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Mein_Ingomann
Guest
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?
Eine solche Regelung kann ja nur ein Gesetz sein -und das würde auch vor dem BVerfG. landen. Die Abwägung zweier bestehender Rechtsgrundsätze: Religionsfreiheit und/oder körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen kann das BVerfG. aber auch jetzt schon treffen.
und bis dahin sollen alle mit der Rechtsunsicherheit leben? Das kann doch nicht ihr Ernst sein. Es muss sofort ne Regelung her, in der definiert wird, unter welchen Bedingungen der Eingriff straflos erfolgen kann. Die kann dann ja vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden, wenn sich ein Kläger findet.
Eine solche Regelung kann ja nur ein Gesetz sein -und das würde auch vor dem BVerfG. landen. Die Abwägung zweier bestehender Rechtsgrundsätze: Religionsfreiheit und/oder körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen kann das BVerfG. aber auch jetzt schon treffen.