Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

kilicaslan

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

hier ist malein Beispiel Fall.

Eine Junge Muslimin bewirbt sich für eine Stelle bei PENNY, man sagt ihr wenn sie das Kopftuch ablegt bekomme sie die Stelle.

Doch der Arbeitsgeber darf so eine Begründung nicht geben dies ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.


Hernaiz-Kleine ist sicher, dass die Schadenersatz-Klage gute Aussichten auf Erfolg hat: Genau für solche Fälle gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz.“ Außerdem gibt es eine Zeugin. Der Rechtsanwalt hat sich bereits an die Rewe-Group gewandt, zu der Penny gehört. „Aber das geht da durch viele Hände. Keiner fühlt sich zuständig.“ Der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz durch Penny scheint kein Einzelfall zu sein. Der Jurist hat einen zweiten Klienten, dem es ähnlich erging wie Rascha Taha. Hernaiz-Kleine hat dem Unternehmen nun eine Frist bis zum 30. April gesetzt. Wenn bis dahin keine Reaktion erfolgt, geht es vor Gericht. Hernaiz-Kleine: „Das ist ein echter Präzedenzfall.“


http://www.westfaelische-nachrichte...n_Kopftuch_Ich_fuehle_mich_diskriminiert.html
 

ray81

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Verzerren wir das ganz am besten gar nicht! Keiner hat behauptet es gebe zwang !
Tatsache ist es gibt Benachteligung. Und das darf nicht geben, schon garnicht diskriminierung . Ob mit Kopftuch oder ohne es muss gleichbehandlung geben. Es ist doch beim Migranten und Deutschen ähnliche fälle. Die Studien haben ergeben wenn ein Migrant und deutscher sich für eine Stelle bewerben mit gleicher qualifikation wird der deutsche bevorzugt. Die Migranten müssen sehr viele Bewerbungen schreiben damit sie eine Stelle bekommen.
Wieso spielt es eine Rolle welche Nationalität man angehört oder welchen Religionsangehörigkeit man hat. DIe Qualifikation ist doch für den Arbeitgeber eigentlich wichtig!

Jetzt wird in der Kiste alles muter herumgewürfelt ...

... nochmal, der Arbeitgeber hat auch Rechte ... egal, ob er ein Christ ist oder ein Muslim ...
... der Gesetzgeber mag das Kopftuch als Teil des Ausdrucks religiöser Zugehörigkeit ansehen, aber gesetzlich gesehen gibt es in Deutschland keine zwanghafte Verbindung, sowie eben in einigen islamischen Staaten, das bitte auch verstehen. Weiters bitte ich immer noch um den Nachweis ... über diverse Gerichtsurteile in Deutschland, damit ich sie beleuchten kann und allenfalls bestätigen könnte oder diese erläutern kann ...
Man darf, man muss nicht und genau das ist der springende Punkt ... so verhält es sich auch beim Arbeitgeber ... anders, ich wiederhole, ein Arbeitgeber darf eine Person aufgrund ihrer Religion nicht ablehnen, dazu muss er die Person noch nicht einmal gesehen haben ... damit weiß man ja gar nicht mal, ob diese ein Kopftuch trägt oder nicht ...
... siehe z.B. mein Beispiel Halskette mit Kreuz ...
ja, es gibt Fälle, in denen ein Deutscher einem Migranten bevorzugt wurde und die Stelle bei gleicher Qualifikation bekommen hat ... nur Vorsicht, nicht bei allen ist aber eine Ablehnung aufgrund der Migration geschehen, sondern es ist auch eine Frage von Sympathie und "Chemie" ... das passiert auch zwischen rein Deutschen, weiters läuft man Gefahr ... dass um solch Berichterstattung zu vermeiden, man dann generell den Migranten einstellen müßte ... wiederum hat man dann gleich die Meldung, Deutsche wegen für eine Migrantenquote Nachteile in Kauf zu nehmen ... kurz ... erst wenn sich klar herausstellt, dass ein Migrant die Stelle aufgrund des Migrant-Seins nicht bekommt, kann man von Diskriminierung reden ... das ist aber leider immer schwer festzustellen ... da müßte der Migrant schon durch Zufall ein internes Papier in die Hand bekommen, auf dem dann steht: Abgelehnt - Migrant ...
Ich heiße es auf keinen Fall gut, dass das mal klar ist, wenn jemand klar bei gleicher Qualifikation aufgrund von Migration abgeleht wird ... jetzt hier mal ein anderes Beispiel, das Schauspiel Köln hat zu Beginn der neuen Intendanz eine Interna gehabt, Migranten ausdücklich erwünscht, ja sogar "bevorzugt".
Jetzt aber, was heißt schon Migranten!? Um auf die Problematik der Benachteiligung/Diskriminierung weiter einzugehen, wird man auch nicht umhin kommen, sich zu fragen, welche Personen mit migrantischen Hintergrund diskriminiert würden/werden!? Ich spekuliere ganz stark, dass hier Migranten mit türkischen Backround eine Diskriminierung aufweisen (wollen) ... mal gleich, ja natürlich auch andere Personen mit anderen migrantischen Hintergrund ... natürlich auch Personen anderer Farbe ... aber zurück zu möglichen Diskriminierungen an Migranten türkischer Herkunft, warum passiert das ... und da wären wir wieder bei einem Grundproblem, der Großteil der türkischen Bevölkerung kapselt sich ab und wird abgekapselt ... das gilt es zu brechen und ich wage dann zu behaupten, die Zahlen der Diskriminierten gehen zurück ...
 

