dem Gesetzen oder auch nicht an der verständnis der Muslime(für Muslime ist es klar, dass KT ein religiöses Pflicht ist). Das Problem ist ja die Umsetzung erfolg leider nicht reibungslos. Es liegt eher an den religionalen Behörden.
Diese Menschen können ihren Religiösenpflichten nicht nachgehen, so viel sie dies möchten. Entweder bleiben sie Arbeitslos oder müssen auf KT verziehten.
Eine Muslima die aus unseren Bekanntenskreis hat sich lange beworben und keine Stelle bekommen, erst nach dem sie dass Kopftuch abgelegt hat wurde sie eingestellt.
Da muss ich widersprechen denn kein Recht darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Religionsausübung wird vom Staat gewährleistet.
Kopftuch tragen welches unter Religionsausübung fällt, sollte ebenfalls gewährleistet sein ohne auf ein Kompromiss eingehen zu müssen. Wenn jemand mit Kopftuch arbeiten möchte dann soltle das Gewährleistet sein.
Wieso stört euch oder die Arbeitgeber überhaupt das Kopftuch?
Das soll mir jemand mal erklären bitte.
Auch wenn du das gerne übersiehst, aber das Grundgesetzt besteht nicht nur aus einem einzigen Paragraphen. Das Recht auf freie Religionsausübung ist nicht der einziger Paragraph im GG. Da gibt es noch viele andere. Und wenn manche Paragraphen sich widersprechen, dann muss ein Kompromiss her.
Auch ein Chef hat das Recht zu entscheiden, wen er einstellt. Wenn er keine Frau mit einem Kopftuch haben will, dann kann ihn niemand zwingen eine einzustellen. Wobei auch ich da keine Beschränkung der freien Religionsausübung sehe. Die Frau kann ihren Kopftuch ablegen oder andere Arbeit suchen oder arbeitslos bleiben. Das ist immer noch freie Entscheidung. Wo ist hier der Zwang? Außerdem glaube ich auch nicht, dass eine Nonne im Nonnengewand einen Nebenjob bei H&M als Verkäuferin bekommen könnte.