"Einladung"

sternmiere

New Member
AW: "Einladung"

Gern geschehen!
Als ich Deinen Thread hier las, hab ich meine VE aus 2006 raus gekramt und die wichtigsten Punkte für Dich notiert.
Es ist wirklich eine brandgefährliche Sache, so eine Verpflichtung zu übernehmen und man sollte vorher wirklich alle Aspekte bedenken; schon bei eigenen Verwandten und Freunden. Umso mehr bei den Verwandten anderer Leute...warum lädt dieser Arbeitskollege den Knaben denn um Himmels willen nicht selbst ein?
Toi, toi, toi bei Deiner Überzeugungsarbeit!
 

Sabine

Well-Known Member
AW: "Einladung"

Du schreibst, bei "Sohn eines Arbeitskollegen" wird das eh nichts.
Darf man nur Verwandte einladen, oder warum?

Meine letzte Verpflichtungserklärung ist Ewigkeiten her. Da war noch zu Zeiten meines Ex-Mannes 8)

Ich glaube mich zu erinnern, daß da drin steht "In welchem Verwandschaftsverhältnis stehen sie zu der einzuladenen Person".
Kann aber sein, daß ich mich da irre oder es mittlerweile geändert wurde.
 
A

alsadaha

Guest
AW: "Einladung"

..warum lädt dieser Arbeitskollege den Knaben denn um Himmels willen nicht selbst ein?
Toi, toi, toi bei Deiner Überzeugungsarbeit!

Danke!:wink:

Es ist ein Ex- Arbeitskollege aus den Zeiten, als mein Mann noch in der Türkei gelebt hat, er (mein Mann) ist selber erst vor knapp neun Jahren nach Deutschland gekommen.
Der Ex-Kollege wohnt also selber in der Türkei.
Die Freundin, die der Sohn besuchen will, sei Türkin und könne nicht selber einladen. Warum, weiss ich nicht.:-?



Edit: Meine Erklärung hat sich mit Deinem Posting überschnitten, Sternmiere.:wink:
 

sternmiere

New Member
AW: "Einladung"

Stimmt Sabine, es wird nach der Verwandtschaftsbeziehung gefragt...bei mir wurde "Freund" eingetragen.

Und wenn ich bedenke, was ich über diesen "Freund" im Nachhinein erfahren habe, stehen mir heute nochdie Haare zu Berge. Das war sehr dünnes Eis, auf dem ich mich da bewegt habe.
 
A

alsadaha

Guest
AW: "Einladung"

Und wenn ich bedenke, was ich über diesen "Freund" im Nachhinein erfahren habe, stehen mir heute nochdie Haare zu Berge. Das war sehr dünnes Eis, auf dem ich mich da bewegt habe.

Ich mache mir auch Sorgen darum, dass dieser Sohn sicher noch sehr jung und damit vielleicht auch unreif usw. ist.
Wer weiss, was ihm hier vielleicht alles einfällt.:-?

Der hat bestimmt keine Ahnung davon, welche Verpflichtung wir hier eingehen, und wenn man es ihm oder seinem Vater erklärt, werden sie es eh nicht verstehen.:roll:

Vermutlich hilft nur, Ausreden, warum es nicht geht, anzuwenden, wie Lari sie vorgeschlagen hat (Wohnung zu klein etc).

Aber erstmal muss mein Mann davon überzeugt sein.
 

sternmiere

New Member
AW: "Einladung"

Noch was...in der VE muss auch die Anschrift der Wohnung in der die Unterkunft des Gastes sichergestellt sein würde, angegeben werde.
Würde er denn bei Euch oder bei der Freundin wohnen?

Doch all das mal beiseite geschoben: Hat Dein Mann schon mal die Visa-Info-Seite der Deutschen Botschaft angeschaut?

Und...selbst wenn er sich nicht überzeugen lässt, sämtliche Anforderungen der Ausländerbehörde erfüllt und die VE für diesen Jungen unterzeichnet...in diesem Fall wäre es immer noch mehr als unsicher, ob tatsächlich von der Botschaft das Visum erteilt wird.

Trotzdem hoffe ich für Dich, dass Du dieses Ansinnen doch noch im Keim, und mit den passenden Ausreden dem früheren Arbeitskollegen gegenüber, im Keim ersticken kannst.
 
A

alsadaha

Guest
AW: "Einladung"

Trotzdem hoffe ich für Dich, dass Du dieses Ansinnen doch noch im Keim, und mit den passenden Ausreden dem früheren Arbeitskollegen gegenüber, im Keim ersticken kannst.

Danke schön.

Hast Du über diese Seite von der Deutschen Botschaft einen Link?

Der Mann würde bei der Freundin wohnen, wir kennen ihn ja nicht mal.:-?


Gerade habe ich mit unserer Freundin telefoniert, von der mein Mann sagt, dass sie schon sooo oft jemanden eingeladen hat.

Sie sagt, das stimmt, und sie hätte bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Das waren aber meistens Verwandte ihres Mannes.
Ausserdem konnte sie genügend Wohnraum vorweisen (sie musste den Kaufvertrag vorzeigen), wir hätten aber sicher nicht genügend Wohnraum.
 
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