"Gericht will Immunität Ramelows aufheben"

TheCore

Moderator
Das Verfahren wird nicht "gegen einen Strafbefehl eingestellt" (Zeit Online). Offenbar wurde ein Strafbefehl erlassen. Der entspricht dann einem Urteil im vereinfachten Strafbefehlsverfahren, also gerade keiner Einstellung. Dagegen kann man Rechtsmittel (SPON) einlegen, nämlich Einspruch gegen den Strafbefehl als solchen und Beschwerde (Zeit Online) z.B. gegen die Kostenentscheidung. Gestern Abend hat mich noch beschäftigt, ob die Aufhebung der Immunität nur für die Kostenentscheidung überhaupt erforderlich ist. Natürlich wird aber das Verfahren durch jedes Rechtsmittel fortgesetzt. Das ist trotz des etwas unklaren Art. 55 Thüringer Landesverfassung jedenfalls eine Beschränkung der persönlichen Freiheit des Abgeordneten:

(2) Abgeordnete dürfen wegen einer mit Strafe bedroh-
ten Handlung nur mit Zustimmung des Landtags zur
Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei
denn, dass sie bei der Begehung der Tat oder im Laufe
des folgenden Tages festgenommen werden. Die Zu-
stimmung ist auch für jede andere Beschränkung der
persönlichen Freiheit von Abgeordneten erforderlich.
(3) Jedes Strafverfahren gegen Abgeordnete und jede
Haft oder sonstige Beschränkung ihrer persönlichen
Freiheit sind auf Verlangen des Landtags für die Dauer
der Wahlperiode auszusetzen.


Die Aufhebung der Immunität würde Ramelow funktional nicht behindern. Politisch ist erstaunlich, wie das in Medien aufgegriffen wird, auch von ÖR: http://www.mdr.de/nachrichten/immunitaet_ramelow100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
Als ob er mit einem Bein im Knast stünde.
 

TheCore

Moderator
Es ist wohl doch komplizierter, auch wenn die Berichte in Rätseln sprechen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/bodo-ramelow-thueringen-immunitaet-aufhebung-antrag

Politische Mandatsträger sind vor Strafverfolgung geschützt. Durch die Regelung, die im Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes steht, soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichergestellt werden. Dort heißt es: "Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden."

Es geht um das Landtagsmandat, Antrag beim Landtagspräsidenten, Landesverfassung...Für Bundestagsabgeordnete stimmt Art. 46 Abs. 2 GG, zitiert wird Abs. 1.

Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts, demzufolge er wegen "grober Störung" im Sinne des Versammlungsgesetzes 20 Tagessätze zu je 170 Euro zahlen sollte, hatte er Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde im Mai wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ramelow sagte dem Tagesspiegel, er habe der Einstellung des Verfahrens damals zugestimmt. Die Anwaltskosten habe er aber nicht selbst tragen wollen – und deshalb Widerspruch eingelegt. Diesen Einspruch habe er gewonnen. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, wurde daraufhin aufgehoben. Seither ist das Verfahren wieder offen.

Also doch Einspruch gegen den Strafbefehl, dann Einstellung gem. § 153 II StPO im wegen des Einspruches fortgeführten Verfahren. Dann wird er wohl geltend gemacht haben, dass seine Zustimmung nicht gegeben war, weil ihre Bedingung, die eigenen Auslagen erstattet zu bekommen, übergangen wurde. Die Einstellung ist ansonsten rechtsmittelfrei. Inwiefern das "gewonnen" sein soll, ist mir nicht klar. Jetzt geht's ja erst weiter.
 
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Amazone

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Jetzt mal eine Frage, Ramelow gibt ja sein Mandat auf, haben sich die Linken so in ihr Heft geschrieben. Soweit so gut. Seine Immunität hat aber als Ministerpräsident keinen Bestand mehr. Also wäre doch dann der ganze Antrag eigentlich eine Farce?
 
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pauline09

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Amazone

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Doch, Ministerpräsidenten genießen auch Immunität. Lieberknechts zum Beispiel wurde nach einer Anzeige der Grünen auf Antrag der StA. im vergangenen Jahr wegen Anfangsverdachts der Untreue aufgehoben, da ging es um die Frühpensionierung ihres Regierungssprechers. Anderes prominentes Beispiel: Uwe Barschel (CDU/Schleswig-Holstein).
Aber weder Lieberknecht noch Barschel hatten ihre Mandate aufgegeben, drum ging es mir eigentlich. Denn Ramelow will es ja aufgeben, weil die Linke eine Trennung von Mandat und Amt im Heft stehen haben soll.
 
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pauline09

Guest
Aber weder Lieberknecht noch Barschel hatten ihre Mandate aufgegeben, drum ging es mir eigentlich. Denn Ramelow will es ja aufgeben, weil die Linke eine Trennung von Mandat und Amt im Heft stehen haben soll.

Seine Immunität war wegen des Verfahrens schon einmal aufgehoben, was aber wegen der neuen Wahlperiode laut einem Sprecher des Amtsgerichts jetzt noch einmal neu habe beantragt werden müssen. So steht es in Cores Link (zeit.de) weiter oben. Und weiter heißt es da:

Es bleibt zunächst offen, ob es zu einer formellen Aufhebung der Immunität überhaupt kommen kann. Ramelow will sein Landtagsmandat ohnehin abgeben. Laut den Regeln der Linken können Regierungsmitglieder nicht gleichzeitig Abgeordnete sein. Ramelow ließ offen, wann er das Mandat niederlegt. Wenn er kein Landtagsabgeordneter mehr ist, kann regulär gegen ihn ermittelt werden.

Möglicherweise hat die Justiz darauf spekuliert, dass er bei der Wahl zum MP durchfällt wie einstmals Heide Simonis. Dann hätte er sein Mandat sicher nicht aufgegeben. Oder dass er es trotz Wahl zum MP behält. Vermutlich wollten sie auf Nummer Sicher gehen. ;)
 
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Amazone

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Seine Immunität war wegen des Verfahrens schon einmal aufgehoben, was aber wegen der neuen Wahlperiode laut einem Sprecher des Amtsgerichts jetzt noch einmal neu habe beantragt werden müssen. So steht es in Cores Link (zeit.de) weiter oben. Und weiter heißt es da:

Möglicherweise hat die Justiz darauf spekuliert, dass er bei der Wahl zum MP durchfällt wie einstmals Heide Simonis. Dann hätte er sein Mandat sicher nicht aufgegeben. Oder dass er es trotz Wahl zum MP behält. Vermutlich wollten sie auf Nummer Sicher gehen. ;)

Also ist das ganze eine Farce, es kann doch nicht angehen, dass ein Politiker für seinen Einsatz gegen die braune Soße, dann auch noch belangt wird. Die Intrigenschmiede hat aber nicht bedacht was es für zukünftige Wahlen heißt.

Eigentor???
 

Lynx72

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Nee, Sachsen. In den sächsischen Verwaltung und Justiz scheint es inzwischen als identitätsbildend angesehen zu werden, die einheimischen Rechten (Rechts ist ja bekanntlich mit Recht haben und Recht bekommen verwandt), vor den linken Extremisten von der evangelischen Kirche, Linkspartei, SPD und Grünen schützen zu müssen.
 
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blackcyclist

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Am Ende wird es aber doch ein Eigentor, weil der Rest der Republik ja sieht, was da gespielt wird. Diese Hartnäckigkeit bei der Aufklärung hätte man sich beim sogenannten Sachsensumpf gewünscht. Aber da wurden die Opfer verunglimpft, um die Täter zu schonen.
 
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