beren
Well-Known Member
An der Diskussion in diesem Thread wollte ich mich eigentlich nicht beteiligen, aber der Entzug der Staatsbürgerschaft ist fast nicht möglich. Diese wurde soweit ich weiß noch nicht einmal diesem Österreicher der vor 70 Jahren hier regiert hat entzogen.
Doch natürlich kann diese entzogen werden, auch wenn es gg Menschenrechte oder andere ähnliche Rechte verstößt. Da die Person davor eh eine andere Staatsbürgerschaft hatte und somit zurück könnte wenn er wollte. Bei zuvor Staatenlosen ist das glaub anders...
Soweit ich weiß.