doppelte Staatsbürgerschaft

Sabine

Well-Known Member
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

anscheinend ja doch ,warum muss man sonst strafgeld zahlen ??

Es steht zumindest nirgends geschrieben, daß man gezwungen wird, das Kind anzumelden. Man kann´s ja auch einfach vergessen :wink:

Das ist übrigens der Wortlaut, den das Konsulat verwendet. Scheint schon uralt zu sein, da vom Jahr 2000 und von DM die Rede ist.:
------
Geburt und Eintragung ins Personenstandsregister

Vorzulegende Dokumente bei der Eintragung des Kindes ins Personenstandsregister:

Personalausweise beider Elternteile,
Geburtsurkunde des Kindes im Original,
Heiratsurkunde,
Reisepässe beider Elternteile,
2 Lichtbilder.

Wenn das Kind in den Reisepass der Mutter eingetragen wird, muss der Vater, wenn das Kind in den Reisepass des Vaters eingetragen wird, muss die Mutter, persönlich zum Generalkonsulat gehen. (Neugeborene müssen nicht zum Konsulat mitgenommen werden.)

Neugeborene müssen innerhalb eines Monats beim Generalkonsulat angemeldet werden. Wenn die Frist zur Anmeldung von einem Monat überschritten wird, wird eine Verspätungsgebühr erhoben (für das Jahr 2000 3 DM).
Sollte die Geburt vor der Eheschließung oder vor Vollendung einer Frist von 300 Tagen nach der Eheschließung erfolgt sein, müssen beide Elternteile zusammen zum Konsulat gehen. Sollte das Kind auf der Geburtsurkunde als unehelich eingetragen worden sein, muss dieser Eintrag vorher vom Standesamt korrigiert werden.

Sollte das Kind in den ersten 300 Tagen nach der Scheidung zur Welt kommen, wird es als ein eheliches Kind eingetragen und wird unter dem Familiennamen des geschiedenen Ehemannes ins Personenstandsregister eingetragen. Der geschiedene Ehemann kann zwecks Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes Klage einreichen.

Bei Anerkennung des Kindes durch den Vater müssen beide Elternteile zusammen im Konsulat erscheinen.


Erneuerung des Personalausweises
Über 15 Jahre:

Die Person muss persönlich zum Generalkonsulat gehen, mit
Personalausweis,
Reisepass,
4 Lichtbildern.

Für Personen unter 15 Jahren kann die Mutter oder der Vater beim Konsulat vorstellig werden; bei Kindern zwischen 15-18 Jahren besteht persönliche Erscheinungspflicht.
Bei der Erstanmeldung muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.


Wenn der Personalausweis abhanden gekommen ist, muss die betroffene Person mit folgenden Dokumenten persönlich zum Generalkonsulat gehen:

Mit dem Ausweis einer Person aus der Familie,
mit dem eigenen Reisepass (wenn der Reisepass nicht vorhanden ist oder ebenfalls abhanden gekommen ist, muss eine andere, mit Lichtbild versehene Urkunde vorgelegt werden; außerdem ist ein Verlustschein über den Reisepass vorzulegen),
mit 3 Lichtbildern.
 

DonAtilla

Well-Known Member
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

Hat hier noch keiner vom in Deutschland gültigen Abstammungsrecht gehört?

Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das Abstammungsprinzip

"Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.

Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören."


