AKP droht Verbot
Das türkische Verfassungsgericht wird sich mit dem Verbotsantrag gegen die religiös-konservative Partei von Ministerpräsidenten Erdogan befassen.
Nach einem Verbotsantrag des Generalstaatsanwalts Abdurrahman Yalcinkaya wird das Verfassungsgericht jetzt untersuchen, ob der Regierungschef und seine Partei islamistische Pläne für die Türkei hegen und die Trennung von Staat und Religion aushebeln wollen. Mit Unverständnis auf das Verfahren reagierte die Europäische Union. Es wird befürchtet, dass die Reformpläne von Erdogan nun ersteinmal für Monate ins Stocken geraten werden.
Die Landeswährung und auch der türkische Aktienmarkt gaben bereits kräftig nach. Führende türkische Zivilorganisationen, darunter Gewerkschaften und Arbeitgeber, hatten in einer gemeinsamen Erklärung vor einer weiteren Polarisierung der politischen Lager gewarnt. Ohne Kompromiss seien die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität des Landes bedroht, lautet ihr eindringlicher Appell.
Der Generalstaatsanwalts forderte in seinem Antrag vom 14. März unter anderem ein fünfjähriges Berufsverbot für 71 Politiker, darunter auch Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan. Der Generalstaatsanwalt wirft der AKP, der «Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung» vor, ein «Kristallisationspunkt antisäkularer Aktivitäten» zu sein. Die Partei wolle ein Gesellschaftsmodell errichten, in dessen Mittelpunkt die Religion stehe.
Das oberste türkische Gericht hat bereits 1998 und 2001 Parteien verboten, nämlich die Wohlfahrtspartei und die Tugendpartei, die als radikalere Vorgänger der AKP gelten. Im Fall eines Verbots der AKP könnten die Abgeordneten sich unter dem Banner einer neu gegründeten Partei wieder versammeln.
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