Almancali
Well-Known Member
Theoretisch richtig! Aber!Ich meine es bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone mal einen Kindergarten zu streichen oder in Grünanlagen und Wald Müll aufzusammeln.
Für den ELO (Erwerbslosen) ist das schon eine Zumutung. Man könnte daher auch den Mindestlohn zahlen und die Beiträge zur Kranken-, Sozial-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit hätte der ELO zumindest eine Perspektive, einen bezahlten Job und letztendlich etwas für seine Rente getan.
Zudem sind 1€ Jobs (AGH/MAE) auch nur ein nachrangiges Mittel, um ELO's in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Weiterhin sind die Anforderungen des §15 SGB2 (als Beispiel) sehr hoch gesetzt. Der Sachbearbeiter muss hier eine wasserdichte Ermessensgrundlage liefern. Sonst wäre das vor dem SG angreifbar.
Und da haben schon zahlreiche ELO's beim Sozialgericht recht bekommen und aus einer AGH/MAE wurde schnell ein Arbeitsverhältnis, wo das Jobcenter schnell Kohle nachzahlen musste.