Das und nichts anderes ist die Wahrheit. Nur die deutschen Behörden stellen sich absichtlich dumm und wollen einem nicht helfen weil man irgendwie speziell in D so ein gewaltiges ideeologisches Problem mit der doppelten Staatsbürgerschaft hat. In Frankreich und Niederlande sind die Behörden nichts so ätzend stur. Und komischerweise - Leute wie die Altintops oder Nuri Sahin haben auch weiterhin beide Pässe - seltsam, bei den Fussballern geht das immer irgendwie (Dreckskorruption) auch wenn sie keine Mischlinge sind. Ich finde, wir "Mischlinge" haben auf jeden Fall ein Anrecht auf die doppelte Staatsbürgerschaft, in diesem Zusammenhang möchte ich mal das Argument einer USerin aus einem anderen Forum zitieren:

"Und habe erst dadurch erfahren, dass es für Mischlinge eine Sonderregelung gibt, denn: da in Deutschland ius sanguinis gilt, gibt es für Mischlinge eine Sonderregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft - wenn eines der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen ausländischen Pass hatte, gelten die Kinder als halbdeutsch, denn nach deutscher Vorstellung besteht ihr Blut dann aus deutschem und ausländischen Blut. Hatte der ursprünglich fremde Elternteil dagegen schon einen deutschen Pass, gelten die Kinder ausschließlich als deutsch.
Das ist nicht doppelmoralisch, sondern nach deutschem Blutrecht nur konsequent.
Mischlingen die doppelte Staatsbürgerschaft zu verbieten, wäre als würde man jemandem verbieten, mit einem Teil seiner Familie Kontakt zu haben und ihn dazu zwingen, eine seiner Hälften zu verleugnen."


War auch mal um Konsulat in Nürnberg und hatte eine kleine Diskussion deswegen. Der Beamte wollte alle Schuld auf die bösen deutschen Behörden abwälzen, was ich ihm so in der Form auch nicht geglaubt hab.
Als ich ihn übrigens damit konfrontierte wie es denn sein kann dass dann Vollblut-Türken wie eben z.B. Nuri Sahin und die Altintops dann beide haben können - er konnte nicht drauf antworten und wirkte recht verlegen.
Im Zusammenhang mit der doppelten Staatsbürgerschaft wird man doch nur belogen von den Behörden
 

Sabine

Well-Known Member
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

Hat hier noch keiner vom in Deutschland gültigen Abstammungsrecht gehört?

Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das Abstammungsprinzip

"Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.

Wissen wir alles.

Dafür muß die Geburt aber auch entsprechend gemeldet sein und viele machen das nicht.

Unsere Tochter hat nur theoretisch 2 Staatsbürgerschaften. In Deutschland ist sie geboren und natürlich auch gemeldet, aber beim türkischen Konsulat (wegen türkischem Papa) waren wir immer noch nicht. Sie hat also nur den deutschen Paß und solange sie nicht "offiziell" bei den türkischen Behörden gemeldet ist, wird sich daran auch nichts ändern.

Mich hat keiner belogen; mir wurde bei Geburt meiner Tochter gleich auf dem Standesamt erzählt, daß sie die Möglichkeit auf 2 STBs hat, wenn wir sie beim Konsulat auch anmelden. Aber auch wenn es keiner sagt, hat man genug Möglichkeiten sich entsprechend zu informieren.

Liegt dann warscheinlich an Euren Eltern, wenn die da was verpennt haben :redface:
 

DonAtilla

Well-Known Member
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

Wissen wir alles.

Dafür muß die Geburt aber auch entsprechend gemeldet sein und viele machen das nicht.

Unsere Tochter hat nur theoretisch 2 Staatsbürgerschaften. In Deutschland ist sie geboren und natürlich auch gemeldet, aber beim türkischen Konsulat (wegen türkischem Papa) waren wir immer noch nicht. Sie hat also nur den deutschen Paß und solange sie nicht "offiziell" bei den türkischen Behörden gemeldet ist, wird sich daran auch nichts ändern.

Mich hat keiner belogen; mir wurde bei Geburt meiner Tochter gleich auf dem Standesamt erzählt, daß sie die Möglichkeit auf 2 STBs hat, wenn wir sie beim Konsulat auch anmelden. Aber auch wenn es keiner sagt, hat man genug Möglichkeiten sich entsprechend zu informieren.

