Frage zur Sozialhilfe.

Kedi08

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Ach Sozialhilfe, jetzt verstehe ich, was Du mit Einkommen meinst (ich gehe in Richtung Steuerrecht, da ist das Wort nicht definiert). Es gab mal die Praxis, Kindergeld als Einkommen auf die Sozialhilfe anzurechnen. Das wurde schon 2007, glaube ich, gekippt. Es darf aber nur dann nicht zur Schmälerung der Sozialhilfe angerechnet werden, wenn die Eltern das Geld auch wirklich komplett für das Kind einsetzten. Darum wird es bei der Schulung gegangen sein?
So eine Regelung kann man aber nicht als Rechtsanspruch des Kindes umdeuten. Der Rechtsanspruch auf Kindergeld wird für den Normalfall in § 62 EStG und für die Ausnahmen in § 1 I BKGG jemandem "für Kinder" zugesprochen, nicht den Kindern.
Große Kulleraugen: natürlich Sozialrecht, um nichts anderes ging es hier die letzten Seiten....aber ich merke schon, hier treffen zwei Fachidioten aus verschiedenen Gebieten aufeinander (lach). Das mit der Anrechnung wurde nicht in 2007 gekippt, im Gegenteil. Wo immer du diese Info her hast...no no. Soweit ich weiß, hat sich das Bundessozialgericht damit mal beschäftigen müssen, aber es gibt noch kein gegenteiliges Urteil. Die Anrechnung erfolgt bei dem Kind, wenn das "Einkommen" den Bedarf übersteigt, wird der Rest bei den Eltern angerechnet. Ich war übrigens auch nicht nur zu einer Schulung. Ich habe gerade eine dreijährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen, der Abschlusslehrgang bestand aus 11 Wochen brainstorming an der Verwaltungsakademie, tja und wie gesagt u.a. natürlich auch Praxis in der Arge. Sozialrecht ist natürlich nur ein Teilgebiet des Berufsbildes. Aber jetzt weiß ich ja wenigstens vor wem ich mich hüten muss, wenn ich meinen Kaffee mal wieder schwarz trinken will...Vielleicht sollten wir einen Beratungs-Thread eröffnen? Habe hier auch schon zum Thema Arbeitsrecht und Melderecht geklugscheissert...
 
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olgunbay

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Da haben die Herren und Frauen Rechtsanwälte möglicherweise etwas dagegen!
 
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olgunbay

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Seit 01.07.2008 existiert das "Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen"

Deshalb
 

Kedi08

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Auweia, da hab ich ja was gesagt....das sollte auch nur ein Scherz sein von mir. Wie gesagt, ich stehe gerne mit einem Tipp zur Seite, aber ich habe in meinen Beiträgen auch immer wieder auf die entsprechenden öffentlichen Stellen hingewiesen, an die man sich wenden kann. Vielen ist ja allein damit schon geholfen, wenn sie wissen, wo es rechtsverbindliche Antworten gibt. Denn für die Rechtsverbindlichkeit kann, darf und will ich keine Verantwortung übernehmen. Man siehe an meiner Diskussionsrunde mit TheCore, wie schnell das in die Hose gehen kann. Aber ein bisschen Klugscheissern ist doch erlaubt, oder? :mrgreen:
 
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olgunbay

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Ups, Sorry Alkim

Heute heißt es anders!

Hier ist es aktuell abzufragen
http://bundesrecht.juris.de/rdg/

Sorry, es ist offensichtlich am 01.07.2008 in Kraft getreten!

Der §3, §6 und § 20 ist zu beachten!

Viel Spaß
 

Kedi08

Active Member
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Ups, Sorry Alkim

Heute heißt es anders!

Hier ist es aktuell abzufragen
http://bundesrecht.juris.de/rdg/

Sorry, es ist offensichtlich am 01.07.2008 in Kraft getreten!

Der §3, §6 und § 20 ist zu beachten!

Viel Spaß
Holla, du bist ja spitze...ich muss immer warten, bis wir die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorliegen haben. Aber ich komme aus der Nummer noch anders raus:
-Ich bin hier nicht während meiner Dienstzeit tätig (außer ich missbrauche mal wieder den Dienst-Server, hehe)
-Während meiner Dienstzeit handle ich ausschließlich für die Behörde, bei der ich angestellt und durch Eid verpflichtet bin
-Behörde ist der Bürgermeister, in dessen Auftrag in handle
-Die Gebietshoheit meines Bürgermeisters reicht im Leben nicht über dieses Forum (inkl. Türkei, das wärs noch...)

Ich finds gut, dass ihr sowas rechtzeitig ausbremst. Theoretisch kann ja jeder hier behaupten, dass er vom Fach ist. Wer will das kontrollieren?
 
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