Mutter Courage

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

hier ist malein Beispiel Fall.

Eine Junge Muslimin bewirbt sich für eine Stelle bei PENNY, man sagt ihr wenn sie das Kopftuch ablegt bekomme sie die Stelle.

Doch der Arbeitsgeber darf so eine Begründung nicht geben dies ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.


Hernaiz-Kleine ist sicher, dass die Schadenersatz-Klage gute Aussichten auf Erfolg hat: Genau für solche Fälle gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz.“ Außerdem gibt es eine Zeugin. Der Rechtsanwalt hat sich bereits an die Rewe-Group gewandt, zu der Penny gehört. „Aber das geht da durch viele Hände. Keiner fühlt sich zuständig.“ Der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz durch Penny scheint kein Einzelfall zu sein. Der Jurist hat einen zweiten Klienten, dem es ähnlich erging wie Rascha Taha. Hernaiz-Kleine hat dem Unternehmen nun eine Frist bis zum 30. April gesetzt. Wenn bis dahin keine Reaktion erfolgt, geht es vor Gericht. Hernaiz-Kleine: „Das ist ein echter Präzedenzfall.“


http://www.westfaelische-nachrichte...n_Kopftuch_Ich_fuehle_mich_diskriminiert.html

Da bin ich jetzt aber mal gespannt drauf :-D
 

ray81

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.


Der Fall ist noch nicht ausjustiziert, daher ist auch noch kein Urteil vorhanden.
Gesetz wird ausgelegt, der juristische Vertreter versucht seine Auslegung vor Gesetz zu verteidigen und hofft auf ein für seine Mandantin erfreuliches Ergebnis, aber es kann ein auch ein anderes Ergebnis kommen ...

... sich diskriminiert fühlen, muss nicht heißen, dass eine Diskriminierung vor Gesetz auch Bestand hat ...

... das Ergebnis interessiert mich allerdings sehr ...
 

kilicaslan

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Es macht eben einen Unterschied, wie ich mich im Betrieb kleide. Du verwechselst immer die Ebenen. Migrationshintergrund und Glaubenszugehörigkeit sind doch nicht das Problem, und die Benachteiligung, die an dieser Stelle geschieht, ist auch beklagenswert (und widerrechtlich). Nur wenn es um die AUSÜBUNG der Religion (Kopftuch, Burka, Gebetszeiten, Scharia oder eben Kannibalismus in anderen Religionen als ganz extremes Beispiel), muss irgendwo eine Grenze gezogen werden, da es konkurrierende Grundrechte gibt. Ist das nicht irgendwie nachvollziehbar für Dich?

zum Glück gibt es Gerichte, sonst würden Leute wie sie das Kopftuch komplett verbieten wie man es aus ihren Zeilen heraus lesen kann. Und der vergleich mit Kannibalismus ist totaler schwachsinn und absurd.

