ich hab vergeblich versucht die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen...also als 2. die türkische, da ich Deutsch bin. Naja auf dem Papier eben...ansonsten bin ich Mischling.... und möchte nun eben länger in der Türkei bleiben.... ist aber mega Papierkrieg....
die 2. Staatsbürgerschaft wurde mir verweigert..... nun sagte man mir aber, wenn meine Mutter ( die Türkin ist, aber die deutsche Staatsbürgerschaft hat), erst NACH meiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, hätte ich automatisch Anrecht auf die Türkische???
Ist das richtig?? :icon_eyecrazy:
die 2. Staatsbürgerschaft wurde mir verweigert..... nun sagte man mir aber, wenn meine Mutter ( die Türkin ist, aber die deutsche Staatsbürgerschaft hat), erst NACH meiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, hätte ich automatisch Anrecht auf die Türkische???
Ist das richtig?? :icon_eyecrazy: