Manchmal kann man an der Rechtsprechung verzweifeln. Wenn ein Deutscher über viele Jahre mit einer Ausländerin verheiratet ist und auch noch viele Jahre im Land der Ausländerin gelebt hat, dann kam es sich doch nicht um eine Scheinehe handeln, gegen die der Staat eingreifen darf.
Wenn der Deutsche mit seiner ausländischen Frau in Deutschland leben will, dann soll man sie lassen. Der Staat hat sich da nicht einzumischen.
Wenn Leyla eines Tages Deutsche werden will, dann ist ein Deutschtest angemessen.