Es muss grenze geben was für eine Grenze bitte? Wieso stört sie das Kopftuch so sehr, allein der Vergleich Kannibalismus. Fries ein Kopftuch trägerin anderen Menschen etwa auf? So eine Absurde Argumantation hab ich lange nicht gehört. Das gibts doch garnicht.

In seltenen Fällen könnte ein Verzicht auf Kopftuch geben aber das muss gerechtfertig sein und zwingend erforderlich sein. Eine Verkäuferin, Artzhelferin, Putzfrau, Kassiererin, Busfahrerin usw ... Kopftuch zu verbieten ist keine gerechtfertigte verbot. Lesen sie doch mal den Gleichbehandlungsgesetz.
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.


Das ist natürlich ganz interessant. War aber auch ein umstrittenes Gesetz, wenn ich mich recht erinnere. Leistet es nicht der religiös bedingten Benachteiligung von Frauen, die sich der Kopftuchpflicht unterwerfen sollen, Vorschub? Hätte der Staat nicht eigentlich die ihm in Artikel 3 auferlegte Aufgabe, gegen die im Islam vorzufindene Ungleichbehandlung von Männern und Frauen anzugehen?

Naja. Das Kopftuch finde ich ja auch nicht so dramatisch. Aber das Verbot, als Arbeitgeber ein Kopftuchverbot einzuführen ist schon ein Grenzfall würde ich sagen. Die Türkei ist da ja weniger zimperlich an den Universitäten.

In dem Penny-Fall könnte es sogar passieren, dass sich das Gleichbehandlungsgesetz als nicht verfassungskonform herausstellt und kassiert wird, weil es die Unternehmerische Freiheit zu sehr einschränkt. (?)
 

ray81

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Das ist natürlich ganz interessant. War aber auch ein umstrittenes Gesetz, wenn ich mich recht erinnere. Leistet es nicht der religiös bedingten Benachteiligung von Frauen, die sich der Kopftuchpflicht unterwerfen sollen, Vorschub? Hätte der Staat nicht eigentlich die ihm in Artikel 3 auferlegte Aufgabe, gegen die im Islam vorzufindene Ungleichbehandlung von Männern und Frauen anzugehen?

Naja. Das Kopftuch finde ich ja auch nicht so dramatisch. Aber das Verbot, als Arbeitgeber ein Kopftuchverbot einzuführen ist schon ein Grenzfall würde ich sagen. Die Türkei ist da ja weniger zimperlich an den Universitäten.


Moment, folgender Satz ist allerdings absolut unqualifiziert:

(Beispiel: Der Arbeitgeber erlässt ein Kopftuchverbot mittelbare Benachteiligung wegen
Geschlecht oder Religion: es gibt statistisch gesehen mehr Frauen, die Kopftücher tragen bzw. es
aus religiösen Gründen tragen sollen
).

Was ist denn das für eine unqualifizierte Aussage, ich kann mir ja denken, was der Satz bedeuten soll, nimmt man aber nur den Gehalt, den der von mir unterstrichene Satzteil hat, dann sagt dieser aus, dass es "weltweit" statistisch mehr Frauen gibt, die es tragen oder aus religiösen Gründen tragen sollen ... da fehlt mir so ganz der Bezug zum z.B. Islam ... mal abgesehen ... also das "Soll" ist dabei ja auch skurill ...
 

Sithnoppe

Moderator
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Sie hat nur dann eine Chance, wenn sie nachweisen kann, dass diejenige, die statt dessen eingestellt wurde, genau die gleiche Qualifikation hatte, wie sie selbst. Sie muss wegen des Kopftuches abgelehnt worden sein!!
Wenn PENNY clevere Anwälte hat, werden sie da schon was finden. Also nicht allzu viel Hoffnung machen.
Insgesamt wird um das Kopftuch viel zuviel Geschiss gemacht. Außerdem ist die Behauptung, dass das Tragen eines Kopftuches für alle Muslimas eine selbstverständliche Pflicht sei, ist einfach nur falsch. Es gibt ja wohl durchaus Korangelehrte, die das nicht so sehen.
Weiterhin würde es mich wirklich interessieren, welches deutsche Gericht festgestellt hat, das das Tragen des Kopftuches unzweifelhaft zur Religionsausübung gehört. Religionsausübung ist in meiner Wahrnehmung Beten, Fasten und dergleichen, aber nicht das Tragen eines Tuches!


hier ist malein Beispiel Fall.

