A
alsadaha
Guest
Gerade hat mein Mann mir erzählt, dass er den Sohn eines früheren Arbeitskollegen aus der Türkei "einladen" möchte und fragte mich, wass er dafür tun müsse.
Dieser Sohn soll nicht bei uns wohnen, sondern bei seiner türkischen Freundin irgendwo in Deutschland. Mein Mann soll ihm "nur" auf dem Weg nach D behilflich sein.
Ich erklärte meinem Mann (wobei ich eigentlich dachte, dass er das weiss), dass das keine "Einladung" im eigentlichen Sinne sei, sondern man eine Verpflichtungserklärung unterschreibt und für all die Folgekosten aufkommen muss wie Abschiebung etc, wenn dieser Freundessohn Deutschland anschliessend nicht freiwillig wieder verlässt.
Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass diese Gefahr besteht.
Mein Mann kann sehr stur sein, wenn er sich etwas in den Kopf gesetzt hat- da hilft es auch nicht mehr, mit Engelszungen auf ihn einzureden.:-?
Ich appellierte daran, an seine Familie, mich und unseren Sohn, zu denken, und dass er unsere ganze Zukunft verbaut, wenn dieser Typ Deutschland anschliessend nicht verlässt.:roll:
Male ich den Teufel an die Wand, übertreibe masslos, oder ist es wirklich so schlimm, wie ich es mir vorstelle?
Er hat mir wenigstens versprochen, sich heute Abend etwas im Internet darüber zu belesen. Aber ich kenne ihn, seine Entscheidung steht sicher schon, vor allem, da er extrem hilfsbereit ist, und dieser Ex- Arbeitskollege hat ihn nunmal um Hilfe gebeten...
Mein Mann argumentiert auch, dass eine türkische Freundin von uns ständig jemanden einladen würde und noch nie schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Sicher hat sie aber niemanden eingeladen, der noch so jung ist und hier seine Freundin besuchen will. Ich frage mich auch, warum diese Menschen, die er hier besuchen will, nicht selber einladen dürfen.
Unsere Freundin, die selber schon eingeladen hat, kann auch mit eigener Firma und eigenem Haus bürgen, über all sowas verfügen wir nicht.
Kann überhaupt jeder einladen? Oder muss man gewisse finanzielle Sicherheiten bieten können?
Ich bin Euch jetzt schon dankbar für Eure Antworten.
Dieser Sohn soll nicht bei uns wohnen, sondern bei seiner türkischen Freundin irgendwo in Deutschland. Mein Mann soll ihm "nur" auf dem Weg nach D behilflich sein.
Ich erklärte meinem Mann (wobei ich eigentlich dachte, dass er das weiss), dass das keine "Einladung" im eigentlichen Sinne sei, sondern man eine Verpflichtungserklärung unterschreibt und für all die Folgekosten aufkommen muss wie Abschiebung etc, wenn dieser Freundessohn Deutschland anschliessend nicht freiwillig wieder verlässt.
Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass diese Gefahr besteht.
Mein Mann kann sehr stur sein, wenn er sich etwas in den Kopf gesetzt hat- da hilft es auch nicht mehr, mit Engelszungen auf ihn einzureden.:-?
Ich appellierte daran, an seine Familie, mich und unseren Sohn, zu denken, und dass er unsere ganze Zukunft verbaut, wenn dieser Typ Deutschland anschliessend nicht verlässt.:roll:
Male ich den Teufel an die Wand, übertreibe masslos, oder ist es wirklich so schlimm, wie ich es mir vorstelle?
Er hat mir wenigstens versprochen, sich heute Abend etwas im Internet darüber zu belesen. Aber ich kenne ihn, seine Entscheidung steht sicher schon, vor allem, da er extrem hilfsbereit ist, und dieser Ex- Arbeitskollege hat ihn nunmal um Hilfe gebeten...
Mein Mann argumentiert auch, dass eine türkische Freundin von uns ständig jemanden einladen würde und noch nie schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Sicher hat sie aber niemanden eingeladen, der noch so jung ist und hier seine Freundin besuchen will. Ich frage mich auch, warum diese Menschen, die er hier besuchen will, nicht selber einladen dürfen.
Unsere Freundin, die selber schon eingeladen hat, kann auch mit eigener Firma und eigenem Haus bürgen, über all sowas verfügen wir nicht.
Kann überhaupt jeder einladen? Oder muss man gewisse finanzielle Sicherheiten bieten können?
Ich bin Euch jetzt schon dankbar für Eure Antworten.