Liegt dann warscheinlich an Euren Eltern, wenn die da was verpennt haben :redface:

Also ich weiß nicht, bisher wurde ich nur von den türkischen & deutschen Behörden hin und hergeschickt. Fakt ist aber, dass in D die doppelte Staatsbürgerschaft ungern gesehen wird, warum auch immer. (Speziell in Fall von uns "Mischlingen" sollte das selbstverständlich sein)
Am unqualifiziertesten war auf jeden Fall die Aussage im Konsulat, dass jegliche Schuld bei den Deutschen liege. z.B. hat er nichts davon gesagt "Deine Eltern hätten dich halt nur anmelden müßen". Viele Beamte machen ihre arbeit schlicht und ergreifend scheisse, sorry.
 

Snoozi

Member
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo meine Lieben,
meine Mutter hat mich damals bei der Geburt nicht dem türkischen Konsulat gemeldet. 2004 habe ich versucht die türkische Staatsbürgerschaft zu bekommen.. wurde aber abgelehnt. Mein Vater ist deutscher und meine Mutter türkin. Vor zwei Wochen bin ich wieder auf das türkische Konsulat hin und habe nochmals einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft gemacht. (Sakli Nüfus)
mustte eine Strafe von glaub ich 30 Euro zahlen. Kann aber auch mehr gewesen sein. :)
Ich musste mich komplett neu anmelden. Meine Schwester hat zeitgleich mit mir 2004 einen Antrag gestellt. Bei ihr wurde er genehmigt bei mir nicht.
Jetzt hoffe ich, dass es diesmal klappt.
Ist doch mein Recht oder nicht? Kann mir jemand sagen, wielange es dauert bis ich da bescheid bekomme? Warte quasi auf Antwort aus Ankara.
 

Snoozi

Member
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

sooooooo.... ich habe nun auch die türkische staatsbürgerschaft. :)
darf meine deutsche behalten.
 
A

Altinoluk2010

Guest
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

sooooooo.... ich habe nun auch die türkische staatsbürgerschaft. :)
darf meine deutsche behalten.

Glückwunsch!! Nach derzeit gültigem D Recht ist die doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Jahr 2000 nicht mehr erlaubt.
Wie Du es geschafft hast auch die deutsche zu behalten teile doch mal Allen mit, denn es gibt sicherlich Einige denen Deine Tipps helfen können.
Ich habe vor 2000 beantragt und da war es noch kein Problem. Es ging schnell.
Nun hast Du 2 fache Vorteile in mancher Hinsicht aber auch 2fache Verantwortung.
Übrigens kann man für Vergehen die man in einem der beiden Länder verschuldet, sogar in beiden Ländern zur Rechenschaft gezogen werden.
Und ein Schutz vor Auslieferung (im Vergensfall) besteht auch nicht mehr.
Also benimm Dich!!!:wink:
 

DonAtilla

Well-Known Member
AW: doppelte Staatsbürgerschaft

Glückwunsch!! Nach derzeit gültigem D Recht ist die doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Jahr 2000 nicht mehr erlaubt.
Wie Du es geschafft hast auch die deutsche zu behalten teile doch mal Allen mit, denn es gibt sicherlich Einige denen Deine Tipps helfen können.
Ich habe vor 2000 beantragt und da war es noch kein Problem. Es ging schnell.
Nun hast Du 2 fache Vorteile in mancher Hinsicht aber auch 2fache Verantwortung.
Übrigens kann man für Vergehen die man in einem der beiden Länder verschuldet, sogar in beiden Ländern zur Rechenschaft gezogen werden.
Und ein Schutz vor Auslieferung (im Vergensfall) besteht auch nicht mehr.
Also benimm Dich!!!:wink:

Sie ist ebenso wie ich, halb-türkisch, halb-deutsch. Also hat sie nach dem deutschen Abstammungsrecht sehr wohl ein Anrecht auf beide Pässe, ohne einen abgeben zu müßen.
 
Top