Ob letzteres so klug war mag ich gleichfalls wie
@beren bezweifeln.
Bei Pflichtbeiträgen wir nur der Arbeitnehmeranteil erstattet, der Arbeitgeberanteil ist nicht Erstsattungsfähig.
Für türkische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einen EU-Mitgliedsstaat verlegen, besteht seit dem 1. Juli 2003 kein Anspruch mehr auf Beitragserstattung. Bei einer Rückkehr in die Türkei kann also Beitragserstattung beantragt werden.
Und meinst du denn, dass dann irgendwer eine solche Person, die sich ihre wohlverdienten Rentenansprüche gemäß bilateraler Vereienbarungen auszahlen lassen und nach einem Jahr dann auch erhalten hat zwingen kann, sich in einem bestimmten Land aufzuhalten/ festsetzen zu lassen? Kann so eine Person nicht eine bspw. Reise in die Niederlande, eine Immobilie in einem Land der Wahl, in dem es legal ist, erwerben? Selbsständige Tätigkeiten ausüben? Davon mal abgesehen sind die meisten Personen, die davon betroffen sind auch in einer Postion, sich ein kleines Eigenheim in der Türkei über die Jahre erarbeitet zu haben und die Situationen in der Türkei haben sich in vielen Bereichen nun ja auch mittlerweile verbessert...so weit bekannt.
Das kann man dann noch mal sehr ausweiten, glaube ich...bishin zu Dokumente verlegen und gen EU "marschieren"
...sorry, das ziehmt sich nicht für Türken?!
Fazit:
Ich kann in diesem Zusammenhang nur wieder berichten, dass diese Doku im öffentlich-rechtlichem TV (ich glaube es war NDR) sehr aufschlussreich und im Ergebnis die Aussage hatte, wer sich seine Rente monatlich in Deutschland auszahlen ließe anstatt sich diese Gesamt auszahlen zu lassen, die schlechtere Wahl treffe.
Natürlich soll es auch Menschen geben, für die die Türkei keine Alternative zu einem Lebensende in Deutschland sein soll, bzw. einer "Horror-Vorstellung" gleich kommt...warum auch immer, will ich nicht weiter evaluieren^^
Muss jeder selbst wissen.
Da können noch so geschätzte Personen viele eine andere (empirische) Meinung vertreten - der Bericht ( leider weiß ich den Titel nicht mehr) legte diese Fakten und Fallbeispiele vor