"Einladung"

Lari77

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AW: "Einladung"

Mach dir vieleicht eine Frageliste und arbeite die mit deinem Mann ab er muß alle Fragen beantworten mit z.B. Folgenden Situationen:

Eingelandener macht ausversehen schramme in neuen Mercedes
Eingelandener wird in Prügelei verwickelt und jemand kommt zu schaden
Eingelandener hält sich an einem anderm Ort auf als bei seiner Gastfamilie dort will ihn die Behörde nämlich auch wissen
Eingelandener verschwindet spurlos


Ihr müßt die ganze Zeit alles im Blick haben
 
A

alsadaha

Guest
AW: "Einladung"

Eingelandener hält sich an einem anderm Ort auf als bei seiner Gastfamilie dort will ihn die Behörde nämlich auch wissen

Meinst Du, das wird auch kontrolliert?

Ich kenne diesen Mann ja nicht mal.

Der Sturkopf meines Mannes hat schon eingesetzt. Ich habe ihn gerade auf der Arbeit angerufen, um ihm schon mal so ein paar "was wäre, wenn das und das passiert"- Punkte zu nennen, da meinte er nur, er ruft diesen Ex-Arbeitskollegen heute Abend mal an...:icon_eyecrazy: wahrscheinlich nur, um sich bestätigen zu lassen, dass das doch ein ganz ganz lieber Sohn ist und er ganz sicher in die Türkei zurückkehren möchte.:roll:
 

Lari77

Active Member
AW: "Einladung"

Meinst Du, das wird auch kontrolliert?

Ich kenne diesen Mann ja nicht mal.

Der Sturkopf meines Mannes hat schon eingesetzt. Ich habe ihn gerade auf der Arbeit angerufen, um ihm schon mal so ein paar "was wäre, wenn das und das passiert"- Punkte zu nennen, da meinte er nur, er ruft diesen Ex-Arbeitskollegen heute Abend mal an...:icon_eyecrazy: wahrscheinlich nur, um sich bestätigen zu lassen, dass das doch ein ganz ganz lieber Sohn ist und er ganz sicher in die Türkei zurückkehren möchte.:roll:


Ich glaube nicht das es kontroliert wird aber wenn etwas passiert dann gibs vieleicht ärger ich weiß nicht genau.

Nunja und dein man wird warscheinlich schon signaliesiert haben das es klappt und kann jetzt kaum sagen er vertraue ihm nicht. Ich glaube er ist in einer zwickmühle
 
A

alsadaha

Guest
AW: "Einladung"

Nunja und dein man wird warscheinlich schon signaliesiert haben das es klappt und kann jetzt kaum sagen er vertraue ihm nicht. Ich glaube er ist in einer zwickmühle

Ich vermute auch, dass genau das seine Gedanken sein werden.

Und wenn er das jetzt einmal machen sollte, wird sich das in der Türkei sicher rumsprechen und die nächsten Anfragen lassen nicht lange auf sich warten.:icon_eyecrazy:
 

Lari77

Active Member
AW: "Einladung"

Ich vermute auch, dass genau das seine Gedanken sein werden.

Und wenn er das jetzt einmal machen sollte, wird sich das in der Türkei sicher rumsprechen und die nächsten Anfragen lassen nicht lange auf sich warten.:icon_eyecrazy:

Du müßtest es versuchen mit

"sag ihm es geht momentan nicht wegen Papiere fehlen und Wohnung zu klein" (auch ein kreterium bei der behörde)cte.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: "Einladung"

Alsadaha,

was wollt ihr denn in die Einladung schreiben, wen ihr einladet ?? Wenn da z.B. steht "Sohn eines Arbeitskollegen", dann wird das sowieso garantiert nichts. Er ist ja noch nicht mal mit Euch verwandt.

Ob, kontrolliert wird, ob er letztendlich wirklich bei Euch wohnt, glaube ich eher nicht, aber er muß sich auf jeden Fall bei seiner Ankunft einmal beim Ausländeramt melden, soweit ich weiß, und das wäre ja dann bei Euch vor Ort, da die Einladung von Eurer Behörde ausgestellt wurde. Wohin er danach entschwindet, wird vermutlich nicht weiter verfolgt.

Ich kann mir gut vorstellen, daß Dein Mann nicht nein sagen kann, wenn er um einen "Gefallen" gebeten wird (meiner ist nämlich auch so einer :-?) aber dieser "Gefallen" kann für Euch ganz schön teuer werden. Anders als Vorzimmerdame meine ich nämlich, daß Ihr sehr wohl an den evtl. Abschiebekosten beteiligt werden könnt.

Ich drücke die Daumen, daß Du Deinen Göttergatten von diesem Vorhaben noch abbringen kannst !! Solange es in der Familie bleibt habe ich bei sowas ja gar nichts dagegen, aber ich würde im Leben niemals eine wildfremde unbekannte Person einlagen :shock:

Lieben Gruß, Sabine
 

sternmiere

New Member
AW: "Einladung"

Mit der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung übernimmt der Unterzeichnende:

-die Erstattungsämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt)
-umfasst auch die Ausreisekosten(z.B. Flugticket) sowie die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung z.B. Abschiebung. Dazu gehören z.B. Beförderungs- und Reisekosten bis zum ausländischen Zielort incl. ev. notwendiger Begleiterkosten (Übersetzungskosten, Verpflegungs- und Haftkosten).
Strafbar sind z.B. vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Verprlichtungserklärung und werden u.U. mit Freiheitsstrafe bis zun drei Jahren geahndet.
 
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