Eine Junge Muslimin bewirbt sich für eine Stelle bei PENNY, man sagt ihr wenn sie das Kopftuch ablegt bekomme sie die Stelle.

Doch der Arbeitsgeber darf so eine Begründung nicht geben dies ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.


Hernaiz-Kleine ist sicher, dass die Schadenersatz-Klage gute Aussichten auf Erfolg hat: Genau für solche Fälle gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz.“ Außerdem gibt es eine Zeugin. Der Rechtsanwalt hat sich bereits an die Rewe-Group gewandt, zu der Penny gehört. „Aber das geht da durch viele Hände. Keiner fühlt sich zuständig.“ Der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz durch Penny scheint kein Einzelfall zu sein. Der Jurist hat einen zweiten Klienten, dem es ähnlich erging wie Rascha Taha. Hernaiz-Kleine hat dem Unternehmen nun eine Frist bis zum 30. April gesetzt. Wenn bis dahin keine Reaktion erfolgt, geht es vor Gericht. Hernaiz-Kleine: „Das ist ein echter Präzedenzfall.“


http://www.westfaelische-nachrichte...n_Kopftuch_Ich_fuehle_mich_diskriminiert.html
 

domovoj

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Verzerren wir das ganz am besten gar nicht! Keiner hat behauptet es gebe zwang! Es geht nicht um Zwang
sondern um Gleichbehandlung.

Tatsache ist es gibt Benachteligung. Und das darf nicht geben, schon garnicht diskriminierung . Ob mit Kopftuch oder ohne es muss gleichbehandlung geben. Es ist doch beim Migranten und Deutschen ähnliche fälle. Die Studien haben ergeben wenn ein Migrant und deutscher sich für eine Stelle bewerben mit gleicher qualifikation wird der deutsche bevorzugt. Die Migranten müssen sehr viele Bewerbungen schreiben damit sie eine Stelle bekommen.Das ergab eine Studie, hab ich auch hier mal eingepostet.

Wieso spielt es eine Rolle welche Nationalität man angehört oder welchen Religionsangehörigkeit man hat. Die Qualifikation ist doch für den Arbeitgeber eigentlich wichtig!

Infoblatt über Gleichbehandlungsgesetz >>> http://www.azubisness.de/html/pdf/InfoblattAGG.pdf?PHPSESSID=044f4705f1ead05c34b7136ef33f3e3d

In manchen Berufen kann eine Frau mit Kopftuch nun mal nicht die gleiche Leistung bringen wie eine Frau ohne Kopftuch. Ein Filialleiter von H&M sucht eine ATTRAKTIVE Verkäuferin. Sie zieht mehr Kunden an. Und ein Kopftuch macht das, was er tun soll, er versteckt die Reize der Frau. Hier kann auch dein Gleichstellungsgesetz nichts ausrichten. Der Filialleiter urteilt alleine nach der Leistungfähigkeit.

Trifft jetzt nicht auf alle Fälle zu. Aber da muss ein Gericht einzeln entscheiden. Bei uns entscheidet immer noch ein Gerichtverfahren, ob hier ein Gesetztesvorstoß vorliegt. Und einen Präsedenzfall wird es hier wahrscheinlich nie geben.
 

alterali

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Alles humbug was du hier schreibst...ne kleine Dumpfbacke würde diesen Worten sogar glauben schenken.

Wenn ein Königreich angegriffen wird, dann eilen die Soldaten um diese zu beschützen, NICHT der König!
Aaaaber, am Ende bestraft der König und nicht der Soldat!
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simdi kösene cekil ve sus :twisted:
benimde uykum geldi zaten hadi daha fazla ugrasamam seninle.

In Deutschland haben wir keinen König!
Höchstens den SprucH: wir wollen unsern alten Kaiser Wilhelm wiederhab'n.

Meines Wissens kann man im deutschen Recht nur Personen beleidigen.
Für alle anderen gibt es andere Worte und Paragrafen.

Aber im Prinzip ist es ein bisschen Wortklauberei.

Aber um mal bei denem Beispiel/Gleichnis zu bleiben:
Gott braucht man nicht wirklich beschützen.
Und wen Gott straft, das wird er wohl doch am Ende selbst entscheiden.
 
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