"Einladung"

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alsadaha

Guest
Gerade hat mein Mann mir erzählt, dass er den Sohn eines früheren Arbeitskollegen aus der Türkei "einladen" möchte und fragte mich, wass er dafür tun müsse.

Dieser Sohn soll nicht bei uns wohnen, sondern bei seiner türkischen Freundin irgendwo in Deutschland. Mein Mann soll ihm "nur" auf dem Weg nach D behilflich sein.

Ich erklärte meinem Mann (wobei ich eigentlich dachte, dass er das weiss), dass das keine "Einladung" im eigentlichen Sinne sei, sondern man eine Verpflichtungserklärung unterschreibt und für all die Folgekosten aufkommen muss wie Abschiebung etc, wenn dieser Freundessohn Deutschland anschliessend nicht freiwillig wieder verlässt.
Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass diese Gefahr besteht.

Mein Mann kann sehr stur sein, wenn er sich etwas in den Kopf gesetzt hat- da hilft es auch nicht mehr, mit Engelszungen auf ihn einzureden.:-?
Ich appellierte daran, an seine Familie, mich und unseren Sohn, zu denken, und dass er unsere ganze Zukunft verbaut, wenn dieser Typ Deutschland anschliessend nicht verlässt.:roll:

Male ich den Teufel an die Wand, übertreibe masslos, oder ist es wirklich so schlimm, wie ich es mir vorstelle?

Er hat mir wenigstens versprochen, sich heute Abend etwas im Internet darüber zu belesen. Aber ich kenne ihn, seine Entscheidung steht sicher schon, vor allem, da er extrem hilfsbereit ist, und dieser Ex- Arbeitskollege hat ihn nunmal um Hilfe gebeten...

Mein Mann argumentiert auch, dass eine türkische Freundin von uns ständig jemanden einladen würde und noch nie schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Sicher hat sie aber niemanden eingeladen, der noch so jung ist und hier seine Freundin besuchen will. Ich frage mich auch, warum diese Menschen, die er hier besuchen will, nicht selber einladen dürfen.
Unsere Freundin, die selber schon eingeladen hat, kann auch mit eigener Firma und eigenem Haus bürgen, über all sowas verfügen wir nicht.

Kann überhaupt jeder einladen? Oder muss man gewisse finanzielle Sicherheiten bieten können?

Ich bin Euch jetzt schon dankbar für Eure Antworten.
 

babe78

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AW: "Einladung"

kann deine bedenken verstehen alsadaha, vor allem weil du den jungen mann auch nicht kennst geschweige dir ein bild von ihm machen kannst.

einladen kann grundsätzlich jeder, allerdings müssen gewisse kriterein erfüllt sein. ich musste z.B. gehaltsbescheinung vorlegen, mietvertrag und denen quasi darlegen, dass ich in der lage bin für den besuch zu sorgen.

meinen freund kenne ich allerdings 4 jahre und da kam nie der gedanke, es nicht zu tun. allerdings für fremde personen? sollte er tatsächlich abtauchen, habt ihr ein problem. kann sein, dass der arbeitskollege sich bessere chancen ausrechnet durch deinen mann.

hoffe trotzdem du kannst ihm zumindest nochmal nahe legen, WAS das für euch bedeutet. das er hilfsbereit ist, finde ich gut, aber kann man auch schnell ausnutzen.

LG babe
 

Lari77

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AW: "Einladung"

Macht soetwas nur wenn ihr 100 % vertrauen habt dein Mann mag warscheinlich nicht absagen um nicht blöd dazustehen. Zumal ihr wenn es schief geht so leicht keine einladungen mehr vergeben könnt dann z.B. Für wichtige Mitgleider der Familie ect.

Wir haben damals für Familie jemanden eingalden und er ist abgehauen untergetaucht mein ex-mann hat ihn auf gespürt und persöhnlich in Flieger sezten müssen.

Bedenkt auch das ihr für seine Arzt kosten aufkomen müßt wenn er z.B. einen UInfall hat ectr oder ein Prügelei anfängt für die Kosten.


LG Lari
 
V

vorzimmerdame

Guest
AW: "Einladung"

du bürgst im rahmen der verhältnismäßigkeit (was dir und deiner familie finanziell zumutbar ist). also für abschiebekosten wirst du wohl nicht herangezogen, allerdings - sollte der junge mann krank werden - für arztkosten und das recht schnell und zügig. und das sammelt sich auch zusammen.
 
A

alsadaha

Guest
AW: "Einladung"

Vielen Dank.
Ihr habt mir schon weitere wichtige Argumente geliefert, die ich gar nicht mal bedacht hatte, wie z.B. die Arztkosten, und dass er im ungünstigen Falle nicht mal mehr die eigene Familie einladen könnte.:-?
 

babe78

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AW: "Einladung"

dazu kommt, falls der herr beliebt öffentliche verkehrsmittel ohne fahrschein zu benutzen, jede menge ärger.

genau, also er darf sich quasi gar nichts zu schulden kommen lassen :-?
und was den arzt angeht....das kann schnell teuer werden, sollte ihm was ernsthaftes passieren. es gibt ja noch die krankenversicherung, die der besucher oder einlader abschliessen muss, allerdings wie weit die greift, weiß ich nicht.
 
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