Ehegattennachzug A1-Sprachtest

Doris

Well-Known Member
Manchmal kann man an der Rechtsprechung verzweifeln. Wenn ein Deutscher über viele Jahre mit einer Ausländerin verheiratet ist und auch noch viele Jahre im Land der Ausländerin gelebt hat, dann kam es sich doch nicht um eine Scheinehe handeln, gegen die der Staat eingreifen darf.

Wenn der Deutsche mit seiner ausländischen Frau in Deutschland leben will, dann soll man sie lassen. Der Staat hat sich da nicht einzumischen.

Wenn Leyla eines Tages Deutsche werden will, dann ist ein Deutschtest angemessen.
 
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alterali

Well-Known Member
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html
Mit Hinweis auf zwei Urteile!


http://www.berlin.verband-binationa.../berlin/Vortrag_Swenja_Bandelow_Juni_2016.pdf

"Aber auch im dem Fall, in dem es dem nachziehenden Ehegatten trotz ernsthafter Bemühungen von einem Zeitraum von einem Jahr nicht gelungen ist, das erforderliche Sprachniveau zu erlangen, soll ein Härtefall vorliegen (BT-Drs. 18/5420.26). Beispiele hierfür wären etwa der Gesundheitszustand des nachziehenden Ehe-gatten, seine intellektuellen Fähigkeiten, die Erreichbarkeit von Sprachkursen oder die tatsächliche Verfügbarkeit eines Sprachlernangebots. "
 
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